Mitteilungsvorlage - VO/0026/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.12.2023 hat die CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den in der Anlage beigefügten Antrag eingereicht.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat sich der Bearbeitung des Antrages angenommen und das Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen (kurz FiW) e.V. mit der Erstellung des Gutachtens über die Abwassergebührensituation beauftragt.

 

Das FiW erstellt jährlich in Zusammenarbeit mit der Gebührenkalkulation der Kämmerei und den fachlichen Angaben des Fachbereichs 302 die Berechnung des Starkverschmutzerzuschlages. Hierdurch ist die Gebührensituation der Stadt Wegberg genauestens bekannt.

 

Der erste Bearbeitungsvorschlag des FiW war es, eine Gebührenanalyse aufzustellen und die einzelnen Kostengruppen mit anderen Kommunen in ähnlicher geographischer Lage und mit gleichartigen örtlichen Gegebenheiten (zwei Kläranlagen etc.) zu vergleichen. Ein Vergleich mit Städten wie Erkelenz und Hückelhoven ist aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen nicht zielführend.

 

Im darauffolgenden Schritt sollen individuelle Lösungs- und Einsparvorschläge erarbeitet werden, die im Optimalfall zu einer Senkung der Gebühren führen sollen.

 

Der Fachbereich 302 wird in der Ratssitzung am 30.04.2024 erneut zu diesem Antrag berichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Auftrag an das FiW für die Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrags. Die Kosten hierfür können aktuell über den Haushaltsansatz des Produktes 110301 kompensiert werden.

 

Alternativen:

 

Die Verwaltung schlägt keine vor.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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