Mitteilungsvorlage - VO/0029/24
Grunddaten
- Betreff:
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Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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12.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bürgermeister gibt die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt an den ersten stellvertretenden Bürgermeister Herrn Georg Schmitz ab.
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Der Bürgermeister ist Wahlbeamter auf Zeit. Einer Ernennung bedarf es nicht. Bereits mit seinem Amtsantritt ist der gewählte Bewerber gem. § 65 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW rechtlich mit allen Rechten und Pflichten im Amt.
Gemäß § 65 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW wird der gewählte Bewerber vom Altersvorsitzenden in einer Ratssitzung vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Die Eidesformel richtet sich nach § 46 Absatz 1 Landesbeamtengesetz und lautet wie folgt:
„Ich schwöre,
dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten,
Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann gemäß § 46 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes NRW auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Herr Christian Pape hat mitgeteilt, dass er den Eid mit religiöser Beteuerungsformel leisten wird.
Die Eidesformel wird von dem ersten stellvertretenden Bürgermeister vorgelesen und vom Bürgermeister nachgesprochen.
Die Niederschrift über die Vereidigung wird von beiden unterzeichnet und wird der Niederschrift beigefügt.
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Anschließend gibt der stellvertretende Bürgermeister die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister ab.
