Entscheidungsvorlage - VO/0031/24
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsvorlage zum Erlass der Haushaltssatzung 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorberatung von Investitionen
In der Vorberatung des Haushaltes wurde von der CDU-Fraktion der Antrag gestellt, dass alle Investitionen über 100.000,00 € vor Beginn nochmals in den Ausschuss zur Beratung gegeben werden sollen, außerdem sollen alle Investitionen, die kleiner als 100.000,00 € sind, der Kämmerin zur Prüfung vorgelegt werden.
Beide Anträge, nämlich dass
1. alle Investitionen über 100.000,00 € vor Beginn nochmals in den Ausschuss zur Beratung gegeben werden und dass,
2. alle Investitionen die kleiner als 100.000,00 € sind, der Kämmerin zur Prüfung
vorgelegt werden sollen,
hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Im Nachgang hat die Verwaltung recherchiert und festgestellt, dass zwar schon Formulierungen in der Zuständigkeitsordnung für den Rat und seine Ausschüsse und der Dienstanweisung zur Vergabeordnung hierzu vorhanden sind, diese jedoch nicht durchgängig gleichlautend sind und andere Betragsgrenzen enthalten. Außerdem gibt es noch Auslegungsschwierigkeiten bei Investitionen, die sich über einen mehrjährigen Zeitraum verzögern oder die Teil von beschlossenen Konzepten wie etwa dem Abwasserbeseitigungskonzept oder dem Brandschutzbedarfsplan sind. Sofern der vorgenannte Beschlussvorschlag auch im Rat Zustimmung findet, wird die
Verwaltung das Thema aufarbeiten und für die darauffolgende Ratssitzung eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsordnung vorschlagen.
Fortschreibungsliste zum Haushalt
Dem Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Fortschreibungsliste zum Haushalt 2024 mit Änderungen, die sich nach der Aufstellung des Haushaltes noch ergeben haben, vorgelegt. Eigentlich sollten die Änderungen noch in die Haushaltssatzung vor Beschluss eingearbeitet werden. Die Änderungen im Ergebnishaushalt sind mit inzwischen weniger als 20.000 € im Ergebnishaushalt marginal. Der arbeitstechnische Aufwand ist relativ hoch, sodass die Kämmerin entschieden hat, die wenigen Korrekturen durch Mittelübertragungen in der Haushaltsausführung auszugleichen. Im investiven Teil sind fehlende Mittel i. H. v. 417.500 € festgestellt worden. Die Mittelbereitstellung wird einerseits dadurch finanziert, dass erfahrungsgemäß tatsächlich eine gegenüber der Planung weitaus geringe Quote umgesetzt wird.
Bei einer Investition sollen im Nachgang noch Ermächtigungsübertragungen erhöht werden, weil hier entgegen der Annahme der Kämmerin das Ausschreibungsverfahren noch im Vorjahr gestartet wurde:
011800B076 |
| Ersatzbeschaffung Fahrzeug HS B 2709 | 140.000 € |
Im Ergebnis kann der Haushalt unverändert beschlossen werden und bedurfte keiner Überarbeitung.
