Entscheidungsvorlage - VO/0033/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Januar 2024 wurde auf dem Friedhof Rath-Anhoven in den Räumlichkeiten der dortigen Trauerhalle das erste Kolumbarium Wegbergs baulich fertiggestellt. Anfänglich ergaben sich noch Probleme mit dem Schließ- und Zugangssystem, die aber zwischenzeitlich behoben wurden.

Nun kann die Nutzung und Belegung der Kolumbarienkammern kurzfristig ermöglicht werden. Dazu muss diese neue Bestattungsart in die Friedhofssatzung aufgenommen werden (siehe Dritte Änderungssatzung zur Friedhofssatzung, Anlage 1) und entsprechend in der Friedhofsgebührensatzung ausgewiesen werden (siehe Fünfte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, Anlage 2). Aufgrund des identischen Aufwands bei Bestattungen in Urnenstelen und Kolumbarien wurde kein neuer Gebührensatz kalkuliert, sondern der für Urnenstelen bestehende übernommen.

Hinweis:

Sobald die Betriebskostenabrechnung 2023 für die kostenrechnende Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen vorliegt, werden alle Gebühren – inklusive die für weitere neue Bestattungsformen - neu kalkuliert, was erneut Satzungsänderungen nach sich ziehen wird.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Dritte Änderungssatzung zur Friedhofssatzung.
  2. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 2 beigefügte Fünfte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

 

 

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Anlagen

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