Mitteilungsvorlage - VO/0048/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1.   Sanierung von Kellerräumen und der Kelleraußenwand des Rathauses

      aufgrund von Feuchteschäden, in Verbindung mit der Errichtung eines

      barriere- und diskriminierungsfreien Zugangs

      (zuletzt im WBVL am 30.11.2021, TOP 1.5, mit der Vorstellung der Maß­nah­me)

Die Sanierungsmaßnahmen an der Kelleraußenwand und im Keller des Rathauses so­wie die Schaffung eines barriere- und diskrimierungsfreien Zugangs wurden dem Ausschuss in der vorgenannten Sitzung ausführlich vorgestellt auch von ihm auch so beschlossen.

Der Bauantrag für die Errichtung der rollstuhlgerechten Rampenanlage wurde im April 2022 genehmigt.

Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung wurden die Erd- und Abbrucharbeiten im Dezember des vergangenen Jahres öffentlich ausgeschrieben, leider ohne Erfolg, da kein Angebot eingereicht wurde. Beim nachfolgenden zweiten Ausschreibungs­verfahren Anfang Februar gingen zwar zwei Angebote ein, beide waren jedoch aus zwingenden Gründen auszuschließen. Letztlich konnte nach Aufhebung der Aus­schrei­bung auf das günstigere der beiden Angebote freihändig der Zuschlag und Auftrag erteilt werden.

Weitere Vergabe­verfahren für die Abdichtungsarbeiten, die Rohbauarbeiten und die Pflaster- und Natursteinarbeiten werden in Kürze durchgeführt.

 

Einschränkungen während der Bauzeit

Für den Zeitraum der Bauarbeiten an der Kelleraußenwand und der Rampenanlage kann der Haupteingang des Rathauses nicht genutzt und muss gesperrt werden. Die Zugangsmöglichkeit für die Wegberger Bürger und Bürgerinnen und alle übrigen Besucher erfolgt dann über den rückwärtigen Nebeneingang im Innenhof des Rat­hauses, dort wo sich zur Zeit der Eingang für Menschen mit Behinderung befindet.

Auch der Briefkasten des Rathauses sowie der Schaukasten für die öffentlichen Bekanntmachungen werden vorübergehend an diesem temporären Eingang im Innen­hof aufgestellt.

Der Haupteingang stellt für einen Teil des Rathauses den ersten Fluchtweg dar, so dass aufgrund der vorübergehenden Schließung ein Interims-Fluchtwegekonzept mit veränderter Rettungswegführung zu erarbeiten war, welches zudem eines Bauan­trags und einer bauordnungsrechtlichen Geneh­mi­gung bedurfte. Im Zuge der Erstel­lung dieses Fluchtwegekonzepts musste ent­schie­den werden, dass die Rats- und Ausschusssitzungen solange in das Forum der Stadt verlegt werden müssen, solange der Haupteingang zum Rathausplatz nicht als erster Rettungsweg zur Verfü­gung steht. Hintergrund dieser Entscheidung ist die für die veränderte Fluchtweg­führung maximal zulässige Anzahl von Personen.

Verwaltungsintern wurde weiterhin festgelegt, den Baubeginn auf die 24.KW zu terminieren und damit in die Woche nach der Europawahl am 09.06.2024, um bis dahin den Wegberger Bürgern und Bürgerinnen den gewohnten und uneinge­schränk­ten Zugang ins Rathaus zu ermöglichen.

Für die umfangreichen Erd- und Abbruch- sowie nachfolgenden Arbeiten ist eine Baustelleneinrichtungs­fläche auf dem Rathausplatz erforderlich. Diese Fläche wird zwar so klein wie möglich gehalten, dennoch wird es leider während der gesamten Zeit der Bauarbeiten zu Einschränkungen bei der Nutzung des Platzes kommen. Die Verwaltung ist bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten.

 

Termine

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Mitte Oktober 2024 vorgesehen. Et­wai­ge Verzögerungen im Bauablauf sollen vermieden werden, um den Aufbau und Betrieb der Eisfläche auf dem Rathaus­platz im November nicht zu beeinträchtigen.

 

 

 

2.   Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses

(zuletzt im WBVL am 07.02.2023, TOP 1.5, VO/0026/23 mit Vorstellung der Maß­nah­me)

Es wird verwiesen wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses am 07.02.2023 (VO/0026/23). Dort hatte die Verwaltung die Baumaßnahme „Realisierung und finanzielle Förderung der PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses“ vorgestellt. Die PV-Elemente sind auf der Dachfläche zum Rathausplatz hin (Ausrichtung Osten), sowie auf der Dachfläche zum Innenhof des Rathauses hin (neuer Gebäudeteil, Dachausrichtung Süden) geplant.

Die Bauleistungen wurden am 22.12.2023 öffentlich ausgeschrieben, die Submission er­folgte am 18.01.2024. Am Ausschreibungsverfahren beteiligte sich lediglich ein einziger ( ! ) Bieter. Den Zuschlag und Auftrag erhielt die Firma Lammertz Elektro­technik GmbH aus Baesweiler am 31.01.2024.

Aufgrund des relativ günstigen Submissionsergebnisses für die PV-Anlage entstand ein finanzieller Spielraum, so dass gemeinsam mit dem für die Planung und Bau­überwachung beauftragten Ingenieurbüro geprüft wurde, ob die Möglichkeit einer Er­weiterung der Photovoltaikflächen besteht. Als einzige Fläche kam hier die Dach­fläche auf dem Altbauteil des Rathauses (Ausrichtung Westen zum Innenhof) in Frage. Dort wurde nun die PV-Anlage des Rathauses um zusätzliche 12 PV-Module erwei­tert. Damit hat die PV-Anlage nun die folgenden Kennzahlen:

 Gesamtzahl der Module:   62 Stück

 Peak-Leistung:    24,8 kWp

 Errechnete Eigenverbrauchsquote: 92,7 %

 CO²-Reduktion nach 20 Jahren:  155 t

 

 

 

Termine

Für die Errichtung der PV-Anlage war ursprünglich ein Zeitraum im April nach den Osterferien vorgesehen. Auf Vorschlag der ausführenden Firma wurde dieser Termin vorgezogen. Der Aufbau des Gerüsts erfolgte nun bereits zu Beginn der 13.KW (25.03.2024), für den Abschluss der Montage inklusive Gerüstabbau war der 04.04.2024 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung müssten die Arbeiten somit vollständig fertiggestellt sein.

Eine vollständige Information zur fertiggestellten Photovoltaikanlage und den festge­stell­ten Kosten erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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