Mitteilungsvorlage - VO/0050/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Einleitung

Dem Ausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.09.2021 (Top 2.4 VO/0226/21) die Konzeption des Gesamtprojekts Sport am Beeckbach, bestehend aus Sanierung und Erweiterung des Hallenbades und der Sanierung der Sportanlagen, ausführlich vorgestellt. Dieses Projekt wurde durch den Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 14.09.2021 beschlossen.

In den vergangenen Ausschusssitzungen hat die Verwaltung regelmäßig über das Projekt „Sport am Beeckbach – Sanierung und Erweiterung des Hallenbades“ (kurz: SABB-Hallenbad) berichtet. Die kürzlich abgeschlossenen und aufeinander abgestimmten Entwurfsplanungen (LP3, gemäß HOAI) des umfangreichen Planungsteams nimmt die Verwaltung zum Anlass die Planung sowie den Kosten- und Terminstand vorzustellen.

 

Planungsteam

Architektur:   Gronau plan GbR   

Freiraumplanung:  Geo3 GmbH   

Bauphysik:   AAINA GmbH - Institut für Nachhaltiges Bauen

TGA-HLS:   Energie - Technik Welfers GmbH

TGA-Elektro:   Gerd Grys Planung & Service

Statik:    Ingenieurbüro für Baustatik Ralf Schmelich

Brandschutz:   Ökotec Fire & Risk

Barrierefreiheit:  BFT Cognos GmbH

Lärmschutzgutachten: Normec uppenkamp GmbH

Vermessung:   Dipl.-Ing. Axel Holländer

Bodengutachten:  IBL Laermann GmbH

Schadstoffgutachten: Z² Umwelttechnik

Tragwerksnachweis: ZPP Ingenieure AG

Prüfstatik:   noch zu beauftragen

 

Entwurfsplanung

Die Vorstellung der Entwurfsplanung erfolgt im Rahmen einer Planungspräsentation in der Sitzung.

 

Kosten

Vorbemerkung

Das Projekt „SABB-Hallenbad“ gliedert sich in acht Teilmaßnahmen (TM1-8). Die Maßnahmen TM 1-7 bilden die förderfähigen Maßnahmen im Sinne des Förderantrags „Paket 1“. Die Maßnahme TM 8 (Energetische Flachdachsanierung) wird mit Eigenmitteln finanziert. Zur Übersicht der Kostenentwicklung des Projekts und zur Gliederung der Kosten in Teilmaßnahmen wird auf die entsprechende Kostentabelle (Anlage 1) verwiesen.

 

Aktueller Kostenstand „Kostenberechnung LP 3“

Die nachfolgende Kurzübersicht bezieht sich hingegen auf die Entwicklung der Gesamtbaukosten. Dafür wurden die Kosten der entsprechenden Teilmaßnahmen (TM 1-7, bzw. TM 8) in den jeweiligen Planungsphasen zu Gesamtbaukosten zusammengefasst. An dieser Stelle möchte die Verwaltung nochmals darauf hinweisen, dass die Gesamtmaßnahme aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung als Nettomaßnahme abgerechnet wird.

 

 

Planungsphasen und Kostenentwicklung

Gesamtbaukosten

der förderfähigen

Maßnahmen TM 1-7

Gesamtbaukosten

der Eigenmittelmaß-nahme TM 8

Kostenanpassung Koordinierungsgespräch

Stand: 10.08.2021

1.319.070,00 €

275.500,00 €

Kostenermittlung Förderantrag „Paket 1“ Stand: 15.09.2021

1.319.070,00 €

Eigenmittel gehören nicht zum Förderantrag

Zuwendungsbescheid 90% Anteil „Paket 1“ Stand: 05.11.2021

1.187.160,00 €

-

Kostenschätzung DIN 276 (LP 2)

Stand:02.06.23 / 27.07.23

1.752.091,73 €

360.265,27 €

Kostenberechnung DIN 276 (LP 3)

Stand: 20.03.24 / 28.03.24

2.073.784,46€

350.573,20 €

(Stand: April 2024, alle Kosten in netto)

 

Die Zuwendung in Höhe von 90% der Kosten zum Förderantrag „Paket 1“ ist mit 1.187.160,00 € netto gedeckelt, solange die förderfähigen Gesamtbaukosten mindestens in Höhe von 1.319.070,00 € netto nachgewiesen werden. Der Eigenmittelanteil beträgt bei dieser Zuwendung mindestens 131.910,00 € netto (10% der Kostenermittlung „Paket 1“). Mehrkosten bezogen auf die Gesamtbaukosten der Kostenermittlung zum Förderantrag „Paket 1“ sind zu 100% mit Eigenmitteln zu finanzieren.

Nach aktueller Kostenberechnung liegen die Mehrkosten, im Bereich der förderfähigen Maßnahmen (TM 1-7) bei 321.692,73 € netto. Im direkten Vergleich zur entsprechenden Kostenschätzung (LP2) vom Juli 2023 ist dies eine Kostensteigerung um 18.4%.  Bezogen auf die Gesamtmaßnahme (TM 1-8) liegt die Kostensteigerung bei 312.000,66 € netto. Dies entspricht einer Steigerung von 14.8% bezogen auf die bereits o.g. Kostenschätzung.

Als Gründe für den Kostenanstieg sind insbesondere drei Faktoren auszumachen.

 

  1. Die Bausubstanz

Die vorgefundene Bausubstanz entsprach an vielen Stellen nicht der damaligen Planung des Hallenbades Anfang der 70er Jahre. So wurde beispielsweise das  Dachtragwerk über den eingeschossigen Flachdachbereichen nicht in Holzkonstruktion ausgeführt, wie mit der eingereichten Statik und den statischen Nachträgen berechnet und genehmigt, sondern in drei unterschiedlichen Stahlkonstruktionen, die sich räumlich in die Bereiche „Umkleiden“, „Foyer“ und „Cafeteria“ verorten lassen. Aufgrund der anstehenden energetischen Sanierung und der damit verbundenen höheren Auflast auf diese Dachflächen müssen die vorhanden Dachtragwerke nun nachträglich neu berechnet werden. Bei den dafür notwendigen Untersuchungen und Bauteilöffnung stellte sich heraus, dass das Tragsystem über dem Bereich „Cafeteria“ auf konventionelle Weise statisch nicht nachzuweisen ist. Nach Einschätzung des Statikers und eines zu Rate gezogenen Prüfstatikers ist für diesen Bereich ein Austausch der kompletten Tragkonstruktion ratsam. Dies wäre jedoch mit einem deutlichen Anstieg der Baukosten verbunden. Alternativ müsste ein Ingenieurbüro gefunden werden, das die Tragfähigkeit dieser Konstruktion nach aktuellen Vorgaben berechnen kann. In Abstimmung mit der Objektplanung hat die Verwaltung entschieden, das Büro ZPP Ingenieure hiermit zu beauftragen, welches sich in der Lage sieht das nachträgliche Nachweisverfahren dieses Deckensystems durchzuführen, um so die baulichen Mehrkosten vermeiden zu können.

Eine ähnliche Problematik trifft auf die Kelleraußenwand zu. Hier wurde seitens des Statikers angeraten eine zusätzliche Stützwand aus Beton-L-Steinen einzuplanen, um den Erddruck der Anschüttung im Bereich des neuen Schleusenausgangs abzufangen.

Ein weiterer Aspekt bei der Kostensteigerung durch die Bausubstanz lässt sich auf das erstellte Schadstoffgutachten zurückführen. In mehreren Bereichen des Gebäudes wurden Schadstoffe vorgefunden, deren kostenträchtige Beseitigung in die verschiedenen Maßnahmen aufgenommen werden mussten.

 

  1. Barrierefrei-Konzept

Die detaillierte Begleitung durch die Sachverständigen von BFT Cognos bei der Ausarbeitung der Entwurfsplanung in Bezug auf eine DIN-gerechte Barrierefreiheit hat insbesondere in Außenbereich zu Mehrkosten geführt, da hier auch Aspekte und Bereiche betrachtet wurden, die bisher nicht im Fokus der Maßnahmen lagen, aber notwendig sind, um eine barrierefreie Nutzung des Bades zu gewährleisten. Als Beispiele sind hier das barrierefreie und rollstuhlgerechte Durchschreitebecken, sowie der barrierefreie Erschließungsweg vom Parkplatz bis zum Gebäude zu nennen.

 

  1. Planungskosten

Als dritter, relevanter Faktor bei der vorliegenden Kostensteigerung sind die gestiegenen und zusätzlichen Planungskosten zu nennen, welche gemäß geltenden Verträgen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an die aus der Kostenberechnung (LP3) resultierenden anrechenbaren Kosten gekoppelt sind.

 

Termine

Zur Dokumentation des Planungsfortschrittes wurden die terminlichen Meilensteine durch die Verwaltung in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst.

 

2023 - 02. KW (Anfang Januar):  Offizieller Kick-Off-Termin für die Planung Sanierung und Erweiterung des Hallenbades

2023 - 34. KW (22.August): Freigabe der Vorplanung (LP2) Variante MEDIUM im WBVL

2023 - 36. KW (05.September): Ratsbeschluss zur Realisierung des Projekts „Sport am Beeckbach – Sanierung und Erweiterung des Grenzlandringbades“ in der Variante MEDIUM - LP 2 (Top 6.3.3)

2023 - 39. KW (27.September):  Freigabe des Fördergebers zur veränderten Ausführung

2023 - 14. KW (Anfang April)  Abgestimmte Entwurfsplanung (LP3) samt Mengenermittlung und Kostenberechnung

2024 - 16.KW (Mitte April) Vorstellung der Entwurfsplanung im WBVL

 

Zurzeit werden die Unterlagen für die baufachliche Prüfung durch die Oberfinanzdirektion NRW (OFD-Bau) von der Verwaltung zusammengestellt (sog. „Paket 2“).

Parallel werden die Planungsbüros unter Koordination des Objektplaners „GRONAU plan“ die Bauantragsunterlagen zusammenstellen, mit dem Ziel diese möglichst bis Ende Mai 2024 bei der Genehmigungsbehörde, dem FB 301 einzureichen. Mit positiver, fachlicher Prüfung der Unterlagen durch die OFD-Bau wird der vorläufige Zuwendungsbescheid („Paket 1“) offiziell bestätigt. Erst danach dürfen geförderte Bauleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Die weitere Planung (Ausführung LP5) sowie die Eigenmittelmaßnahme TM 8 – Energetische Flachdachsanierung kann in eigener Verantwortung schon vorher fortgeführt werden.

 

2024 - bis Ende April Freigabe der Entwurfsplanung LP3

2024 - bis Ende Mai Abgabe „Paket 2“, Einreichung Bauantrag

2024 - bis Mitte Juni  Beauftragung der LP 5-9 bei den Planern

 

Bauphysik

Das Ingenieurteam von „AAINA – Institut für nachhaltiges Bauen“ in Aachen betreut die Maßnahmen SABB-Hallenbad in Hinblick auf die notwendigen bauphysikalischen Nachweise. Auf Grundlage von detaillierten Simulationen konnte so die Entscheidung getroffen werden, die aufwendige energetische Innenwandsanierung der Schwimmhalle (TM 3) gänzlich einzusparen. Im Gegenzug muss die energetische Außenwandsanierung im Bereich der Schwimmhalle nicht wie geplant mit einem Wärmedämmverbundsystem ausgeführt werden, sondern mit einem hinterlüfteten Fassadensystem. Aus diesem Grund entfallen auch in der Kostenberechnung die Kosten für die Teilmaßnahme 3 und steigen die Kosten in der Teilmaßnahme 2.

Die Verwaltung hatte AAINA über die Maßnahme SABB-Hallenbad hinaus damit beauftragt eine ganzheitliche Betrachtung und Analyse des Grenzlandringbades zu erstellen, mit dem Ziel weitere Energieeinsparpotentiale in Baukonstruktion und Gebäudetechnik zu definieren und zu bewerten. 

Die Verwaltung plant, die Ergebnisse dieser Analyse dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kostenberechnung nach Abschluss der Entwurfsplanung weist über alle Teilmaßnahmen hinweg zusätzliche Kosten in Höhe von rund 312.000,- € aus. Im weiteren Verlauf des Jahres wird die Ausführungsplanung vorgenommen sowie werden die Leistungsverzeichnisse erstellt.

Da der weitaus größte Teil der Bauleistungen erst im Jahr 2025 ausgeführt wird, werden die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich (je nach Aufteilung der Mehrkosten auf die Teilmaßnahmen 1-8) für den Haushalt des kommenden Jahres angemeldet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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