Mitteilungsvorlage - VO/0051/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Stand der Planung und der Vergabeverfahren für die Bauleistungen

Zuletzt hatte die Verwaltung in einer Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses am 26.09.2023 (TOP 1.4, VO/0193/23) über den Planungsstand der Maßnahme berichtet.

Die im September letzten Jahres noch ausstehende Baufachliche Prüfung des Projekts durch die OFD NRW (Oberfinanzdirektion NRW) wurde mit Schreiben des Projektträgers Jülich (PtJ) vom 21.12.2023 positiv bestätigt bzw. beschieden.

Dieser Bescheid stellt die endgültige Zusicherung über den Erhalt und die Freigabe der Fördermittel dar und ist damit der „offizielle“ Zuwendungsbescheid.

Gleichzeitig wurde mit diesem Bescheid die weitere Planung in den Leistungsphasen LP 5 – 7 freigegeben. Dies bedeutet, dass nun auch die Vergabeverfahren für Bauleis­tungen durchgeführt und Aufträge erteilt werden können.

Der Erlaubnisbescheid der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg liegt seit dem 31.01.2024 vor. Die Baugenehmigung des Gesamtvorhabens wird in Kürze erwar­tet. Planungsrechtliche Hürden gibt es laut Auskunft der genehmigenden Behörde keine.

Zwischenzeitlich wurden bereits vier öffentliche Vergabeverfahren eröffnet, deren Submissionen Ende März und Anfang April erfolgen:

  1. Sportplatzbauarbeiten
  2. Kunststoffrasenarbeiten
  3. Sportstättenbeleuchtung Kleinspielfeld
  4. Zaunanlagen

Es folgt Anfang April als fünftes und letztes Verfahren noch die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Sanierung der Flutlichtanlage des großen Kunstrasenspiel­feldes (ehemaliger Tennenplatz).

Entscheidend ist zunächst jedoch eine erfolgreiche Vergabe der Sportplatzbauarbei­ten. Ohne einen Auftragnehmer für diese Hauptleistung der Gesamtbaumaßnahme ist die termingerechte Durch- bzw. Fortführung nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage hatte die Submission für die Sportplatzbauarbeiten noch nicht statt­gefunden. Gegebenenfalls kann in der Sitzung nähere Auskunft dazu gegeben werden.

 

 

Termine

Die Annahme einer erfolgreichen Vergabe der Sportplatzbauarbeiten zugrunde ge­legt, hat das planende und bauüberwachende Büro Geo3 - Freiraumplanung einen Projekt­zeiten-Rahmenplan mit den folgenden Meilensteinen erstellt:

 Baubeginn Sportplatzbau (Kunstrasengroßspielfeld): Mitte Mai 2024

 Baubeginn Kunstrasenkleinspielfeld:   Mitte Juli 2024

 Beginn der Zaunbauarbeiten:    Anfang August 2024

 Beginn Bauphase „Funktionsbereich“ (Garage,  Anfang September 2024

Überdachungen, Pflasterflächen, Wege, etc.):  

Fertigstellung und Abnahmen:    Ende 2024/Anfang 2025 

Das großformatige Bauschild mit Informationen zum Bauvorhaben wird im Laufe des April an der Maaseiker Straße, Ecke Baustellenzufahrt/Rettungswache aufge­stellt.

 

 

PKW-Stellplatzanlage für „Sport am Beeckbach“

Für das Baugenehmigungsverfahren „Sanierung und Ausbau der Sportanlagen am Beeckbach“ war bauordnungsrechtlich ein Nachweis der benötig­ten PKW-Stellplätze erforderlich. Hierzu waren erstmalig die Stellplatzbedarfe aller bestehen­den Sport­anlagen (Hans-Gisbertz-Stadion, Tennisanlage, Hundesportverein, Skate­park, Grenz­land­ringbad) zu ermitteln, ebenso die Bedarfe der geplan­ten Sport­anlagen (Großspielfeld-Kunstrasenplatz, Kleinspiel­feld-Kunstrasenplatz, Freizeit­wiese mit Soccer-Court, Funktions­fläche).

Dem gegenüberzustellen war die Zahl der aktuell im Umfeld bereits vorhan­denen PKW-Stell­plätze (Ophover Mühle, Grenzlandringbad).

Der Vergleich ergab einen zusätzlichen Stellplatzbedarf für alle „Sportnutzungen“, der nach Abstimmung mit der genehmigenden Be­hörde durch eine PKW-Stellplatzanlage mit 100 Plätzen zu decken ist.

Die neue PKW-Stellplatzanlage wird auf dem Grundstück direkt nördlich der neuen Feuer­wache entstehen, zwischen Wohnmobilstellplatz und Hundesportplatz, siehe hierzu auch den beiliegenden Lageplan aus dem Bauantrag von März 2023. Dem Aus­schuss ist die Parkplatzanlage aus der Vorlage „Sport am Beeckbach – Sport­anlagen - Entwurfsplanung LP 3“ bekannt (siehe hierzu Sitzung vom 16.05.2023, TOP 1.6, VO/0101/23), wo sie bereits Teil der Vorstellung der Gesamtmaßnahme war.

Um nach Fertigstellung die Sportanlagen Ende 2024/Anfang 2025 in Betrieb nehmen zu können, ist die gleichzeitige Fertigstellung der Parkplatzanlage bauordnungsrecht­liche eine zwingende Voraussetzung. Die Baugenehmigung wurde am 19.09.2023 erteilt.

Die Herstellung der Anlage ist im Bereich der Stellplätze mit einer wasser­gebundenen Decke und im Bereich von Zufahrt und Fahrspuren mit einer Asphalt­decke geplant. Die Ausführung dieser „fertigen“ Oberflächen wird jedoch zurück­gestellt und der Parkplatz zunächst mit einer Schotteroberfläche ausgebaut. Der Grund hierfür sind Überlegungen, die Fläche des Parkplatzes zum einen für ein eventuelles Geothermie-Projekt zu nutzen, zum anderen für die Errichtung einer Pho­to­voltaik­anlage (als Teilüber­dach­ung von Stell­plätzen) offen zu halten, ohne bei Realisierung eines dieser Vorhaben oberflächen­fertige Stellplatz- oder Fahrspur­oberflächen beschädigen zu müssen.

Es ist vorgesehen, dass die Stellplatzanlage komplett in Eigenleistung des städti­schen Baubetriebshofes errichtet und Ende 2024/Anfang 2025 fertiggestellt wird.

 

Kosten und Finanzierung (der PKW-Stellplatzanlage)

Die Errichtung der Stellplatzanlage ist zwar für „Sport am Beeckbach – Sport­anlagen“ ein unabdingbarer Bestandteil, dennoch aber eine eigene Investitions­maßnahme. Die Finanzierung erfolgt in Gänze über Eigenmittel der Stadt Wegberg und ist nicht Teil der Fördermaßnahme.

Für die Stellplatzanlage inklusive der Ertüchtigung der Zufahrt- und Wege­situ­ation wurden Gesamtherstellungskosten in Höhe von 372.000,- €  brutto ermittelt. Im investiven Teil des Haus­halts­planentwurf 2024 sind entsprechende finanzielle Mittel unter der Investitionsmaß­nahme  Sport am Beeckbach – PKW-Parkplatzanlage  080102 H012  für das Jahr 2024 enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.  

 

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Anlagen

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