Entscheidungsvorlage - VO/0052/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Es wird zunächst verwiesen auf die Vorlage zum Thema in der Sitzung des Aus­schusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 26.09.2023 (VO/0195/23, TOP 3.5). Darin hatte die Verwaltung ausführlich die Erfordernis der Grün­dungsertüchtigungsmaßnahmen am Bestandsgebäude des Klassentraktes der Grundschule in Wildenrath dargestellt.

Der Ausschuss beschloss, die Verwaltung solle mit dem beauftragten Ing.-Büro ICG Ingenieure GmbH aus Düsseldorf die weiteren Planungsschritte vornehmen, zu­nächst bis zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Danach solle die Verwal­tung den Ausschuss über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen, was nun mit der Vorlage in der heutigen Sitzung erfolgt.

 

Stand der Planung

Der in den 50-er Jahren errichtete Klassentrakt wurde auf Einzel- und Streifen­fundamenten flachgegründet. Es ist davon auszugehen, dass die Gebäu­desetzungen und Risseschäden in diesem Gebäudeteil darauf zurückzuführen sind, dass seiner­zeit die Gründungen der Fundamente nicht tief genug im trag­fähigen Untergrund erfolgte. Somit ist das Ziel der Ertüchtigung der vorhan­denen Funda­mente, die Bauwerklasten gezielt in die gut tragfähigen, tieferen Bodenschichten abzuleiten.

Die Maßnahmen der Gründungsertüchtigungen betreffen insgesamt acht Einzel-sowie ein Streifenfundament, alle im Bereich der erdgeschossigen Pausenhalle des alten Grundschulgebäudes, dort wo der Klassentrakt auf Beton-V-Stützen „aufge­ständert“ errichtet worden ist.

Zur nachhaltigen Ertüchtigung ist unter den betreffenden Einzel- und Streifenfunda­men­ten die Herstellung von mit dem sogenannten „Düsenstrahlverfahren“ verfestig­ten Bodenkörpern geplant. Es ist davon auszugehen, dass diese Verfestigung bis in eine Tiefe von bis ca. 2,5m zu erfolgen hat.

Die Ertüchtigungsmaßnahme ist bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig, da die Arbeiten an den tragenden Bauteilen des Schulgebäudes ausgeführt werden. Es ist ein Bauantrag zu stellen und eine geprüfte statische Berechnung zur Genehmigung einzureichen.

Die Ausführung der Gründungsertüchtigung soll in den wesentlichen Schritten wie folgt ablaufen:

  1. Schürfungen und vermessungstechnische Bestandserfassung (genaue Lage + Abmessung) der zu er­tüch­tigenden Fundamente (Durchführung in den Osterferien Ende März/Anfang April)
  2. Durchführung der Gründungsertüchtigungen (Sommerferien Juli/August 2024):
    1. Vorbereitende Arbeiten (z.B. Rückbau der Glasfassade der Pausenhalle)
    2. Durchführung von Kampfmittelbohrungen, Detektion und Auswertung
    3. Herstellung der Unterfangungskörper mit dem Düsenstrahlverfahren
    4. Wiederherstellung bzw. Erneuerung der Pflasterarbeiten, Wiedereinbau der Glasfassade

Durch die erfolgreiche Ertüchtigung der Bestandsfundamente werden zukünftig wei-tere Setzungen und Rissbildungen im betreffenden Gebäudeteil ausgeschlossen.

 

Termine

Die Arbeiten zur Gründungsertüchtigung können nur außer­halb des Schulbetriebes in den Ferienzeiten erfolgen. Aufgrund der Gesamtdauer der Maßnahme von rund sechs Wochen kommen dafür nur die Sommerferien in Frage. Daher ist die weitere Terminschiene eng, und den Beschluss durch den Ausschuss am heutigen Tag vorausgesetzt, wie folgt geplant:

 Eröffnung des Vergabeverfahrens:   17.KW 2024 (Ende April)

 Bietfrist, Angebotsprüfung, Vergabe + Auftrag:  22.KW 2024 (Ende Mai)

 Arbeitsvorbereitung + Ausführungsplanung des AN: bis 27.KW (Anfang Juli)

 Ausführung der Gründungsertüchtigungsarbeiten: ca. 5 Wochen

 Wiederherstellung der Pflasterung der Pausenhalle: 33./34.KW (Ferienende)

Während der Arbeiten können der Schulhof und die Pausenhalle nicht genutzt wer­den. Der Schulhof wird zur Einrichtung der Baustelle benötigt. Der OGS-Betrieb in der Grundschule Wildenrath ist jedoch möglich, lediglich der Zu­gang zur OGS muss während der Bauarbeiten über den Eingang im rückwärtigen Grundstücksbereich von der Straße „Auf dem Kirchkamp“ aus erfolgen.

 

Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme zur Gründungsertüchtigung werden inklusive aller baulichen Nebenarbeiten und Planungsleistungen mit 326.000,- € brutto berechnet und setzen sich aus den folgenden Kostenpositionen zusammen:

-         Arbeiten der eigentlichen Gründungsertüchtigung

-         Ingenieurhonorare (Planung, Vermesser, Baugrundgutachter, Prüfungsleistung)

-         Bauliche Nebenarbeiten (Vorab-Schürfung, Pflasterarbeiten, Glasfassade)

-         Sonstige kleinere Positionen

Die Verwaltung war in ihrer Vorlage im September 2023 in einer ersten groben Kostenabschätzung von Gesamtkosten in Höhe von 220.000,- € ausgegangen. Die weitere Planung der Maßnahme und insbesondere die erforderlichen baulichen Nebenarbeiten, die zuvor noch unberücksichtigt waren, führen zu einer Erhöhung der berechneten Kosten.

Im konsumtiven Teil des Haushaltsplans 2024 sind unter dem Produktsachkonto 030107 521100 – Instandhaltung Grund­schule Wildenrath für die Maßnahme Mittel in einer Höhe von 220.000,- €  vorgesehen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die damit zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von berechneten 106.000,- € aus Instandhaltungs-Sachkonten anderer Pro­dukte zur Verfügung gestellt werden können, also keine zusätzlichen Haushaltsmittel in 2024 benötigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt die Durchführung der Gründungsertüchtigungen an der Grundschule Arsbeck, Teilstand­ort Wildenrath, wie im Vorlagentext beschrieben.

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