Entscheidungsvorlage - VO/0035/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-12, Wegberg - Beecker Wald / 4. Änderung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.04.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.04.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg hatte am 15.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung gefasst. Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg südöstlich des Holunderweges (siehe Anlage 1). Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglichen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen. Es wurde ferner beschlossen, dass dieses Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt werden soll.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 31.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 statt. Die Ergebnisse aus diesem Verfahrensschritt sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Nach Bekanntmachung vom 22.12.2023 fand schließlich die Auslegung der Bebauungsplanunterlagen in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 07.02.2024 statt. Während dieses Zeitraums sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden sind tabellarisch in der Anlage 5 aufgeführt.
Aus den während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen der Bebauungsplanunterlagen (siehe Anlagen 2 und 3).
Die Verwaltung schlägt vor, zum Abschluss des Änderungsverfahrens nun den Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu beschließen.
- Sofern dem Beschlussvorschlag Nr. 1 entsprochen wird, empfiehlt der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften dem Rat ferner, den Bebauungsplan I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg südöstlich des Holunderweges. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglichen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung in Kraft.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 2, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2023 (GV. NRW. S. 1172).
Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
598,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
989,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
21,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
78,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
72,9 kB
|
