Entscheidungsvorlage - VO/0040/24
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2024 gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg; hier: Weitere Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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23.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg beantragte am 26.02.2024 aus gegebenem Anlass, Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet möglichst vielen Menschen jederzeit zugänglich zu machen, um im Notfall schnell Erste Hilfe leisten zu können. Dazu sollen AED´s in allen publikumsstarken städtischen Gebäuden (Gymnasium, Realschule, Grundschulen, Forum, etc.) installiert werden sowie in den Ortsteilen jederzeit zugänglich gemacht werden.
Als Entscheidungsgrundlage sollte ein Soll/Ist-Abgleich der städtischen Liegenschaften dienen.
Die Verwaltung verweist hierzu auf den einstimmigen Ratsbeschluss vom 16.06.2015, dass die Verwaltung die Bearbeitung des SPD-Antrags vom 02.06.2015 als laufendes Geschäft der Verwaltung betrachte und die Überprüfung der bisherigen Zugänglichkeit der automatisierten externen Defibrillatoren durch die jeweiligen Hausmeister durchführen lasse. Sofern in anderen städtischen Gebäuden die freie Zugänglichkeit bzw. die Erkennbarkeit nicht gewährleistet sein sollte, würde dies entsprechend geändert.
Aktuell befinden sich in vier städtischen Gebäuden Defibrillatoren:
- Rathaus (Erdgeschoss im Eingangsbereich der Stadtkasse)
- 3-fach-Sporthalle (im Raum der Hallenwarte)
- Maximilian Kolbe Gymnasium (im Pädagogischen Zentrum, links vom
Haupteingang)
- Standesamt (erste Etage in der Teeküche)
Alle Defibrillatoren sind während der Öffnungszeiten frei zugänglich. Die entsprechenden Hinweisschilder sind angebracht worden.
Die Anbringung solcher Geräte an möglichst vielen Standorten wie zum Beispiel Schulen, KiTas, Sporthallen etc. wird von der Verwaltung weiterhin befürwortet und als sehr sinnvoll erachtet.
Allerdings sind hier die hohen Anschaffungs- und Wartungskosten zu berücksichtigen, genauso wie das Diebstahl- und Vandalismusrisiko bei einer Outdoor-Anbringung.
Die Kosten für die Neuanschaffung eines AED-Gerätes für den Außenbereich mit entsprechendem Outdoorkasten belaufen sich auf ca. 2.500 € zzgl. der Kosten für den Anschluss an das Stromnetz sowie der Wartungskosten.
Um mögliche Standorte zum Anbringen eines DAE an einer Außenfassade, zu prüfen und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln schlägt die Verwaltung vor, dass durch den zuständigen Fachbereich Gebäudewirtschaft zunächst einmal ein Gerät zum Testen angeschafft wird. Die Verwaltung wird dann ein Konzept mit einer Kostenkalkulation und einer Aufstellung weiterer geeigneter Standorte anhand verschiedener Kriterien (z.B. Standorte mit einem hohen Personenaufkommen, jederzeit öffentlich zugänglich, Sichtbar- und Erreichbarkeit, Stromzufuhr etc.) erstellen. Anschließend sind dann entsprechende Mittelanmeldungen für den Haushalt 2025 vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Die Verwaltung wird ein Konzept mit einer Kostenkalkulation erstellen und anschließend entsprechende Mittelanmeldungen für den Haushalt 2025 einsetzen, um den Einsatz eines DAE an einer Außenfassade zu testen.
In einem zweiten Schritt nach erfolgreicher Testphase sind weitere Standorte anhand verschiedener Kriterien (z.B. Standorte mit einem hohen Personenaufkommen, jederzeit öffentlich zugänglich) zu ermitteln und bei der kommenden Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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147,6 kB
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