Entscheidungsvorlage - VO/0062/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. beantragte am 13.02.2024 zwei verkaufsoffene Sonntage gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für das Jahr 2024. Mit Schreiben vom 18.03.2024 erreichte die Stadt Wegberg ein weiterer Antrag, in dem die bereits beantragten Sonntage um zwei weitere verkaufsoffene Sonntage ergänzt wurden.

Für das Jahr 2024 plant die Werbegemeinschaft demnach folgende Feste mit verkaufsoffenen Sonntagen:

  • 05.05.2024: Frühlingsfest sowie Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm in der Fußgängerzone
  • 07.07.2024: Sommerfest mit Büchermarkt, Flohmarkt; Niederrheinischer Radwandertag und Oldtimertreff
  • 06.10.2024: Herbstfest und Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm in der Fußgängerzone
  • 01.12.2024: Adventsmarkt mit weihnachtlichen Hütten in der Fußgängerzone mit verkaufsoffenem Sonntag.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, der Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer erfolgten bezüglich des ersten Antrages am 26.02.2024 und 04.03.2024. Am 19.03.2024 wurde wegen der zwei weiteren verkaufsoffenen Sonntage erneut angehört.

Die Industrie- und Handelskammer Aachen antwortete zum ersten Antrag per Mail am 27.02.2024, dass sie keine durchgreifenden Bedenken gegen die beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Wegberg habe. Aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Gesetzesänderung zum LÖG NRW bitte man allerdings um Verständnis, dass im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung eine abschließende Beurteilung dieser geplanten verkaufsoffenen Sonntage nicht vorgenommen werden können. Eine gleichlautende Antwort erreichte die Stadt Wegberg zu den beiden weiteren verkaufsoffenen Sonntagen.

Das Bischöfliche Generalvikariat des Bistums Aachen akzeptiert, wie in den vergangenen Jahren, die Öffnung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen (05.05.2024 und 07.07.2024). Sie akzeptiert grundsätzlich keinen Adventssonntag als verkaufsoffenen Sonntag.

Die Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft e.V. (ver.di) teilte mit Schreiben vom 13.03.2024 mit, dass sie grundsätzlich verkaufsoffene Sonntage im Interesse ihrer Beschäftigten ablehne. Die Gewerkschaft hat auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen, die auf den Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen abstellen und ausführen, dass die Arbeitsruhe der physischen und psychischen Regeneration dienen soll. Der arbeitsfreie Sonntag diene weiterhin dem Schutz der Ehe und Familie sowie dem Vereinigungsrecht, da Demonstrationen überwiegend am Wochenende stattfänden. Umgekehrt habe das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der Geschäfte nur ein geringes Gewicht.

Sollten bis zur Ratssitzung weitere noch ausstehende Stellungnahmen eingehen, würden diese in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.

Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht um gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltungen handeln.

Die Prognose für die erwarteten Besucherzahlen sieht wie folgt aus:

Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm als Frühlingsfest am 05.05.2024

Die monatlich stattfindende Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz, die immer sehr gut besucht ist, wird am 05.05.2024 bis zur Fußgängerzone erweitert und mit einem Markt und einem musikalischen Rahmenprogramm verbunden.

Büchermarkt und Sommerfest am 7.07.2024

Der Büchermarkt in der Fußgängerzone findet seit 2004 statt. Besucherresonanz: mindestens 2.500 Besucherinnen und Besucher täglich. Dieser wird jetzt obendrein kombiniert mit der monatlich stattfindenden Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstelle für den Rheinischen Radwandertag in der Stadt Wegberg. Zudem findet ein Flohmarkt am Weiher im Stadtpark statt.

Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm als Herbstfest am 06.10.2024

Die monatlich stattfindende Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz wird bis zur Fußgängerzone erweitert und mit einem Markt und einem musikalischen Rahmenprogramm verbunden.

Adventsmarkt am 01.12.2024

Beim Adventsmarkt handelt es sich um eine echte Traditionsveranstaltung, die dieses Jahr unter denselben Bedingungen wie in den Vorjahren durchgeführt wird. Ein Adventsmarkt mit Verkaufsöffnung existiert seit 1980. Weiterhin kommt der Weihnachtsmarkt der Pfarrei St. Martin im Innenhof des Klosters hinzu.

Das Veranstaltungsumfeld, das für die Ladenöffnungen vorgesehen ist, befindet sich in der Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse, Rathausplatz und Burgstraße. Insgesamt liegen im Veranstaltungsumfeld fünfzehn inhabergeführte Geschäfte, die im Regelfall mäßig besucht sind. Alle Veranstaltungen lassen eine Besucherresonanz von bis zu 2.500 Besuchern oder mehr täglich erwarten. Dies lässt die eindeutige Prognose zu, dass das bevorstehende Programm mehr Besucher anzieht, als es die offenen Verkaufsstellen ohne eine Anlassveranstaltung tun würden. Das öffentliche Interesse für alle Veranstaltungen ist gegeben.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen vom

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 30.04.2024 folgende Verordnung erlassen:

 

§ 1

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen an den Sonntagen 05.05.2024, 07.07.2024, 06.10.2024 sowie 01.12.2024 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Wegberger Fußgängerzone, in der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz sowie Burgstraße.

 

§ 2

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 5. Mai 2024 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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