Entscheidungsvorlage - VO/0041/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Annahmestelle für Grün- und Gartenabfälle; Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die Kommunal Agentur NRW GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Lenzen, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.04.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Vorlage nimmt Bezug auf die nachstehenden Beratungs- und Beschlussvorlagen zum Thema „Grünabfallsammelstelle“:
VO/0266/19:
Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vom 01.10.2019
VO/0062/22:
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus vom 15.03.2022
Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften vom 22.03.2022
VO/0241/23
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2023
In der Sitzung vom 01.10.2019 hatte der damalige Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe, im Rahmen der Abstimmung über die zukünftige Ausrichtung der Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg, die Errichtung einer kommunalen Grünabfallsammelstelle beschlossen.
Im Zuge dessen, beauftragte die Stadt Wegberg die pbo Ingenieurgesellschaft mbH mit der weiteren Planung zur Errichtung der Sammelstelle. Geplanter Standort sollte die Liegenschaft im Eigentum des Bundes (vorherige Nutzung der Fläche im Rahmen des militärischen Flugplatzes Wildenrath), Gemarkung Wegberg, Flur 98, Flurstück 83, zwischen den Ortschaften Klinkum und Arsbeck an der Kreisstraße 29 sein.
Das Grundstück wurde am 16. Dezember 2019 erworben. Gemäß Kaufvertrag wurde der Stadt Wegberg für die auf dem Kaufgegenstand beabsichtigte Nutzung eine Verbilligung auf den Kaufpreis i. H. v. 350.000 € gewährt. Die Herrichtung des verbilligungsfähigen Nutzungszwecks hätte innerhalb von drei Jahren ab Besitz- und Lastenwechsel erfolgen müssen.
Mit Schreiben vom 11.04.2023 wurde seitens des ehemaligen Bürgermeister Michael Stock, ein Antrag an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) gestellt, die Herrichtungsfrist zu verlängern.
Mit Schreiben vom 10.05.2023 teilte die BIMA mit, dass die Entscheidung über die Verlängerung der Herstellungsfrist, bis zum 01.03.2024 zurückgestellt wird.
Voraussetzung für eine positive Entscheidung war jedoch, dass zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar sein muss, dass die Anlage im September dieses Jahres in Betrieb genommen werden kann. Dies ist aufgrund der neuen Kostenschätzung und der damit verbundenen Verzögerung, jedoch nicht der Fall.
Nach ersten Berechnungen kam die pbo Ingenieurgesellschaft zu dem Ergebnis, dass für die Herrichtung des Geländes mit Kosten i. H. v. ca. 912.000 € (netto) zu rechnen sei.
Im März 2022 wurde die Kommunal Agentur NRW GmbH damit beauftragt, die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme anhand von drei verschiedenen Szenarien zu überprüfen.
Bei den Szenarien 1 und 2 war eine Wirtschaftlichkeit für die Stadt Wegberg von Anfang an nicht gegeben.
Bei Szenario 3 wurde im Ergebnisbericht durch die Kommunal Agentur NRW GmbH festgestellt, dass die Errichtung einer eigenen Grünannahmestelle, gegenüber der komplett externen Entsorgung, sowohl wirtschaftliche, als auch ökologische Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wegberg haben könnte.
Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass ca. 500 Tonnen des verarbeiteten Grünschnitts pro Jahr durch den Baubetriebshof im Stadtgebiet Wegberg bearbeitet werden müssten. Des Weiteren sollten 1.000 Tonnen als Hackschnitzelfraktion im Markt für Rohstoffe verkauft werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus in der Sitzung vom 15.03.2022 vorgestellt. Dieser nahm daraufhin Kenntnis.
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fasste anschließend in der Sitzung vom 22.03.2022 den Beschluss, die Verwaltung mit den weiteren Schritten, die für die Errichtung der Annahmestelle nötig sind, zu beauftragen.
Im Oktober 2023 legte das zuständige Planungsbüro eine neue Kostenschätzung vor.
Die Kosten für die Errichtung der Sammelstelle wurden zwischenzeitlich auf ca. 2,4 Mio Euro (netto) geschätzt.
Grund für die erhebliche Kostensteigerung waren, neben gestiegenen Lohn- und Materialkosten, die Realisierung der aktuellen rechtlichen Vorgaben zur Behandlung des auf dem Gelände anfallenden Niederschlagswassers. Nach dem durch die pbo Ingenieurgesellschaft mbH überarbeiteten Entwässerungskonzept ist die erforderliche Aufbereitung des Niederschlagswassers mit einem enormen Aufwand verbunden. Dies hat sicher einen positiven Effekt für die Grundwasserqualität, ist jedoch auch teuer.
In mehreren Gesprächen zwischen der Stadt Wegberg und der pbo Ingenieurgesellschaft mbH wurde versucht, durch Alternativen bei der Entwässerung, Einsparungen vorzunehmen.
Durch die Vorgaben der Unteren sowie Oberen Wasserbehörde war hier allerdings nicht viel Spielraum, ohne dass die Änderungen Einfluss auf die Genehmigung des Konzeptes gehabt hätten.
Aufgrund des erheblichen Anstiegs der geplanten Kosten hat die Stadt Wegberg die Kommunal Agentur NRW GmbH daher mit Datum vom 30.11.2023 erneut damit beauftragt, die Wirtschaftlichkeit der Errichtung der Grünannahmestelle zu überprüfen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde hierüber, in der Sitzung vom 28.11.2023, vorab informiert.
Auch hier sollten, wie bereits in der vorherigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Auswertung der wirtschaftlichen Vorgaben der Stadt Wegberg
- Ausblick auf die Kosten für eine mögliche eigene Grünannahmestelle
- Erstellung einer Kostenabschätzung mit einem Soll-Ist-Vergleich.
Die Kommunal Agentur NRW GmbH kommt in ihrer der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom 21.02.2024 zu dem Ergebnis, dass aufgrund der gestiegenen Investitionskosten, der Abschreibung sowie den deutlich erhöhten Kapitalkosten eine kommunale Sammelstelle für Grün- und Gartenabfälle unwirtschaftlich ist.
Weder wäre kurzfristig ein positiver Effekt zu erwarten, noch ist in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren ein positives Ergebnis realisierbar.
Bei der Gegenüberstellung zwischen eigener Annahmestelle und der externen Vergabe, wären die jährlichen Kosten bei einer kommunalen Grünannahmestelle ca. 100.000 € höher, als bei einer externen Vergabe.
Tatsächlich kann das Betriebsergebnis nur geschätzt werden. Es bestehen Kostenrisiken bei dem Bau der Anlage, bei den langfristigen Betriebskosten und andererseits ist der Markt für die verwertbaren Abfälle, nämlich Hackschnitzel und Kompost aufgrund der energiepolitischen Situation schwer kalkulierbar. In den letzten zwei Jahren ist der Preis für Hackschnitzel stark gestiegen. Andererseits ist auch der Preis der externen Anbieter nicht abschätzbar. Insbesondere durch den geringen Konkurrenzdruck durch nur zwei Anbieter im Stadtgebiet kann eine hohe Abhängigkeit entstehen.
Derzeit prüft die Stadt Wegberg, alternative Nutzungsmöglichkeiten der Fläche.
So könnte diese beispielsweise für die Aufstellung einer Freiflächen Photovoltaikanlage dienen.
Es bleibt zu bedenken, dass bei einer alternativen Nutzung, die bislang angefallenen Planungskosten in Höhe von ca. 200.000 € abzuschreiben wären. Ob eine Freiflächen-PV-Anlage realisierbar ist und wirtschaftlich betrieben werden kann, ist auch wiederum zu untersuchen und von der Marktsituation abhängig.
Aufgrund der vorgenannten Erläuterungen und Entwicklungen, im Rahmen der Planung zur Errichtung einer Grünannahmestelle in der Stadt Wegberg, ist über folgende Beschlussvorschläge abzustimmen:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die weitere Planung zur Errichtung einer Grünannahmestelle nicht weiter voranzutreiben und stattdessen alternative Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. In diesem Fall wären die Planungskosten in Höhe von rund 200.000 € abzuschreiben und der Kaufpreis für das Grundstück in Höhe von 350.000 € zzgl. Zinsen nachzuzahlen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Ausschuss für Kultur, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, die Verwaltung damit zu beauftragen, an der Errichtung einer Grünannahmestelle festzuhalten und die Planungen weiter voranzutreiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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254,3 kB
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