Entscheidungsvorlage - VO/0204/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund von Umbauarbeiten vor dem Rathaus ist der Bekanntmachungskasten am Rathaus in der Zeit vom 1. Juni bis einschließlich 1. Dezember 2024 nicht frei zugänglich. In dieser Zeit sind öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel rechts neben dem Behinderteneingang im Rathausinnenhof (Rathausplatz 25, 41844 Wegberg) für die Dauer von mindestens einer Woche zu vollziehen. Gleichzeitig wird auch auf den Internetseiten der Stadt Wegberg (www.wegberg.de) auf den Anschlag hingewiesen.

Aufgrund der Verlegung des Bekanntmachungsortes und einiger redaktioneller Anpassungen in § 15 Absatz 8 ist eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen.

Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW kann die Satzungsänderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg.

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Anlagen

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