Entscheidungsvorlage - VO/0042/24
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Vorberatung
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09.04.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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23.04.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vom 13.06.2023 wurde die 1. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Wegberg beschlossen.
In der entsprechenden Vorlage wurde die Entscheidung zum Straßen- und Wegekonzept mit der zeitnahen Abrechnung der Beiträge begründet. Hierzu ist das Konzept nach wie vor Grundlage.
Am 29.02.2024 wurde durch den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesänderung des § 8 KAG beschlossen. Diese Änderung sieht nun ein Beitragserhebungsverbot für die sogenannten „Straßenausbaubeiträge“ vor. Im gleichen Zuge sollen die Maßnahmen dennoch durchgeführt und auf Antrag beim Land durch eine entsprechende beitragsähnliche Ausgleichszahlung erstattet werden.
Die genaue Verfahrensweise wurde seitens des Landes noch nicht kommuniziert, sodass die Notwendigkeit eines Straßen- und Wegekonzeptes aus Sicht der Verwaltung nach wie vor besteht.
In der Vorlage VO/0027/24 wurde dem Rat der aktuelle Stand des Straßensanierungskonzeptes mitgeteilt. In der Beratungsfolge wurde die Aktualisierung des Straßen- und Wegekonzeptes angesprochen.
Diese Aktualisierung erfolgt nun auf der Grundlage der noch ausstehenden Straßensanierungsplanungen, Kanalsanierungsmaßnahmen und Notwendigkeiten, welche aus dem Straßenkataster der GSA priorisiert werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat wird darauf hingewiesen, dass die Abweichungen zwischen der ersten und zweiten Fortschreibung dadurch begründet sind, dass aufgrund der aktuellsten Auswertungen des Straßenkatasters und der Ergebnisse des Ingenieurbüros aus der Videobefahrung des Kanalnetzes 2023 eine Verschiebung mancher Maßnahmen unabdingbar sind. Die Verwaltung hat bei der Betrachtung und Priorisierung darauf geachtet, dass Synergien zwischen Kanal- und Straßensanierungsmaßnahmen erkannt und entsprechend in die Konzeptentwicklung einfließen.
Auf unbestimmte Zeit verschobene Maßnahmen werden aus der Tabelle entfernt, abgeschlossene Maßnahmen werden wie in der letzten Fortschreibung durchgestrichen weitergeführt. Alle übrigen Maßnahmen werden, sofern sie baulich abgeschlossen, allerdings beitragsrechtlich noch nicht abgerechnet wurden, in das Jahr der Beitragsabrechnung überführt. Alle geplanten Maßnahmen werden entsprechend für das Ausführungsjahr eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,7 kB
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