Mitteilungsvorlage - VO/0064/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit ihrem Schreiben vom 21.03.2024 hat die FDP-Fraktion die beigefügte Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zur Nutzung der Turnhalle Wildenrath gestellt.

In der Begründung ihrer Anfrage erläutert die FDP-Fraktion, dass aufgrund baulicher Mängel die Verbindung zwischen der alten und der neuen Turnhalle Wildenrath verschlossen ist. Dies sei vor allem für Sporttreibende mit körperlichen Einschrän­kun­gen nicht hinnehmbar, da der Aufzug in der neuen Turnhalle nicht nutzbar sei und deshalb die WC-Anlage des Jugendheims genutzt werden müsse.

 

Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten,

Frage a) Ist die telefonische Auskunft, dass der Sachverhalt der Verwaltung nicht bekannt ist, zutreffend ?

Antwort der Verwaltung:

Es ist nicht zutreffend, dass dieser Sachverhalt der Verwaltung nicht bekannt ist, und dies sowohl in bautechnischer Hin­sicht als auch in Bezug auf die Nutzungs­ein­schrän­kun­gen durch die verschlossene Verbindung zwischen alter und neuer Turnhalle.  Sollte seitens der Verwal­tung bei einer telefonischen Nachfrage eine anderslautende Aus­kunft gegeben worden sein, so kann es sich nur um ein Missverständnis oder einen Irrtum handeln.

 

Frage b) Welche baulichen Mängel sind Ursache für die Sperrung der Verbin­dung zwischen den beiden Bauteilen ?

 

Antwort der Verwaltung:

Die direkte Verbindung zwischen der alten Turnhalle und dem Flur der neuen Turn­halle musste aufgrund der Problematik mit der Funktionsstörung der T30/RS-Brandschutztür geschlossen werden. Darüber hat die Verwaltung den Ausschuss in verschiedenen Mitteilungen informiert. Es wird verwiesen auf:

-          Sitzung des WBVL am 07.02.2023, TOP 3.6, VO/0029/23 (nicht-öffentlicher Teil), mit detaillierter Darstellung des baulich-technischen Sachverhalts

-          Sitzung des WBVL am 16.05.2023, TOP 1.3, Punkt 1., VO/0099/23, mit der Mitteilung über die geschlossene Verbindung zwischen alter und neuer Halle

 

 

Frage c) Wann ist die Beseitigung dieser Mängel vorgesehen ?

Antwort der Verwaltung:

Leider kann noch kein Termin zur Mängelbeseitigung genannt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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