Entscheidungsvorlage - VO/0074/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die kirchlichen Jugendheime „Haus Schalom“ und „St. Martin“ haben für das Jahr 2024 wieder einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt.

 

Ein Zuschuss für diesen Zweck soll nach Entscheidung des Rates pauschal gewährt werden. Jährlich ist hierzu ein Antrag erforderlich. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt und Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird von der Verwaltung jeweils eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2024 eingebracht und stehen beim Produktsachkonto 06 02 01; 53 18 00 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 17.000 € zur Verfügung.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2024 wie folgt zu fördern:

 

- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.

 

- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Ev. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.

 

 

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