Entscheidungsvorlage - VO/0074/24
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschuss zu den Betriebskosten der kirchlichen Jugendheime 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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04.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die kirchlichen Jugendheime „Haus Schalom“ und „St. Martin“ haben für das Jahr 2024 wieder einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt.
Ein Zuschuss für diesen Zweck soll nach Entscheidung des Rates pauschal gewährt werden. Jährlich ist hierzu ein Antrag erforderlich. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt und Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird von der Verwaltung jeweils eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2024 wie folgt zu fördern:
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Ev. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
