Entscheidungsvorlage - VO/0078/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen des Bürgermeisters-Öffentlicher Teil am 04.06.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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04.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Liste der offenen Anträge
Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
- Bericht über die Situation der Flüchtlinge
Die aktuell 162 Flüchtlinge sind in Wegberg wie folgt untergebracht:
Nordstraße 146 Personen
Philosophenweg 16 Personen
Insgesamt 162 Personen
Momentan leben 109 Flüchtlinge aus der Ukraine in Wegberg, hiervon sind einige Personen nach wie vor noch in privaten Haushalten untergebracht, viele der Geflüchteten konnten allerdings in eigenen Wohnraum vermittelt werden und sind inzwischen berufstätig oder beziehen Leistungen vom Jobcenter. Derzeit befinden sich 4 Personen aus der Ukraine im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Es ist derzeit davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten, wenn überhaupt und abhängig vom Verlauf der Kampfhandlungen in der Ukraine, nur eine kleinere Anzahl an Geflüchteten aus der Ukraine in Wegberg zu registrieren sein wird.
Aktuell werden der Stadt Wegberg erheblich mehr Wohnsitzzuweisungen nach § 12a AufenthG als bislang zugeteilt. Hierbei handelt es sich derzeit überwiegend um syrische Flüchtlinge. Ein Großteil dieser Personen sind allein reisende junge Männer, aber auch immer wieder werden Familien zugewiesen. Auch Familiennachzüge der bislang hier schon angekommenen Einzelpersonen sind häufiger festzustellen. Die Aufnahmeverpflichtung liegt derzeit bei 331 Personen.
- Deutschlandticket
Mit dem Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 19. April 2024 "Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2024/2025 wird zum einen die Fortführung des bisherigen Modells sichergestellt.
Zum anderen wurden aber auch Vorkehrungen getroffen, um mögliche Preissteigerungen beim Deutschlandticket berücksichtigen zu können. So beziehen sich der Mindestbeitrag und die Rabattierungsvorgabe nun auf den jeweiligen Preis des Deutschlandtickets.
Beispiel: Würde das Deutschlandticket künftig 59 Euro kosten, würde eine Rabattierung für die Selbstzahlenden um 20 Euro auf 39 Euro erfolgen können. Der Mindestbeitrag, der erforderlich ist, um am Modell teilzunehmen, wäre dann nicht mehr im Durchschnitt 588 Euro pro Schülerin/Schüler und Jahr, sondern 708 Euro (bzw. eine Mischung aus beidem, je nach Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preissteigerung).
Die Absenkung der früheren Ticketpreise auf den Preis des Deutschlandtickets wird von Bund und Ländern finanziert. Die Rabattierung der Tickets für Selbstzahlende erfolgt durch die bislang im System befindlichen Mittel. Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler erfolgt unter anderem auch durch die bisherigen Aufwendungen der öffentlichen Schulträger und Ersatzschulträger für die Fahrkostenerstattung nach § 97 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW.
Die Verwaltung beabsichtigt, weiter am System Deutschlandticket teilzunehmen. Änderungen zur bisherigen Regelung ergeben sich daher zunächst nicht.
Anlagen
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(wie Dokument)
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51,9 kB
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