Entscheidungsvorlage - VO/0079/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Sport- und Turnhallenbelegung in den Ferien hier: Erfahrungsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.06.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport hatte in seiner Sitzung am 25.10.2022 beschlossen:
„Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beauftragt die Verwaltung, alle Turnhallen in den kompletten Oster- und Herbstferien sowie in den letzten 3 Wochen der Sommerferien den Vereinen ohne Antrag zur Verfügung zu stellen. In den Weihnachtsferien bleiben alle Sporthallen geschlossen. Nach einem Jahr soll diese Vorgehensweise evaluiert und dem Ausschuss berichtet werden.“
Nach Durchlauf einer kompletten Saison und Auswertung der Erfahrungen kann die Verwaltung nun berichten, dass die Belegung der Turn- und Sporthallen in den Ferien nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen grundsätzlich problemlos war.
In der Erich-Kästner-Grundschule und in der Kastanienschule in Rath-Anhoven kam es aufgrund von Baumaßnahmen in den Sommerferien 2023 zu Behinderungen im Ablauf, die jedoch vermittelnd geklärt wurden. Die erforderlichen Grundreinigungsarbeiten wurden in allen Hallen abgestimmt und planmäßig durchgeführt.
Insgesamt ist eine Nutzung der Turn- und Sporthallen in den Oster- und Herbstferien sowie den letzten 3 Wochen in den Sommerferien daher möglich. Eine Schulnutzung (OGS) und eine Inanspruchnahme und damit eine Sperre einzelner Hallen bei unaufschiebbaren Baumaßnahmen geht einer Vereinsnutzung vor, damit die Hallen nicht außerhalb der Ferien gesperrt werden müssen. In diesen Fällen wird die Verwaltung in Absprache mit den Vereinen rechtzeitig vorher Ersatzmöglichkeiten prüfen und umsetzen.
Die Schlüsselgewalt war den Vereinen übertragen, tägliche Kontrollgänge erfolgen aufgrund von Urlaubszeiten der Hausmeister nicht. Eine Hallenreinigung erfolgt in dieser Zeit extensiver, die Vereine sind aufgefordert, den Hallenboden vor der Nutzung selbst mit einem „Mop“ zu reinigen und auch die Halle vor einer Nutzung auf einen nutzbaren Zustand durch eine Sichtkontrolle zu prüfen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen soll die beschlossene Regelung daher dauerhaft beibehalten werden.
