Entscheidungsvorlage - VO/0082/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport hatte in seiner Sitzung am 29.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beschließt, in den Ferien weiter eine dezentrale Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule anzubieten. Die Mindestteilnehmerzahl wird auf 25 Kinder je Standort festgesetzt. Der Energieverbrauch soll für Strom und Gas durch technische und organisatorische Regelung der Heizkreisläufe optimiert werden.“

 

Der Beschluss wurde von der Verwaltung in den Schulen umgesetzt. Die Schulen wurden gebeten -zu der beschlossenen Verfahrensweise und nach einem Jahr Erfahrung- Stellung zu nehmen. Dies haben die Schulleitungen auch gemacht. Die Stellungnahmen der OGS-Leiterinnen der beiden Standorte Wildenrath und Merbeck sind dieser Vorlage beigelegt.

 

Es lässt sich feststellen, dass die Regelung fast ausschließlich die Eltern der Kinder im Offenen Ganztag in Wildenrath und Merbeck getroffen hat, da dort die Schülerzahlen in einer einzügigen Schule eine Mindestbelegung von 25 Kindern oft nicht möglich machen.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine starre Regelung für die Ferienbetreuung (mindestens 25 Kinder) problematisch und sollte überdacht werden. Die Verwaltung favorisiert eher eine Zielgröße von 25 Kindern, die aber im Einzelfall und bei nur geringfügiger Unterschreitung nicht dazu führt, dass keine Ferienbetreuung angeboten werden kann.

 

Die bislang im Stadtgebiet umgesetzte Lösung der „Tandemschulen“ (diese wurde mit der Vorlage VO/191/22 in der Sitzung am 29.10.2022 ausführlich dargestellt) wurde bislang immer erfolgreich umgesetzt und soll auch beibehalten werden. Hierbei arbeiten die Grundschulen

 

KGS Arsbeck (Hauptstandort)/Teilstandort Wildenrath

Grundschule Beeck/ Grundschule Rath-Anhoven

Erich Kästner Grundschule/Grundschule Merbeck

 

in der Ferienbetreuung zusammen. Damit ist eine durchgängige Ferienbetreuung für die ganzen Ferien in erreichbarer Nähe möglich. Diese ist insbesondere für die Familien wichtig, die nicht so mobil sind und trotzdem eine Ferienbetreuung benötigen. Das schafft für die Eltern Planungssicherheit und die Möglichkeit der besseren Vereinbarkeit von Schule und Beruf.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beschließt eine Zielgröße von 25 Kindern für die Ferienbetreuung in den Grundschulen. Die Verwaltung soll eine ausreichende Ferienauslastung in den einzelnen Schulen beobachten und bei Unwirtschaftlichkeit eines Ferienangebotes in Absprache mit der Schulleitung und Eltern situativ entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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Anlagen

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