Entscheidungsvorlage - VO/0084/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung geflüchteter Personen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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04.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zuletzt wurde mit Vorlage VO/0023/24 über die Verwendung von Fördermitteln für den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge berichtet.
Die Planungen zur Erweiterung der Gebäude auf der Nordstraße schreiten voran. Das beauftragte Planungsbüro ermittelt derzeit die voraussichtlichen Kosten für die geplanten Einzelmaßnahmen. Die Verwaltung wird dann abstimmen, welche der Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen.
Zum jetzigen Zeitpunkt leben in den Gemeinschaftsunterkünften insgesamt 162 Personen, maximal weisen die beiden Unterkünfte 227 Plätze auf. Demnach verfügt die Stadt Wegberg –abhängig von der Belegungsart Familien/Einzelpersonen- aktuell über insgesamt 50-72 freie Plätze.
Im Einzelnen verfügt die Nordstraße aktuell über 38-58 freie Plätze und der Philosophenweg über 12-14 freie Plätze.
Zu beachten ist hierbei, dass eine 100-prozentige Belegung dieser Plätze sehr unwahrscheinlich ist. Bei der Unterbringung von Familien in einzelnen Wohneinheiten kann es sicherlich dazu kommen, dass theoretisch noch weitere Personen dort unterkommen könnten. Allerdings ist das praktisch schwierig umzusetzen bzw. zu vertreten. Beispielsweise kann die Verwaltung zu einer 5-köpfigen Familie in einem Zimmer keine alleinstehende weitere Person zuweisen. Hieraus ergibt sich die von/bis Belegung.
Durch die Bezirksregierung wurden der Stadt Wegberg im Jahr 2022 durchschnittlich 0,75 Personen im Monat und im Jahr 2023 durchschnittlich 3 Personen im Monat zugewiesen. Im Jahr 2024 wurden bereits bis Ende April 53 Personen zugewiesen, dies entspricht aktuell einem Durschnitt von 13,25 Personen im Monat.
Entwicklung
Derzeit besteht eine Aufnahmeverpflichtung von 331 Personen mit Wohnsitzverpflichtung. Die Quote wird unter Anrechnung der Personen mit Wohnsitzauflage, die in selbst angemieteten Wohnraum wohnen, derzeit zu 62,15 % erfüllt. Es werden daher noch 126 Personen (Stand 16.05.2024) erwartet.
Die zu erfüllende Aufnahmequote verändert sich jedoch –abhängig von den gesamten Flüchtlingszahlen- ständig, so dass sich eine verlässliche Obergrenze zur Aufnahme nicht nennen lässt.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Zuweisungszahlen in den nächsten Monaten noch weiter steigen werden, da die neu eingerichteten zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes (ZUE) zwischenzeitlich den Zuzug neuer Antragsteller zwischengepuffert hatten, die nun nach Anerkennung nach § 12a FLÜAG als „Flüchtlinge mit Wohnsitzverpflichtung“ für 3 Jahre den Kommunen zugewiesen werden.
Infolge dessen ist davon auszugehen, dass bei einer Zuweisung in aktueller Anzahl von durchschnittlich 13,25 Personen im Monat (bei 2 Fortzügen im Schnitt je Monat) die städtischen Unterkünfte in ca. fünf bis sechs Monaten ausgeschöpft sind. Wie bereits geschildert, muss damit kalkuliert werden, dass einzelne Plätze nicht belegt werden können. Demzufolge ist von einer maximalen Belegung im September/Oktober 2024 auszugehen.
Die tatsächliche Entwicklung wird durch ein Monitoring überwacht und verifiziert.
Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen Unterkünften
Die Verwaltung hatte bereits 2 größere Objekte angeschaut, die zum Verkauf stehen. Ein Objekt war ungeeignet, für ein weiteres Objekt wird derzeit noch die Möglichkeit einer Anmietung untersucht. Wenn dies nicht erfolgreich ist, soll wie folgt vorgegangen werden:
Maßnahme 1: Unterbringung im Jugendheim Wildenrath
Unterbringungsplätze: 8 Kosten: keine
Maßnahme 2: Kauf von Mobilwohnheimen/Container zur Aufstellung auf den noch freien Flächen auf der Nordstraße
Unterbringungsplätze: 60 Kosten: 550.000,00 € -700.000,00 €
Reicht bis ca. März/April 2025
Maßnahme 3: Weiterer Ausbau der Unterbringungskapazitäten in den vorhandenen Einrichtungen (wird bereits geplant)
Unterbringungsplätze: 40 Kosten: wird noch ermittelt
Reicht bis ca Juni/Juli 2025
Maßnahme 4: Kauf von Mobilwohnheimen/Container zur Aufstellung auf geeigneten Freiflächen im Stadtgebiet (dezentrale Unterbringung). Das Flächenpotential muss ermittelt werden.
Unterbringungsplätze: 60 Kosten: 650.000,00 € -800.000,00 €
Reicht bis ca. Dezember 2025/Januar 2026
Abhängig von der jeweiligen Vorlaufzeit für die einzelnen Maßnahmen ist eine zügige Entscheidung im jeweiligen Fachausschuss erforderlich.
Als Notunterbringung stände als NOTMASSNAHME auch der große Gemeinschaftsraum in der Nordstraße zur Verfügung. Hier können in einem Raum bis zu 25 Personen untergebracht werden. Kleinere Investitionen (zusätzliche Rettungstüre u.a.) sind erforderlich. Diese Unterbringung stellt aber nur eine kurzfristige übergangsweise Unterbringung und anstelle z.B. einer Turnhalle sicher.
Fördermittel
Durch Sondermittel hat die Stadt Wegberg im vergangen Jahr Zuwendungen in Höhe von 789.848,77 € zur Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete erhalten.
Die Mittel werden für Kosten bis zum 31.12.2024 gewährt. Eine Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 reicht für eine Gewährung aus.
Die Mittel sollen wie beschlossen für Umbauarbeiten im Objekt Nordstraße eingesetzt werden. Aus den geplanten Umbauten entstehen ca. 40 weitere Plätze. Es ist davon auszugehen, dass -sollten alle geplanten Projektteile umgesetzt werden- die Fördermittel nicht ausreichen werden. Eine Kostenschätzung wird derzeit vom FB 303 in Abstimmung mit dem Planungsbüro Gronau erstellt.
Fazit:
Der Umbau der Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße wird nicht kurzfristig erfolgen können. Es ist davon auszugehen, dass mit dem geplanten Umbau in diesem Jahr keine weiteren Plätze geschaffen werden können. Zudem werden die entstehenden Plätze insgesamt nicht ausreichen. Der geplante Umbau ist dennoch sinnvoll, da hieraus auch barrierefreie Wohneinheiten entstehen sollen. Aktuell kann die Stadt Wegberg keinerlei behindertengerechte Unterkünfte vorweisen.
Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit sieht der Fachbereich es als wichtig an, über die oben aufgeführten Optionen zeitnah zu entscheiden und bereits kurzfristig potentiale Stellflächen für Container oder Mobilwohnheime im Stadtgebiet zu ermitteln.
Bei der zu erwartenden Anzahl an Zuweisungen ist auch die Wiederbesetzung der derzeit unbesetzten Stelle des Flüchtlingshelfers zum 01.01.2025 erforderlich, dessen vordringliche Aufgabe es sein wird in Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu vermitteln.
