Entscheidungsvorlage - VO/0081/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des Lärmaktionsplanes für die Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Vorberatung
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18.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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02.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus am 20.02.2024 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes Wegberg vorgestellt. Auf die Vorlage VO/0012/24 wird verwiesen. Der Fachausschuss nahm diesen Entwurf zur Kenntnis und die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
In der Zeit vom 26.02. bis einschließlich 22.03.2024 fand die frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Von den beteiligten Behörden gingen acht Stellungnahmen ein. Bedenken wurden nicht geäußert, lediglich Anregungen und Informationen.
Die erste Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 04.03 bis einschließlich 22.03.2024 durchgeführt. Am 20.03.2024 hat darüber hinaus eine öffentliche Veranstaltung zum Lärmaktionsplan in Rickelrath auf Einladung des dortigen Ortsvereins stattgefunden. An der Veranstaltung nahmen ca. 40 Personen teil. Aus der Öffentlichkeit sind insgesamt 27 Stellungnahmen eingegangen.
In der zweiten Beteiligungsphase vom 15.04. bis zum 03.05.2024 gingen keine weiteren Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Von Seiten der Behörden wurden sechs Stellungnahmen eingereicht, die mit den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gleichlautend waren.
In den Anlagen 7 und 8 zum Lärmaktionsplan (siehe Anlage) sind jeweils die Anregungen aus den beiden Phasen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt. Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten 5 Jahre sind im Kapitel 5.3 des Lärmaktionsplanes wiedergegeben.
Bei Fragen steht Frau Schweer vom beauftragten Büro BKI aus Aachen in der Fachausschusssitzung zur Verfügung.
Als nächster Schritt ist nun der Beschluss zum Lärmaktionsplan erforderlich. Nach Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Lärmaktionsplan in Kraft. Im Anschluss wird dann der Lärmaktionsplan über den Kreis Heinsberg an die EU bis zur geforderten Frist (18.07.2024) weitergeleitet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt, den Lärmaktionsplan zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan Wegberg in Kraft.
Grundlage für diesen Beschluss ist der § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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932,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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19,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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19,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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19,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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31,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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74,2 kB
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