Mitteilungsvorlage - VO/0087/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Begriff „Schulstraße“ ist bisher in der Straßenverkehrsordnung nicht näher definiert. Im Allgemeinen versteht man unter der Einrichtung einer Schulstraße die zeitlich begrenzte Sperrung einer Straße für den Kfz-Verkehr im Nahbereich einer Schule zu Unterrichtsbeginn und/oder Unterrichtsende.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Antrag gestellt, die Verwaltung möge beauftragt werden, die Einrichtung einer solchen „Schulstraße“ in einem Teilbereich der Echter Straße zu prüfen. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

Eine solche Sperrung der Straße, nach formeller Teileinziehung der Widmung durch den Straßenbaulastträger, konnte auch bisher durch Beschilderung mit dem Verkehrszeichen VZ 260 und einem Zusatzzeichen VZ 1040-31 für die zeitliche Beschränkung vorgenommen werden.

In den zurückliegenden Jahren war die Echter Straße als Anliegerstraße und Schulweg immer wieder Thema hinsichtlich der Sicherheit von Schulkindern, die den Schulweg zu Fuß oder auf dem Rad bestreiten und dabei durch Kraftfahrzeuge gefährdet werden.

In diesem Zusammenhang wurden wiederholt das Verkehrsverhalten der sogenannten “Elterntaxis“, aber auch des Abkürzungsverkehrs, auf dem Weg von und zur Arbeit zwischen Beecker Straße und Kreuzherrenstraße kritisiert.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden immer wieder Überlegungen angestrengt, die Situation zu ändern und zu verbessern. Dabei lag die Problematik in den unterschiedlichen Interessen der Anlieger.

Der derzeitige Ausbau der Echter Straße und die Verkehrsregelungen im Bereich der Straße, rund um die Schule, wurde in gemeinsamen Ortsterminen mit der Elternvertretung und der Schulleitung der Erich-Kästner-Grundschule erarbeitet und auch von diesen mitgetragen. Die aktuelle Ausgestaltung sorgt für ein besseres Sicherheitsgefühl und die Kinder haben sich an die geschaffenen Gehwege gewöhnt.

Gerade die Anwohner würden durch die Schaffung einer Schulstraße in ihren Nutzungsrechten deutlich eingeschränkt werden. Um diese Einschränkung zu verhindern, würden Regelungen erforderlich, die Berechtigten ermöglichen, auch zu den Zeiten der Sperrung ihre Häuser, Büros oder Geschäftsräume zu erreichen.

Der zurzeit relativ sicher ablaufende Bring- und Holverkehr würde bei Anordnung einer Schulstraße zwangsweise auf die Maaseiker Straße verlagert. Hier herrscht jedoch ein ungleich höherer Verkehrsdruck. Letztendlich würde hier das Gefahrenpotential für die Schüler nicht verringert, sondern erhöht (siehe hierzu auch die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde, Direktion Verkehr, beigefügt als Anlage 2).

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde und die Kreispolizeibehörde kommen nach Überprüfung der örtlichen Situation zu dem Ergebnis, bei der derzeitigen Sachlage keine Schulstraße im Bereich der Echter Straße einzurichten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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