Mitteilungsvorlage - VO/0092/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Die Verwaltungsstaffel des Rathauses der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg fuhr bislang bei Einsätzen stets mit einem kleineren Feuerwehrfahrzeug zunächst vom Rathaus aus in die alte Feuerwache, um sich dort umzuziehen und dann mit dem eigentlichen Löschfahrzeug (LF 10, HS-FW-145) zum Einsatzort zu fahren.

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wegberg gibt jedoch vor, dass zum Zeit­punkt der Inbetriebnahme der neuen Feuerwache an der Maaseiker Straße und des Umzugs der Freiwilligen Feuerwehr in die neue Wache für die Verwal­tungsstaffel im Rathaus folgende räumliche bzw. bauliche Maßnahmen zu realisieren sind:

  1. Einrichtung von Umkleideräumen, getrennt für weibliche und männliche Einsatzkräfte der Verwaltung
  2. Herstellung eines Stellplatzes, auf dem das Löschfahrzeug während der regulären Dienstzeiten der Verwaltung beständig stehen kann

Hintergrund dieser Vorgaben ist, dass der Weg der Einsatzkräfte vom Rathaus zur neuen Wache an der Maaseiker Straße deutlich länger und zeitintensiver ist als bisher zur Venloer Straße. Durch die Einrichtung der Umkleideräume und des Stell­platzes für das Löschfahrzeug ist die Staffel der Verwaltung in der Lage, direkt vom Rathaus aus als eigenständige Einheit zum Einsatz auszurücken.

Es gibt keinen Zeitverlust mehr durch den Umweg über die Feuer­wache.

 

Einrichtung von Umkleideräumen

Zur Einrichtung bzw. Umbau von zwei Umkleideräumen für die weiblichen und männ­lichen Ein­satzkräfte konnten zwei Räume im Untergeschoss des Rathauses gefun­den werden, nahe beim behindertengerechte Eingang, die bisher als Archiv­raum bzw. als Aufenthaltsraum für die Beschäftigten genutzt wurden.

Stichpunktartig waren folgen­de baulichen Maßnahmen erforderlich:

  • Rückbau von Glasbausteinwänden, Erneuerung der Wände in F30-Trocken­bau mit neuen Zugangstüren in die Räume
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Maler- und Verputzarbeiten an Wänden und Decken
  • Installation einer maschinellen Abluft für beide Räume
  • Demontage und Erneuerung einer T30/RS-Brandschutz-Türanlage im Trep­pen­haus bzw. im Flur des Untergeschosses
  • Fliesenarbeiten im Flurbereich des Untergeschosses
  • Sonstiges (Trockenbauabkofferungen, Fensterfolierung, Elektroarbeiten, Be­leuch­­tung, Bewegungsmelder, etc.)

Für die erforderlichen Feuerwehr-Umkleideschränke konnten Spinde aus dem Be­stand der alten Feuerwache Verwendung finden.

 

Herstellung eines Stellplatzes für das Löschfahrzeug

Der Stellplatz für das Löschfahrzeug konnte im Innenhof des Rathauses realisiert werden, dort, wo bis vor ca. einem Jahr noch ein Stellplatz und eine Ladesäule für die Elektrofahrzeuge der Verwaltung eingerichtet war.

Auch zur Herrichtung der Stellfläche war eine Reihe baulicher Maßnahmen nötig, im Folgenden stichpunktartig aufgelistet:

  • Erneuerung des Pflasterbelags auf der Stellfläche und in der Zuwe­gung (Erfor­dernis aufgrund höherer Fahrzeugbelastung und Ausschaltung von Stolper­gefahren)
  • Einbau eines Druckluftkompressors (im großen Archiv im UG des Rathauses)
  • Ladeerhaltung für das Fahrzeug (inklusive Außenschrank)
  • Anpassung der Außenbeleuchtung an die Anforderungen

Da die Löschgruppe jederzeit während der Verwaltungsdienstzeiten einsatz- und abfahrbereit sein muss, kann der Innenhof des Rathauses insbesondere für den Anlieferverkehr nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden. Das Löschfahrzeug muss zu jedem Zeitpunkt abfahrbereit sein und darf  - auch nicht für kurze Zeitspan­nen -   an der sofortigen Einsatzfahrt gehindert werden. Eine entsprechende Beschil­de­run­g der Feuerwehrbewegungsfläche wird vorgesehen.

 

Die Umkleideräume und der Stellplatz wurden praktisch zeitgleich fertiggestellt und konnten gut drei Wochen nach Inbetriebnahme der neuen Feuerwache (04.05.2024) fertiggestellt und in Nutzung genommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Bei den baulichen Maßnahmen im Rathaus sowie im Außenbereich handelt es sich um konsumtive Aufwendungen. Hierfür waren im Haushaltsplan 2024 unter dem Produkt­sachkonto 011303 521120 – Instandhaltung Allgemeines Grundvermögen Verwaltungs­gebäude  Mittel in Höhe von 30.000,- € angemeldet und enthalten.

Nach Abrechnung des größten Teils der Bauleistungen können die Kosten mit rund 53.000,- €  brutto beziffert werden. Grund für die Kostenerhöhung sind insbesondere die durchgeführten brandschutztechnischen Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Mittel­anmeldung in 2023 nicht abzusehen waren. Hier sind die Aufwendungen für die T30/RS-Türanlage, die F30-Trockenbau­arbeiten und die Fliesenarbeiten im Flur zu nennen.

Die über den Haushaltsansatz hinausgehenden konsumtiven Mittel werden aus an­deren Produktsachkonten des konsumtiven Bereichs zur Verfügung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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