Mitteilungsvorlage - VO/0099/24
Grunddaten
- Betreff:
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Raumverträglichkeitsprüfung "Windader West"; hier: Stellungnahme der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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18.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit bundesrechtlichen Vorgaben zum Ausbau der Offshore-Windenergie sind zur Anbindung von Nordrhein-Westfalen an die Windparks in der Nordsee vier Netzverknüpfungspunkte (NVP) geplant. Zwei dieser Punkte liegen südlich des Stadtgebietes (NVP Rommerskirchen, NVP Oberzier) und sollen gemäß Netzentwicklungsplan Strom bis 2036 fertiggestellt werden. Zur Anbindung dieser Netzverknüpfungspunkte plant die Vorhabenträgerin, die Amprion Offshore GmbH, eine gebündelte Verlegung von Gleichstrom-Erdkabel, die sogenannte „Windader West“. Diesbezüglich wird auf die Mitteilung im Rat der Stadt Wegberg am 24. Oktober 2023 verwiesen (VO/0222/23).
Mit dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 23. Mai 2024 (Eingang bei der Stadt Wegberg am 1. Juni 2024) informierte die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Wegberg über die Beteiligungsmöglichkeit gemäß § 15 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) im Rahmen der nun laufenden Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 11. Juni 2024 bis einschließlich zum 11. Juli 2024 online über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW) unter der Adresse
https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007345
abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als federführende Regionalplanungsbehörde abgeben.
Gemäß § 5 Absatz 1 Punkt f) der aktuellen Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften über eine städtische Stellungnahme.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage waren die Verfahrensunterlagen noch nicht einsehbar. Ob und in welchem Umfang Belange der Stadt Wegberg berüht sind, kann erst nach der Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen beurteilt werden. Eine rechtzeitige Erstellung einer Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Fachausschusses am 18. Juni 2024 ist somit leider nicht möglich.
In Abstimmung mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften schlägt die Verwaltung daher vor, für die Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 2. Juli 2024 eine entsprechende Entscheidungsvorlage bezüglich der städtische Stellungnahme im Rahmen der o. g. Raumverträglichkeitsprüfung vorzubereiten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Entscheidungsvorlage bezüglich der städtischen Stellungnahme im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für die geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme der „Windader West“ – Teilstück NRW für die Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 2. Juli 2024 vorzubereiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,7 kB
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