Empfehlungsvorlage - VO/0767/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seitens des Rates der Stadt Wegberg wurde am 26.02.2008 ein Konzept zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erbeten.

 

Im Folgenden wird Ihnen das konzeptionelle Vorgehen der Ordnungsbehörde vorgestellt:

 

Obwohl die Stadt Wegberg laut Kriminalitätsstatistik als „sicherste“ Stadt im Kreis Heinsberg eingestuft ist, nimmt die Verwaltung das subjektive Empfinden der Bevölkerung, das oftmals von Unsicherheit geprägt ist, sehr ernst. Die Verwaltung geht daher jeder einzelnen Beschwerde nach.

 

Durch herangetragene Bürgerbeschwerden über randalierende Jugendliche in der Fußgängerzone oder Sachbeschädigungen wird die steigende Besorgnis immer deutlicher zum Ausdruck gebracht. In diesen Beschwerden wird auch die Frage nach einer verstärkten Polizeipräsenz immer häufiger gestellt.

 

Die derzeitige Zusammenarbeit  zwischen dem Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit einschließlich der Sozialarbeiterin Frau Foitzik und der  Polizei ist bereits sehr eng und wurde praxisorientiert entwickelt. So findet mindestens einmal im Monat eine Terminabstimmung mit der Polizeibehörde statt.

Es sind mittlerweile 3 Außendienstmitarbeiter im Einsatz, durch die es möglich ist Kontrollen verstärkt durchzuführen und auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten nicht nur im Stadtzentrum, sondern auch in den Außenbezirken tätig zu werden. Bei Bedarf ist auch ein Einsatz der Sachbearbeiter des Fachbereichs, der Fachbereichsleitung, der Sozialarbeiterin und des Dienst habenden Mitarbeiters im Bereitschaftsdienst vorgesehen. Dadurch erhöht sich die Anzahl der maximal einsatzbereiten Mitarbeiter auf acht Personen.

 

Die Einsätze werden planmäßig anhand des Veranstaltungskalenders der Stadt Wegberg und des Forums festgelegt. Daneben werden spontane Begehungen kurzfristig anberaumt, wenn  Grund zu der  Annahme besteht, dass neben den öffentlichen Veranstaltungen anderweitig orientierte Treffen stattfinden könnten. Routinekontrollen sind im übrigen für die bereits in der Vergangenheit häufiger betroffenen Örtlichkeiten, wie zum Beispiel Skaterplatz, Fußgängerzone, Parkanlagen wie dem alten Friedhof an der Bahnhofstraße, vorgesehen. Die  Einsätze umfassen personell je nach Bedarf auch Kräfte der Kreispolizei (zum Beispiel Hundeführer, Drogenfahnder) und der Bereitschaftspolizei. Die Einsätze können auch für die späten Abend oder Nachtstunden terminiert werden. So werden je nach geplanter Veranstaltungsart auch Jugendschutzkontrollen in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und der Polizei durchgeführt.

 

Die Kreispolizeibehörde hat die o. a. Örtlichkeiten und den Bereich des Rathausplatzes als sogenannte "Brennpunkte" eingestuft und so vermehrte Kontrollfahrten des Streifendienstes ermöglicht, was deutlich zu bemerken ist.

 

Um die in der Vergangenheit vermisste Präsenz der Polizei im Straßenbild zu kompensieren wurden für die Mitarbeiter des Fachbereichs Bürgerservice und Sicherheit Dienstjacken mit dem reflektierenden Aufdruck  "Ordnungsamt" und "Stadt Wegberg Ordnungsamt" beschafft. Dadurch soll die Präsenz der Einsatzkräfte auf der Straße wahrnehmbar werden. Dies erscheint insbesondere wichtig, da bei den Polizeikräften vor allem der "uniformierte Schutzmann" im Straßenbild vermisst wird. Zwischenzeitlich gab es hierzu bereits positive Rückmeldungen seitens der Bürger.

Bei dringenden Notfällen und akuten Gefahrensituationen, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten anfallen, kann auch der Einsatz der Rufbereitschaft neben den Einsätzen der Polizei über die Feuerwache Wegberg parallel angefordert werden.

 

Die Einbindung von privaten Wach- und Sicherheitsdiensten zur Unterstützung der Polizei und des Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit ist nach Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse  als nicht geeignet anzusehen. Diese Einschätzung teilen die Polizei und der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit. Vor allem handelt es sich nach Einschätzung der Polizei bei den Diensten um nicht hinreichend qualifiziertes Personal, durch dessen Einsatz  zusätzliches Problempotential geschaffen wird. Hier müssen auch die fehlenden rechtlichen Befugnisse privater Unternehmen bedacht werden. Aus polizeilicher Sicht sind behördliche Mitarbeiter in der Lage sie deutlich mehr zu unterstützen und sie können die eigenen Aufgaben auch selbständig wahrnehmen.

 

Deutlich effektiv und daher als erfolgreich einzuschätzen ist die Arbeit der Frau Foitzik. Sie nimmt  in ihrem Tätigkeitsfeld unter anderem die Aufgaben einer Streetworkerin im Stadtgebiet Wegberg wahr. Die Hauptaufgaben ihrer Arbeit liegen in der Betreuung und Unterstützung von gewalttätigen und durch Drogenkonsum beeinflussten Jugendlichen und ihren Familien. Hier soll  insbesondere auch überforderten Eltern eine Hilfestellung gegeben und schon in frühen Stadien der Problementwicklung Aufmerksamkeit geschenkt werden. So konnte eine Gruppe von Mädchen, die durch Gewalttätigkeiten auffällig geworden sind, zu regelmäßigen Treffen bewogen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den hiesigen Schulen und dem Jugendamt ermöglicht es, die betroffenen Schüler während, aber auch außerhalb der Schulzeiten, sei es auf der Straße oder zu Hause, zur Durchführung von Gesprächen aufzusuchen. Gespräche die während der Schulzeiten durchgeführt werden, finden oftmals auch im Klassenverband statt, wenn Lehrer und Schüler in sozialer Hinsicht kein Übereinkommen mehr finden. Hier wird durch die Sozialarbeiterin Frau Foitzik erst das Gespräch mit den Schülern gesucht und nach  Problemfeststellung auch die Lehrkraft hinzugezogen

Mit den gewonnenen Hintergrundinformationen ist eine präventive Arbeit, welche durch das Jugendamt, die Polizei und den Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit unterstützt wird, möglich. Eine schnellere und effizientere Lösung des schon früh erkannten Problems kann somit aufgezeigt werden.

 

Durch vermehrte Einsätze, zu unterschiedlichen Tageszeiten gelingt es immer häufiger die gewünschten Zielgruppen anzutreffen. Hier wird vorrangig das Gespräch mit den Jugendlichen gesucht um ihnen zu verdeutlichen, das sie den Behörden bekannt sind und Gesetzesverstöße nicht weiter hingenommen werden können. Gleichzeitig soll aber auch vermittelt werden, dass durchaus ein Verständnis für das reine, nicht organisierte Treffen ("Abhängen" genannt) besteht. Diese Treffen und die damit gewählte Freizeitgestaltung dürfen aber keinesfalls zu Lasten der übrigen Bürger, insbesondere für deren Eigentum und Gesundheit, gehen.

 

Es wurde bereits in der zurückliegenden Zeit festgestellt, das die meisten Jugendlichen Mitläufer und Zuschauer sind, die der kleineren Gruppe von Personen, die bereits die Grenze zur Kriminalität überschritten hat, leider eine Art von Bühne bieten. Zu beobachten ist auch, dass sich die Tätergruppe in der Intensität ihrer Taten steigert.

Hier ist es insbesondere das Ziel, den Mitläufern und Zuschauern zu verdeutlichen, dass sie grade durch ihre Aufmerksamkeit ihren Bekannten die Bühne für ihr kriminelles Handeln bieten. Der Fachbereich 201 versucht an dieser Stelle die Jugendlichen zu motivieren, sich immer dann zu entfernen und abzuwenden, wenn einzelne aus der Gruppe die Grenze des akzeptablen überschreiten. Gerade hierdurch helfen sie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und tragen dazu bei, dass ihre Bekannten den eingeschlagenen Weg vielleicht noch korrigieren können.

 

Falls es jedoch trotz der vorbeugenden Arbeit zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommt, werden die gewonnen Informationen, wie zum Beispiel Personalien, an die Polizei weitergegeben oder vom Fachbereich 201 in eigener Zuständigkeit verfolgt.

 

Um die Prioritäten der Jugendlichen im Bezug auf die Gestaltung ihrer Freizeit zu ändern und auch entsprechende Angebote vorstellen zu können, werden in Zusammenarbeit mit dem  Bereich „Stadtmarketing“ entsprechende Projekte geplant. Hier werden im Rahmen der Wegberger Jugendwoche Veranstaltungen wie Hallenfußballturniere oder "Open-Air-Auftritte" angeboten. Ein großes Angebot wird auch von den örtlichen Jugendheimen geboten, welche neben Einzelveranstaltungen wie Tanzkursen in den Richtungen "Hip Hop" und "Standard" auch jedes Wochenende Möglichkeiten bieten, bei denen sich die Jugendlichen einbringen und mitwirken können.

 

Ergänzend und vervollständigend ist folgendes anzumerken:

 

Es gilt den Bürgerinnen und Bürgern einige Unterschiede zwischen den Begriffen Ordnungswidrigkeit und Straftat aufzuzeigen. Ohne auf die juristischen Feinheiten einzugehen sind Straftaten Verstöße gegen geltendes Recht, die nach dem Strafgesetzbuch mit Geld oder Freiheitsstrafe bedroht sind. Verfolgungsbehörden sind Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Strafe wird per Gerichtsurteil festgesetzt. Ordnungswidrigkeiten dagegen sind Verstöße gegen geltendes Recht, bei denen das Gesetz die Ahndung mittels Verwarnungs- oder Bußgeld vorsieht. Hier entscheidet die jeweils zuständige Ordnungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie einschreitet und in welcher Form sie den Verstoß ahndet.

 

Für Polizei und Ordnungsbehörde gilt aber gleichermaßen, dass sie auf die Mithilfe der Bürger angewiesen sind. So hilft es nur wenig, wenn Informationen als "vom Hörensagen" weitergegeben werden und Täter nicht benannt werden, sei es aus Angst oder falscher Rücksichtnahme auf zum Beispiel Nachbarn oder Bekannte.

 

So gelingt es der Ordnungsbehörde in letzter Zeit immer öfter nach Hinweisen Ordnungswidrigkeiten und Sachbeschädigungen Personengruppen zuzuordnen. Da aber Ordnungswidrigkeiten für ein Verfahren Einzelpersonen zugeordnet werden müssen, ist die Ordnungsbehörde auch auf genaue Zeugenaussagen angewiesen. Können diese nicht gemacht werden, ist auch die Polizei bei Sachbeschädigungen nur in der Lage eine Anzeige gegen "Unbekannt" aufzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Wegberg verzichtet zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Bereich auf die Beauftragung privater Wach- und Sicherheitsdienste. Durch einen den Erfordernissen entsprechenden Personaleinsatz wird der Fachbereich „Bürgerservice und Sicherheit“ weiterhin ausschließlich die der Stadt Wegberg durch Gesetz zufallenden Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Die Verwaltung möge die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für den verstärkten Dienst außerhalb der regulären Dienstzeiten schaffen.

 

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Anlagen

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