Entscheidungsvorlage - VO/0098/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorliegen.

 

Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen des § 116 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes hat die Stadt Wegberg gemäß § 117 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Der Beteiligungsbericht hat folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten.

  1.     die Beteiligungsverhältnisse,
  2.     die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3.     eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4.     eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Wegberg können dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht 2022 entnommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, den Beteiligungsbericht zum 31.12.2022 zu beschließen.

 

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Anlagen

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