Entscheidungsvorlage - VO/0110/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Smart City GmbH an der Hub2 Go GmbH; hier: Verkauf der Anteile der Hub2Go GmbH an die Aequitas AG und damit Aufgabe der Hub2GoGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Graab, Pascal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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25.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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02.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Aufgabe einer Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Begründung:
Die NEW AG hat sich über ihre Tochter NEW Smart City GmbH in 2018 (damals noch NEW Metering GmbH) an der Hub2Go GmbH (damals Urbility.one GmbH, dann Smart Mobility Plattform GmbH) beteiligt. Die NEW Smart City GmbH hält seitdem 49,9% (196.000 €) am Stammkapital der Gesellschaft, welches insgesamt 400.000 € beträgt. Mehrheitsgesellschafter der Hub2Go GmbH ist die Aequitas AG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 204.000 €.
Primäre Zielsetzung war die Bereitstellung einer Mobilitätsplattform für die damals gemeinsame Beteiligung der Aequitas AG und der NEW Smart City GmbH an der eShare.one GmbH. Die eShare.one GmbH startete damals mit der Plattform Flinkster und sollte später auf die Plattform der Hub2Go GmbH umgestellt werden. Dazu ist es aufgrund der geschäftlichen Schwierigkeiten und der darauffolgenden Insolvenz der eShare.one GmbH nie gekommen.
Stattdessen nahm die Hub2Go GmbH eigene vertriebliche Aktivitäten zur Vermarktung ihrer Mobilitätsplattform auf, die aber nur begrenzt zu Erfolgen führte. Erschwert wurde der Vertriebserfolg durch äußere Umstände wie die Corona-Pandemie und der folgenden Energiemarktkrise.
Die NEW AG blieb Hauptnutzer der Plattform der Hub2Go GmbH. Im Zeitverlauf wurde die Gesellschaft durch Gesellschafterdarlehen der Aequitas AG und der NEW Smart City GmbH von jeweils 450.000 € (Stand 31.12.2023) und später auch durch Stundung von Forderungen aus Lieferung und Leistung durch die Aequitas AG finanziert (Stand 31.12.2023 ca. 900.000 €). Das Vermögen der Gesellschaft umfasst per 31.12.2023 neben dem Buchwert der Plattform (ca. 190.000 €) noch einen Kassenbestand von ca. 50.000 € und deckt also nicht die Forderungen der Aequitas AG. In der Bilanz der NEW Smart City GmbH zum 31.12.2023 sind sowohl der Beteiligungsbuchwert als auch das Gesellschafterdarlehen zu 100 % wertberichtigt. Durch die Aufgabe der Beteiligung entsteht der Gesellschaft also kein weiterer Verlust.
Weiteres Vorgehen
Die Gesellschafter haben gemeinsam die Entscheidung getroffen, ihre Zusammenarbeit in der Hub2Go GmbH als Gesellschafter zu beenden. Um eine Insolvenz der Hub2Go GmbH zu vermeiden und um die gesellschaftsrechtliche Trennung zu vollziehen, möchten die Gesellschafter von einer gemeinsam betriebenen Auflösung der Gesellschaft absehen. Daher hat die Aequitas GmbH der NEW Smart City GmbH ein Kaufangebot für die Gesellschaftsanteile der NEW Smart City GmbH an der Hub2Go GmbH in Höhe von 1 € unterbreitet. Bedingung ist ein gleichzeitiger Forderungsverzicht der NEW Smart City GmbH auf ihr gegebenes Gesellschafterdarlehen in Höhe von 450.000 €. Die Alternative zur Annahme des Kaufangebots wäre eine Insolvenz der Hub2Go GmbH beziehungsweise eine Liquidation, bei der aufgrund der Verschuldung der Hub2Go GmbH, die Gesellschaftsanteile der NEW Smart City GmbH an der Hub2Go GmbH sowie das Gesellschafterdarlehen ebenfalls wertlos wären. Möglicherweise könnten hier noch weitere Forderungen auf die NEW Smart City GmbH aus der Insolvenz beziehungsweise Auflösung hinzukommen.
Um der Aequitas AG möglichst schnell Planungssicherheit zu geben, ist beabsichtigt, den Anteils- und Abtretungsvertrag zeitnah unter der Bedingung der Bestätigung der zuständigen Kommunalaufsicht zu schließen. Mit dem Verkaufsbeschluss erklärt sich die NEW Smart City GmbH bereit, die Aequitas AG so zu stellen, als sei sie Alleingesellschafterin der Hub2Go GmbH, so dass diese alleine über alle Belange der Gesellschaft entscheiden kann. Das Ergebnis des Jahres 2024 soll der Aequitas AG allein zustehen.
Die Aufgabe einer Beteiligung ist durch den Rat zu beschließen und gemäß § 115 Abs. 1 c) GO NRW der Bezirksregierung Düsseldorf über die Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
