Entscheidungsvorlage - VO/0090/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 27.05.2024 wurde die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

 

Diese ist nach § 60 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO) dem Rat der Stadt Wegberg in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

siehe Anlage

 

Alternativen:

 

keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.05.2024, nämlich die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe und Mittelübertragung in Höhe von 182.000,00 € (Kaufpreisnachzahlung/Nachzahlung des gewährten Verbilligungsabschlages).

 

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Anlagen

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