Entscheidungsvorlage - VO/0113/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für die Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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02.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 16.04.2024 beschloss der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften die Durchführung der Gründungsertüchtigung am Bestandsgebäude der Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath (siehe hierzu die Vorlage VO/0052/24, TOP 1.7).
Unter dem Abschnitt „Kosten“ hatte die Verwaltung dort die ermittelten Gesamtkosten der Maßnahme mit 326.000,- € dargestellt. Gegenüber der ersten groben Kostenabschätzung aus dem September 2023 stellte dies eine Kostenerhöhung von 106.000,- € dar. Deshalb schlug die Verwaltung in der Vorlage folgende Vorgehensweise zur Finanzierung der Mehrkosten vor, mit der die Mitglieder des Ausschusses einverstanden waren:
Im konsumtiven Teil des Haushaltsplans 2024 sind unter dem Produktsachkonto 030107 521100 – Instandhaltung Grundschule Wildenrath für die Maßnahme Mittel in einer Höhe von 220.000,- € vorgesehen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die damit zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von berechneten 106.000,- € aus Instandhaltungs-Sachkonten anderer Produkte zur Verfügung gestellt werden können, also keine zusätzlichen Haushaltsmittel in 2024 benötigt werden.
Das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung der Bauleistungen hat gegenüber den prognostizierten Kosten leider keine Reduzierung der Mehrkosten ergeben, so dass die zusätzlichen finanziellen Mittel in genannter Höhe erforderlich werden. Die formelle Beauftragung der Gründungsertüchtigungsarbeiten musste nach Abschluss des öffentlichen Vergabeverfahrens bereits vorgenommen werden. Hierzu war eine vorherige Mittelübertragung in Höhe von 110.000,- € erforderlich.
Die Mittelübertragung erfolgte zu Lasten des Produktsachkontos 080300 521100 – Instandhaltung Grenzlandringbad. Die im Haushaltsplan 2024 enthaltenen Mittel für die konsumtiven Teilmaßnahmen des Projekts „Sport am Beeckbach – Sanierung Grenzlandringbad“ werden im Jahr 2024 aufgrund terminlicher Verzögerungen im Projektablauf nicht zur Auszahlung kommen, so dass finanzielle Mittel für die Maßnahme in Wildenrath zur Verfügung gestellt werden können.
Die erforderlichen Mittel für die Sanierungsarbeiten im Grenzlandringbad werden für den Haushaltsplan 2025 erneut angemeldet.
Nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendung
Gemäß §8 Abs.(2) der Haushaltssatzung 2024 bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen ab einer Größenordnung von 100.000,- € der vorherigen Zustimmung des Rates.
Da die genaue Höhe der erforderlichen Mittelübertragung erst nach dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen festgelegt werden konnte, eine Beauftragung jedoch unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahren zu erfolgen hatte, bittet die Verwaltung darum, die überplanmäßige Aufwendung nun nachträglich zu genehmigen.
