Entscheidungsvorlage - VO/0113/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 16.04.2024 beschloss der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Verga­ben und Liegenschaften die Durchführung der Gründungsertüchtigung am Bestands­gebäude der Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath (siehe hierzu die Vorlage VO/0052/24, TOP 1.7).

Unter dem Abschnitt „Kosten“ hatte die Verwaltung dort die ermittelten Gesamtkos­ten der Maßnahme mit 326.000,- €  dargestellt. Gegenüber der ersten groben Kosten­ab­schätzung aus dem September 2023 stellte dies eine Kostenerhöhung von 106.000,- € dar. Deshalb schlug die Verwaltung in der Vorlage folgende Vorgehens­weise zur Finan­zierung der Mehrkosten vor, mit der die Mitglieder des Ausschusses einver­standen waren:

Im konsumtiven Teil des Haushaltsplans 2024 sind unter dem Produkt­sach­konto 030107 521100 – Instandhaltung Grund­schule Wildenrath für die Maß­nahme Mittel in einer Höhe von 220.000,- €  vorgesehen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die damit zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von berechneten 106.000,- € aus Instandhaltungs-Sachkonten ande­rer Pro­dukte zur Verfügung gestellt werden können, also keine zusätzlichen Haushalts­mittel in 2024 benötigt werden.

 

Das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung der Bauleistungen hat gegenüber den prog­nos­tizierten Kosten leider keine Reduzierung der Mehrkosten ergeben, so dass die zusätzlichen finanziellen Mittel in genannter Höhe erforderlich werden. Die formelle Beauftra­gung der Gründungsertüchtigungsarbeiten musste nach Abschluss des öffent­lichen Ver­gabeverfahrens bereits vorgenommen werden. Hierzu war eine vor­herige Mittelübertragung in Höhe von 110.000,- €  erforderlich.

Die Mittelübertragung erfolgte zu Lasten des Produktsachkontos 080300 521100 – Instand­haltung Grenzlandringbad. Die im Haus­haltsplan 2024 enthaltenen Mittel für die konsumtiven Teilmaßnahmen des Projekts „Sport am Beeckbach – Sanierung Grenz­land­ringbad“ werden im Jahr 2024 aufgrund termin­licher Verzögerungen im Projekt­ablauf nicht zur Auszahlung kommen, so dass finanzielle Mittel für die Maß­nahme in Wildenrath zur Verfügung gestellt werden können.

Die erforderlichen Mittel für die Sanierungsarbeiten im Grenzlandringbad werden für den Haushaltsplan 2025 erneut angemeldet. 

 

Nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendung

Gemäß §8 Abs.(2) der Haushaltssatzung 2024 bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen ab einer Größenordnung von 100.000,- €  der vorherigen Zustim­mung des Rates.

Da die genaue Höhe der erforderlichen Mittelübertragung erst nach dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen festgelegt werden konnte, eine Beauf­tragung jedoch unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahren zu erfolgen hatte, bittet die Verwaltung darum, die überplanmäßige Aufwendung nun nachträglich zu genehmigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg genehmigt nachträglich die überplanmäßi­ge Auf­wendung bei den Gründungsertüchtigungsarbeiten an der Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath in Höhe von 110.000,- €, wie im Vorlagentext erläutert.

 

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