Entscheidungsvorlage - VO/0114/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundhafte Erneuerung der Straße "Bahnhofstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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02.07.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 30.04.2024 hat der Rat der Stadt Wegberg die 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes beschlossen.
Dort ist unter Punkt 2 unter anderem die Erneuerung der Bahnhofstraße für das Jahr 2024 aufgeführt. Die Straße befindet sich in einem insgesamt schlechten Allgemeinzustand und weist erhebliche Beschädigungen wie Risse, Unebenheiten und Ausbrüche auf. Gleichzeitig sollen die Kanäle der Bahnhofstraße und der Martin-Luther-Straße saniert werden. Dies geschieht zu einem großen Teil im Inliner-Verfahren. Aufgrund des Generalentwässerungsplans Wegberg (GEP Wegberg) ist es gleichzeitig erforderlich, den Kanal in der Bahnhofstraße auf einer Länge von ca. 118 m zu erneuern und zu vergrößern. Hierfür ist eine offene Bauweise vorgesehen, welche im Rahmen des Straßenaufbruchs der Ausbaumaßnahme erfolgen soll.
Die Kosten für den Straßenausbau und die Kanalsanierung/-erneuerung sind im Haushaltsplan 2024 enthalten.
Mit der Planung der Straßenausbaumaßnahme sowie der Kanalerneuerung wurde das Ingenieurbüro Geha aus Aachen beauftragt. Den Zuschlag für den Planungsauftrag der Kanalsanierung hat das Büro atd GmbH erhalten.
Bei den im Vorfeld zur Planung erforderlichen Vermessungsarbeiten stellte sich heraus, dass auch die Rinnenanlagen aufgrund von Unebenheiten zu einem großen Teil erneuert werden müssen. Das Gleiche gilt für die Hochborde und die Nebenanlagen. Hier besteht ein Problem, das Oberflächenwasser ordnungsgemäß den entsprechenden Straßenabläufen zuzuleiten.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse überlegt die Verwaltung einen Komplettausbau, inkl. Nebenanlagen durchzuführen. Im Zuge dessen könnte auch die Parksituation auf der Bahnhofstraße deutlich verbessert werden.
Die Bahnhofstraße war eine von zwei im Rahmen des Beschlusses zum Straßensanierungskonzept eingeplanten Maßnahmen. Durch eine Erweiterung des Ausbaus würde sich der Baubeginn um ein Jahr nach hinten verschieben. Dies hätte zur Folge, dass eine andere Maßnahme ebenfalls nach hinten verschoben werden müsste.
Für das Jahr 2025 sind neben der Bahnhofstraße die Straßen „Hessenfeld“ (710.000 €), „Rathausplatz“ (500.000 €) und „Venloer Straße“ (circa 915.000 €) geplant.
Die Haushaltsmittel müssten im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 neu angemeldet werden.
In der Haushaltsplanung 2024 wurde eine grundhafte Erneuerung der Bahnhofstraße geplant. Der Ansatz beläuft sich auf 750.000 € (120101S041). Die Kanalsanierung wurde im Haushalt 2024 mit 525.000 € berücksichtigt (110301K182).
Durch die umschriebenen Planungsveränderungen wurde durch das beauftragte Büro eine neue Kostenschätzung in Höhe von 2,9 Millionen € für den grundhaften Ausbau der Bahnhofstraße inkl. Nebenanlagen (1,65 Millionen € für die Fahrbahn und 1,25 Millionen € für die Nebenanlagen) vorgelegt. Die nicht näher konkretisierte Kostenschätzung des Generalentwässerungsplanes Wegberg sieht für die Kanalerneuerungsmaßnahme rund 372.200 € vor. Die geschlossene Sanierung bleibt hiervon unberührt.
Die Kosten der Straßenausbaumaßnahme und der offenen Kanalbaumaßnahme müssen für den Haushaltsplan 2025 neu angemeldet werden. Der Ansatz in Höhe von 525.000 € der I-Maßnahme 110301K182 im Jahr 2024 bleibt hiervon unberührt. Derzeit wird noch geprüft, ob der Ansatz von 750.000 € der Maßnahme 120101S041 anderweitig im Straßensanierungskonzept veranschlagt werden kann. Hier soll voraussichtlich die für 2026 geplante Deckensanierung der Johannes-Pellen-Straße vorgezogen werden. Eine Deckensanierung ist keine beitragspflichtige Maßnahme, sodass die Kosten hierfür durch den Gesamthaushalt gedeckt werden müssen.
Bei der Straßenausbaumaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG). Die anfallenden Beiträge werden im Rahmen eines Förderantrages durch das Land NRW übernommen. Die Bahnhofstraße gilt als Hauptverkehrsstraße. Laut der derzeit gültigen Fassung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wegberg sind demnach Fördermittel in Höhe von 40 % der Kosten, 660.000 €, für die Fahrbahn und 80 % der Kosten (circa 1.000.000 €) der Nebenanlagen (Gehwege, Oberflächenentwässerung etc.) Eine Beitragsabrechnung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2026.
Innerhalb der Bahnhofstraße ist ein Trennsystem an Kanälen verlegt. Es befindet sich also ein Schmutzwasserkanalsystem sowie zwei Regenwasserkanalsysteme unterhalb der Straßenfläche. Der GEP Wegberg sieht vor, die beiden Regenwasserkanalsysteme im oben beschriebenen Teilstück von 118 m in einen Kanal zusammenzuführen. Eine Erneuerung im Bereich des Kanalnetzes kann nicht über Beiträge gegenfinanziert werden, da es hierfür keine Ermächtigungsgrundlage gibt. Eine Gegenfinanzierung der Kanalerneuerung findet im Rahmen der Gebührenabrechnung statt. Die Kosten werden hierzu analog der Abschreibungen im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung einkalkuliert.
Übersicht:

Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Aufgrund der Vollsanierung würden diese Anlagenbestandteile in Gänze abgeschrieben werden und als Aufwand für Sonderabschreibung gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet werden. Der Betrag der Sonderabschreibungsaufwand beläuft sich auf rund 357.400 €.
Weiterhin müsste das, nicht durch Förderung und Gebühren, gedeckte Saldo in Höhe von 1,24 Millionen € müsste im Rahmen des Gesamthaushaltes 2025 gedeckt werden.
Alternativen:
Alternative 1: Die ursprünglich geplante Sanierung des Fahrbahnbereiches wird durchgeführt. Geh- und Radwege, Parkflächen sowie die Rinnenanlagen bleiben unberücksichtigt. Die späteren Kosten der Nebenanlagen sind derzeit nicht abzuschätzen. Zusätzlich ergibt sich hieraus auch eine Entwässerungsproblematik der betroffenen Flächen, da Oberflächenwasser nicht ordnungsgemäß zu den entsprechenden Straßeneinläufen geführt werden kann. Eine zeitliche Verschiebung auf 2025 wäre zum jetzigen Zeitpunkt dennoch unvermeidbar. Eine Beitragsfähigkeit ist gegeben (40 % der Kosten für die Fahrbahn).
Die Kosten der geschlossen sowie der offenen Kanalbaumaßnahme würden ebenfalls wie beschrieben anfallen. Das nicht gedeckte Saldo ist über den Gesamthaushalt zu finanzieren.
Alternative 2: Es wird eine abschnittsweise Sanierung angestrebt. Die Kosten verteilen sich auf 2-3 Jahre. Diese Variante bindet bei gleichbleibenden Baukosten über einen längeren Zeitraum personelle Kapazitäten. Hierdurch würde sich die Durchführung anderer Straßenmaßnahmen verschieben. Eine Beitragsfähigkeit, mit der entsprechenden Förderung, ist gegeben (40% Fahrbahn; 80 % Nebenanlagen).
Die Kosten der geschlossen sowie der offenen Kanalbaumaßnahme würden ebenfalls wie beschrieben anfallen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Verwaltung möge die Planungen zum Vollausbau der Straße „Bahnhofstraße“ in Höhe von circa 2,9 Millionen € sowie die erforderliche Kanalerneuerung in Höhe von circa 372.200 € weiterverfolgen und die dargestellten Maßnahmen öffentlich auszuschreiben. Ebenso soll der Ansatz von 750.000 € der Investitionsmaßnahme 120101S041 für die Deckensanierung der Johannes-Pellen-Straße und weitere vorbereitende Maßnahmen der zukünftigen Sanierungen eingesetzt werden.
