Entscheidungsvorlage - VO/0120/24
Grunddaten
- Betreff:
-
18. Änderung des FNP "Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring"; Erneute Herbeiführung der Beschlüsse: - Abwägung - Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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27.08.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ gefasst.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, angrenzend zur Kläranlage Wegberg, eine ca. 1,6 ha große Fläche für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage planungsrechtlich vorzubereiten.
Der Rat hatte erstmalig am 13.06.2023 den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Bezirksregierung Köln hatte jedoch die Genehmigung der 18. Änderung aufgrund einer nicht erfolgten Beteiligung des Trägers einer über dem Plangebiet verlaufenden Hochspannungsleitung abgelehnt. Die Abwägung sei aus diesem Grunde fehlerhaft.
Die angesprochene Beteiligung wurde daraufhin nachgeholt und die Unterlagen überarbeitet. Der Rat hatte im Anschluss am 19.12.2023 erneut über die Abwägung und über den Feststellungsbeschluss beschlossen (siehe Vorlage VO/0207/23).
Schließlich wurde die Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Diese erklärte, dass die Abwägung weiterhin fehlerhaft und die 18. Änderung daher nicht genehmigungsfähig sei. Aufgrund dieser Aussage erfolgte eine erneute Beteiligung des Trägers der besagten Hochspannungsleitung und eine intensive mehrfache Abstimmung der Planunterlagen mit der Bezirksregierung Köln. Im Wesentlichen soll als Resultat die Hochspannungsleitung, einschließlich deren Schutzabstände, nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen werden; die Abwägung, die Begründung sowie der Umweltbericht - bezogen auf die Belange der Hochspannungsleitung – wurden überarbeitet.
Am 27.06.2024 wurden die dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen schließlich durch die Bezirksregierung akzeptiert.
Aufgrund dieser Umstände ist die durch den Rat bereits erfolgte Abwägung zu wiederholen und der darauf aufbauende Feststellungsbeschluss erneut herbeizuführen.
Daran anschließend wird der erneute Antrag auf Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (siehe Anlage 1).
Als Anlage 2 ist die bisherige Plandarstellung der 18. Änderung - einschließlich der beabsichtigten nachrichtlichen Übernahme der Hochspannungsleitung mit Schutzabständen (Roteintragung) - wiedergegeben.
Die überarbeitete Begründung zur 18. Änderung ist als Anlage 3 beigefügt.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 18. Änderung wurde vom 17.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 durchgeführt. Die in diesem Zeitraum seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen sind in tabellarischer Form zusammengefasst worden und der Anlage 4 zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit wurden in diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom 14.02.2023 bis einschließlich 16.03.2023 erfolgt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind auch während dieses Zeitraumes nicht eingegangen. Die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 5 zu entnehmen. Ferner wurde die Tabelle noch um die eingeholten Stellungnahmen des Trägers der besagten Hochspannungsleitung – in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln – ergänzt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 4 – den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, folgen.
- Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, er möge den Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des FNP „Sondergebiet Photovoltaik Grenzlandring“ fassen.
Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,6 ha liegt in der Gemarkung Wegberg östlich angrenzend zur Kläranlage Wegberg im Eckbereich Grenzlandring / Feltenbergweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Geltungsbereiches eine im Flächennutzungsplan bisher dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NR. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlüsse geltenden Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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465,5 kB
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2
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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242 kB
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