Mitteilungsvorlage - VO/0126/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Meisters, Florian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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27.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung
Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
2. Liste der laufenden Bauleitplanverfahren
Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.
3. Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung
Es liegt ein neuer Antrag der CDU-Fraktion im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor (Anlage 4).
4. Neue Bürgeranträge
Es liegen keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.
5. Übersicht der freien Bau- und Gewerbeflächen der Stadt sowie der SEWG
Eine aktualisierte Übersicht ist als Anlage 5 beigefügt.
6. Aufstellung des Regionalplanes Köln und eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
In einer Vorlage für den Regionalrat teilt die Regionalplanungsbehörde mit, dass die öffentliche Auslegung des Regionalplanes Köln voraussichtlich vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 stattfinden wird.
Während dieses Auslegungszeitraumes besteht auch für die Stadt Wegberg die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahme entscheidet der Fachausschuss. Da während des beabsichtigten Auslegungszeitraums turnusgemäß keine Sitzung vorgesehen ist, beabsichtigt die Verwaltung zu diesem Themenfeld am 05.11.2024 eine Sondersitzung einzuberufen.
Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln bereitet ferner in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln vor. Dieser Teilplan soll alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Köln festlegen. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) sollen textliche Vorgaben für die Nutzung der Wind-, Solar- und ggf. Bioenergie festgelegt werden. Der Aufstellungsbeschluss wird – nach Aussage der Regionalplanungsbehörde - für den Herbst 2024 angestrebt.
7. 18. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen)
Mit Schreiben vom 08.07.2024 wurde die Stadt Wegberg als Anrainer zum o.g. Regionalplanungsverfahren beteiligt. In der Zeit vom 19.07. bis einschließlich 29.08.2024 stehen die diesbezüglichen Unterlagen zur Verfügung. Während dieses Zeitraumes kann eine Stellungnahme zur Planung abgegeben werden.
Zentraler Anlass für diese Regionalplanänderung sind Erfordernisse des Klimaschutzes und der Energiewende sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, die einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, hier insbesondere der Windenergienutzung, vorsehen. Geplant sind Windenergiebereiche innerhalb des Regierungsbezirkes Düsseldorf künftig auszuweisen.
Das Stadtgebiet Wegberg grenzt im Norden und im Osten an den Regierungsbezirk Düsseldorf an. Geplante Windenergiebereiche befinden sich östlich von Rath-Anhoven (Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen), nördlich und nordöstlich von Rickelrath und Schwaam sowie nördlich von Dalheim-Rödgen, Lochtenberg und Tetelrath (Beschleunigungsgebiet für Windenergieanlagen). Die Abstände zwischen den genannten Ortslagen und den geplanten Windenergiebereichen betragen mehr als 1000 Meter. In der Regel ist ab einem Abstand, welcher der zweifachen Gesamtanlagenhöhe der Windenergieanlage entspricht, regelmäßig nicht von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Bei einer Anlagenhöhe von 200 Metern wäre diese Vorgabe bei einem Abstand von 400 Metern erreicht. Vorhandene Waldstrukturen schirmen die künftigen Windenergieanlagen optisch gegenüber den überwiegenden Ortslagen (Ausnahme: Rath-Anhoven) ab.
Der Nachweis zur Einhaltung des Immissionsschutzes gemäß TA Lärm ist bezogen auf die nächstgelegene Wohnbebauung zu erbringen. Die maßgeblichen Immissionspunkte befinden sich in allen Fällen nicht innerhalb des Stadtgebietes Wegberg, sondern deutlich näher zu den vorgenannten geplanten Windenergiebereichen innerhalb des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Die Einhaltung der Immissionswerte an diesen Immissionspunkten gewährleistet zugleich den Schutz der Wohnbevölkerung innerhalb der genannten Ortslagen im Stadtgebiet Wegberg.
Mit Schreiben vom 31.08.2023 hatte die Stadt Wegberg bereits Stellung zur 18. Änderung des Regionalplanes genommen und hierbei auf die Beachtung der Darstellungen des FNP Wegberg hingewiesen. Aus den genannten Gründen wird nach Sichtung der nun vorliegenden Unterlagen keine Betroffenheit gesehen. Die durch die Stadt Wegberg zu vertretenden Belange werden nicht berührt. Eine entsprechende Stellungnahme wird gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abgegeben. Eine Entscheidung des WBVL ist nicht erforderlich (siehe § 5 Absatz 1 Buchstabe f) Satz 2 der Zuständigkeitsordnung). Gleichwohl wird der Fachausschuss hiermit informiert.
Anlagen
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168,1 kB
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37 MB
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