Mitteilungsvorlage - VO/0124/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Betriebskostenabrechnung zur kostenrechnenden Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen schließt für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 65.393,51 € ab. Nach Verrechnung der Überschüsse aus den Rechnungsjahren 2021/2022 in Höhe von 6.307,94 €/46.470,56 € verbleibt ein Zuschussbedarf von 12.615,01 €.

 

Dieser Fehlbetrag wird in einer neuen Gebührenkalkulation berücksichtigt. Ursachen für den Fehlbetrag der Betriebskostenabrechnung sind zum einen der Rückgang der Bestattungen insgesamt um 27 Fälle gegenüber dem Vorjahr, zum anderen der Rückgang in der Zahl der Erdbestattungen mit einem höheren Gebührentarifen gegenüber den Formen der Feuerbestattung. Die Nachfrageänderung seitens der Bestattungspflichtigen ist jedoch durchaus gewünscht. Der Flächenverbrauch kann dadurch deutlich reduziert werden. Das wiederum sollte bereits mittelfristig zu Kosteneinsparungen bei den Pflege- und Unterhaltungskosten sowie den Bewirtschaftungskosten für die Friedhöfe führen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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