Entscheidungsvorlage - VO/0131/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundhafte Erneuerung der Straße "Barbarastraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 30. April 2024 hat der Rat der Stadt Wegberg die 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes beschlossen. In diesem Konzept ist unter Punkt 2.1.1 die Erneuerung der Barbarastraße für das Jahr 2024 aufgeführt. Die Barbarastraße befindet sich in einem insgesamt schlechten Allgemeinzustand und weist erhebliche Beschädigungen wie Risse, Unebenheiten und Ausbrüche auf.
Um die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung zu planen, wurde das Ingenieurbüro GE HA aus Aachen beauftragt. Bei den im Vorfeld zur Planung erforderlichen Vermessungsarbeiten und Ortsterminen stellte sich heraus, dass die Sanierung aufwändiger ist als in den vorherigen Daten des Straßenkatasters vermerkt. Dies führt dazu, dass die neue Kostenschätzung aufgrund von Baupreiserhöhungen und dem erhöhten Aufwand für die Sanierung deutlich über der ursprünglich angenommenen Kostenschätzung aus dem Straßenkataster liegt.
Für die Erneuerung der Barbarastraße müssen neue Rinnen mit einer Breite von 30 cm sowie Randsteine gesetzt werden. Zudem muss die Straße als Mischfläche konzipiert und mit Verbundsteinpflaster belegt werden. Ein zentrales Problem besteht darin, das Oberflächenwasser ordnungsgemäß den entsprechenden Straßenabläufen zuzuleiten.
Die Barbarastraße war eine von zwei Maßnahmen, die im Rahmen des Beschlusses zum Straßensanierungskonzept eingeplant wurden.
In der Haushaltsplanung für 2024 wurde eine grundhafte Erneuerung der Barbarastraße vorgesehen, mit einem Ansatz von 400.000,00 € (120101S039). Das beauftragte Ingenieurbüro hat jedoch eine neue Kostenschätzung in Höhe von 930.000 € für den grundhaften Ausbau der Barbarastraße erstellt. Die nun fehlenden Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplanes 2024 zu decken. In seiner Sitzung vom 02.07.2024 wurde der Rat mit Vorlage VO/0114/24 darüber informiert, dass die Maßnahme 120101S041, Sanierung Bahnhofstraße, nicht mehr im geplanten Umfang ausgeführt und sich der Bauzeitenplan bis in das Jahr 2025 verschieben werde. Um die fehlenden Mittel zu decken, soll nun eine Mittelübertragung in Höhe der fehlenden Mittel, derzeit 530.000 €, vorgenommen werden. Die Entscheidung über die Mittelübertragung obliegt gemäß der Haushaltssatzung 2024 dem Rat.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Wegberg und trägt zur Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner bei.
Bei der Straßenausbaumaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG). Die anfallenden Beiträge werden im Rahmen eines Förderantrages durch das Land NRW übernommen. Die Barbarastraße gilt als Haupterschließungsstraße. Laut der derzeit gültigen Fassung der Erstattungsverordnung der nach §8 unter das Erhebungsverbot fallenden Straßenausbaubeiträge sind demnach Fördermittel in Höhe von 60 % der Kosten, 335.200 €, für die Fahrbahn und 80 % der Kosten (circa 297.200 €) der Nebenanlagen (Oberflächenentwässerung) vorgesehen. Eine Beitragsabrechnung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2025.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Gemäß der Auswertung des Straßenkatasters ist der optimale Eingriffszeitpunkt für den zu sanierenden Bereich im Jahr 2021 erreicht worden. Laut der Anlagenbuchhaltung der Stadt Wegberg hat die Fahrbahn eine Nutzungsdauer im Bereich der Sanierung eine Restnutzungsdauer zwischen 2018-2029. Für die Oberflächenentwässerungsanlage gibt es kein Anlagegut.
Aufgrund der Vollsanierung würden diese Anlagenbestandteile in Gänze abgeschrieben werden und als Aufwand für Sonderabschreibung ergebnisneutral gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet werden. Der Betrag der Sonderabschreibungsaufwand beläuft sich auf rund 7.630 €.
Weiterhin müsste der, nicht durch Förderung und Gebühren, gedeckte Saldo in Höhe von 297.600 € im Rahmen des Gesamthaushaltes 2024 gedeckt werden.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Verwaltung möge die Planungen zum Vollausbau der Straße „Barbarastraße“ in Höhe von circa 930.000 € weiterverfolgen und die dargestellte Maßnahme öffentlich auszuschreiben. Ebenso soll die Entscheidung vom 02.07.2024 bezüglich der Mittelverwendung der Bahnhofstraße so geändert werden, dass die Deckensanierung der Johannes-Pellen-Straße entfällt und die Mittel zur Maßnahme 120101S039 übertragen werden dürfen. Der Mittelübertragung in Höhe von 530.000 € von der Maßnahme 120101S041 „Sanierung Bahnhofstraße“ auf 120101S039 „Sanierung Barbarastraße“ wird zugestimmt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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51,7 kB
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