Entscheidungsvorlage - VO/0132/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion - Analyse der Abwassergebühren, sowie Aussagen zur Kostenplanung, Finanzplanung und Entwicklung der Gebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Vorlage VO/0026/24 wurde der Rat der Stadt Wegberg über die Beauftragung des Forschungsinstituts für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen (kurz FiW) e.V. durch die Verwaltung informiert.
Zunächst sollten eine Gebührenanalyse sowie eine Recherche zur Zusammensetzung der Schmutzwassergebühren in Deutschland aufgestellt werden. Als Ergebnis dieser Recherche wurde ein Vergleich mit gleichartigen Kommunen ausgearbeitet. Während der Bearbeitung ist festgestellt worden, dass sich ein Vergleich mit anderen Kommunen schwieriger darstellt als zunächst angenommen.
Ein Vergleich der Abwassergebühren unterliegt den Kriterien der deckungsgleichen geographischen Ausgangslage, einem vergleichbaren Leistungsangebot (Anzahl Kläranlagen, Länge Abwassernetz etc.) und der Topographie des Stadtgebietes. [vgl. Pressmitteilung Städte- und Gemeindebund vom 16.08.2024]. Im anhängenden Bericht des FiW wird dieses Problem unter dem Punkt 3 verdeutlicht.
Bei der Analyse des genannten Berichtes des FiW wird deutlich, dass die Zusammensetzung der Abwassergebühren der Stadt Wegberg aus 4 wesentlich kontinuierlich steigenden Parametern bestimmt wird [Tabelle 1 Pos. 1-4]. Hierbei handelt es sich um die Positionen: Instandhaltung der Kläranlagen, Instandhaltung der Abwasserkanäle, kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlagen und kalkulatorische Abschreibungen Abwasserkanäle.
Die Steigerungen der benannten Positionen können durch die folgenden Ursachen ihre Begründung finden:
1. Geografische, topografische Lage sowie Mitgliedschaft in Wasserverbänden
2. Alter der Abwasseranlagen
3. Sanierungsaufkommen der vergangenen Jahre
- Geografische, topografische Lage sowie Mitgliedschaft in Wasserverbänden
- Wasserverbände
Die Stadt Wegberg betreibt seit der kommunalen Neugliederung zwei verschiedene Kanalnetze und entsprechend derzeit zwei Kläranlagen (früher 5). Hierbei handelt es sich um das Netz, das der Kläranlagen Dalheim (KA Dalheim) zufließt, sowie um das Netz, das in der Kläranlage Wegberg (KA Wegberg) mündet. Beide Kläranlagen liegen geografisch im Zuständigkeitsbereich zweier unterschiedlicher Wasserverbände. Für die Kläranlage Dalheim ist der Wasserverband Eifel-Rur zuständig. Die Kläranlage Wegberg liegt im Verbandsgebiet des Schwalmverbandes. Dieser betreibt selbstständig keine Kläranlagen.
In umliegenden Kommunen ist es üblich, die Bewirtschaftung der Kläranlagen auf die entsprechenden Wasserverbände zu übertragen. Im Fall der Stadt Wegberg ist dies allerdings nicht möglich, da ein Wasserverband nicht eine Kläranlage in einem anderen Zuständigkeitsbereich betreuen darf. Weiterhin würde eine Vergabe an den jeweiligen zuständigen Wasserverband zu unterschiedlichen Gebührensätzen innerhalb der Stadt Wegberg führen. Dies ist aufgrund des Grundsatzes der Gebührengleichheit nicht zulässig.
1.2. Geografische und topografische Lage
Wie die interaktive Karte der Topografie des Berichtes (Punkt 3.1.) zeigt, bildet die Stadt Wegberg in ihrer Zentrumslage einen Kessel, welchen es in den Außenbezirken zu überwinden gilt. Durch die annähernd gleichbleibende Höhe in den Außenbereichen des Stadtgebietes ist es erforderlich, Pumpstationen zu betreiben, um die entsprechenden Fließgeschwindigkeiten gewährleisten zu können und die notwendigen Schwellenpunkte zu erreichen, ab denen das Abwasser selbstständig abfließen kann (Freiraumgefälle).
Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Länge des Kanalnetzes. Aufgrund des annähernd gleichen Höhenprofils ist es nicht möglich, Abwasser über eine größere Strecke im natürlichen Gefälle zu transportieren, sodass Pumpstationen installiert werden müssen, welche das Abwasser mit dem notwendigen Druck zu den Kläranlagen transportieren können.
- Alter der Abwasseranlagen
Wie die Analyse der Schmutzwassergebühr der Stadt Wegberg zeigt (Punkt 4 des Berichtes), stiegen die Kostenanteile für die Instandhaltung der Kläranlagen (91,5 %) und die Instandhaltung der Abwasserkanäle (108,9 %) im Betrachtungszeitraum von 2019-2024 in erheblichem Maße (vgl. Seite 6 Tabelle 1). Bedingt wird diese Entwicklung hauptsächlich durch altersbedingten Verschleiß der Anlagenteile. Die verbliebenen Positionen bezüglich der kalkulatorischen Abschreibungen für die Kläranlagen und die Abwasserkanäle sind auf die erhöhte notwendige Investitionstätigkeit der vergangenen Jahre 2019-2024 zurückzuführen.
Eine Maßnahme im Bereich des Kanals wird dann als Investition eingestuft, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- Die Maßnahme erstreckt sich über mindestens 60 % der betroffenen Haltung (von Schacht zu Schacht).
- Die Maßnahme erhöht die verbleibende Nutzungsdauer um mindestens 20 % mindestens jedoch um 5 Jahre.
- Die Haltung wird insgesamt erneuert oder vergrößert.
Eine Maßnahme im Bereich der Kläranlage kann dann als Investition eingestuft werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Maßnahme erhöht die verbliebene Nutzungsdauer um mindestens 20 %, mindestens jedoch um 5 Jahre.
- Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Vorbereitung zur Nutzungsänderung.
- Die Maßnahme verbessert den Standard der Kläranlage in mindestens 3 Gewerken (Dieses Kriterium findet selten Anwendung).
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, handelt es sich um eine konsumtive Reparaturmaßnahme. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass eine Sanierungsmaßnahme sowohl Anteile konsumtiver als auch investiver Natur beinhalten kann.
Eine getätigte Investition kann über einen Zeitraum der anerkannten Abschreibungsdauer abgeschrieben werden und belastet die Gebührenzahler über einen längeren Zeitraum, aber in geringem Maße.
Wird ein Teilstück einer Kanalhaltung, eines -schachtes oder ein Teil der in einem der Bauwerke und Maschinenteile der Kläranlage anhand der oben genannten Kriterien dagegen konsumtiv „repariert“, geht diese zu 100% innerhalb eines Jahres in die Gebührenberechnung ein.
- Sanierungsaufkommen der vergangenen Jahre und Prognose der mittelfristigen Planungen bis 2028
Im Verlaufe des Betrachtungszeitraums von 2019-2024 wurde bereits durch den Bericht dargestellt, dass eine Steigerung der Reparatur- und Investitionstätigkeit stattgefunden hat. Innerhalb der Haushaltsplanung 2025 ist bereits ersichtlich, dass die Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren zunimmt bzw. auf einem ähnlichen Niveau bleiben wird.
Diese Entwicklung ist auf das steigende Alter der verschiedenen Anlagenteile zurückzuführen.
In beiden Kläranlagen ist es erforderlich in allen Bauwerken eine umfangreiche Betonsanierung auszuführen, da die Bausubstanz in den vergangenen Jahren stark belastet wurde und die derzeit angenommene Nutzungsdauer nicht mehr überdauern wird.
Die Verwaltung hat dementsprechend ein Ingenieurbüro mit der Aufstellung eines Betonsanierungskonzeptes beauftragt. Die gemeldeten Maßnahmen für die Haushaltsplanung 2025 basieren bereits auf diesem Konzept.
Für die Haushaltsplanung 2025 werden, vorbehaltlich der Beratungsprozesse. derzeit 2,498.000 € für das Jahr 2025 eingeplant. Innerhalb der mittelfristigen Planung sind folgende Beträge in den jeweiligen Jahren eingeplant:
2026: 3.580.000 € (515.000 € Fördermittel)
2027: 3.650.000 € (105.000 € Fördermittel)
2028: 0 € (Die zu verausgabenden Mittel werden im Rahmen der folgenden Planungen konkretisiert angemeldet.)
Für schon bekannte Maßnahmen wurden bereits Planungsaufträge erteilt, allerdings wurde der Verwaltung die Rückmeldung gegeben, dass im Bereich der Kläranlage die Ingenieurbüros zum derzeitigen Zeitpunkt einen Planungszeitraum von circa 2 Jahren vor Beginn der Baumaßnahme einplanen, da die Auftragslage der Planungsbüros aktuell sehr hoch ist. Für alle neuen folgenden Maßnahmen wurde dieser Zeitraum sofern notwendig berücksichtigt.
Im Bereich der Kanäle ist die Zustandserfassung durch die Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO) grob in einen Rahmen gefasst worden. Innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren muss das gesamte Kanalnetz der Stadt Wegberg einmal befahren sein.
Hierzu wurde ein Konzept verfasst, welches eine jährliche Befahrung für einen fünfzehntel Anteil des Kanalnetzes (Stand 2022: 258km/15=17,2 km) vorsieht. Seit dem Jahr 2022 hat der Befahrungszyklus 2022-2037 begonnen.
Aufgrund der jährlichen Befahrung wird durch ein beauftragtes Ingenieurbüro ein Sanierungskonzept erstellt, welches in das zu erstellende Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) einfließt. Das ABK wird parallel zum entsprechenden Sanierungskonzept fortgeschrieben.
Die derzeit in der Haushaltsplanung berücksichtigten Maßnahmen stammen aus der 6. und 7. Fortschreibung des ABK (2021-2023).
Für die Haushaltsplanung 2025 werden, vorbehaltlich der Beratungsprozesse. derzeit 2,161.000 € für das Jahr 2025 eingeplant. Innerhalb der mittelfristigen Planung sind folgende Beträge in den jeweiligen Jahren eingeplant:
2026: 1.526.000 € (30.000 € Fördermittel)
2027: 1.640.000 € (30.000 € Fördermittel; in den Vorjahren sind Planungsaufträge zu vergeben, die zu konkretisierten Baukosten für 2027 in künftigen Haushaltsplanungen führen)
2028: 650.000 € (30.000 € Fördermittel; in den Vorjahren sind Planungsaufträge zu vergeben, die zu konkretisierten Baukosten für 2027 in künftigen Haushaltsplanungen führen)
Zwischenfazit:
Alle hier vorgestellten Parameter haben das Potenzial die Gebühren in den kommenden Jahren zu beeinflussen.
Dabei ist der Vorschlag „Eigenbetrieb“ oder „Anstalt des öffentlichen Rechts“ keine echte Alternative:
Aus der Anlage 2 „Vergleich gleichartiger Kommunen“ geht hervor, dass lediglich 5 der 44 betrachteten Kommunen, darunter auch Wegberg, ihre Kläranlagen selbst verwalten. In allen weiteren 39 Kommunen werden die Kläranlagen vom örtlich zuständigen Wasserverband oder aber von einem Eigenbetrieb verwaltet.
In der Vorlage VO/3685/16 wurden dem Rat bereits diese alternativen Möglichkeiten vorgestellt – mit allen Vor- und Nachteilen.
Diese Vorlage wird als Anlage 3 beigefügt.
Vorschlag: Akzeptanz der Entwicklung mit Blick auf die Zukunft
Die meisten, heute noch in der Nutzung liegenden, Kanäle im Stadtgebiet wurden In den 1970er und 1980er Jahren errichtet. Dies führt dazu, dass nach und nach alle damals verbauten Kanäle sich sowohl ihrem tatsächlichen als auch ihrem wirtschaftlichen Nutzungsende annähern.
In den kommenden Jahren wird die Herausforderung der Stadt Wegberg darin bestehen, die Altersstruktur der Kanäle so zu erneuern, dass eine sichere Abwasserbeseitigung durchgeführt werden kann.
Gleiches gilt für die Kläranlagen. Die Maschinenteile werden regelmäßig gewartet. Es findet ein Leistungsmonitoring statt, so dass ggf. entsprechend reagiert werden kann. Jedoch sind auch im maschinellen Teil der Anlagen in den kommenden Jahren Investitionen notwendig, um den aktuellen Stand der Technik erhalten zu können. Wie bereits oben beschrieben ist hier die Bausubstanz der einzelnen Bauwerke der kostentreibende Faktor.
Eine Senkung der Abwassergebühren ist daher nur langfristig möglich. Sollten alle notwendigen Erneuerungsmaßnahmen ergriffen und umgesetzt werden, könnten langfristig Gebührensenkungen möglich sein.
Zwischenfazit
Die oben beschriebenen örtlichen Gegebenheiten zeigen auf, dass eine kurz- oder mittelfristige Senkung der Gebühren derzeit nicht möglich ist. Auch wird deutlich, dass eine pauschalisierte Vergleichsmöglichkeit im Bereich der Abwassergebühren nicht existiert und diese unter verschiedenen Gesichtspunkten nur mit ausgewählten Kommunen durchgeführt werden kann.
Der Vergleich mit anderen Kommunen (Anlage 2) bietet die Möglichkeit, konkret auf Kommunen zu zugehen, um gegebenenfalls Informationen und Hinweise einzuholen. Ein solcher Prozess wird ebenfalls Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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126,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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859,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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