Entscheidungsvorlage - VO/0137/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Absatz 3 Lan-deswassergesetz (LWG) ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzu­stellen. Das Konzept war erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben und überarbeitet vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept sechs Monate nach Vorlage nicht durch die Bezirksregierung beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umset­zung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vor­gesehen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 38 Absatz 1 LWG ord­nungsgemäß erfüllt werden. Ein nicht beanstandetes Wasserversor­gungskonzept ist allerdings keine Vorentscheidung in Hinsicht auf nach­folgende wasserrechtliche Zulassungsverfahren, da dort erst eine De­tailprüfung entsprechend der wasserrechtlichen Tatbestände durchge­führt wird.

Das Wasserversorgungskonzept muss die wesentlichen Angaben enthal­ten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Sein Inhalt richtet sich daher an den unterschiedlichen Gegebenheiten der jeweiligen Gemeinde aus.

Die Gemeinde hat das Konzept vorzulegen, da sie nach § 38 Absatz 1 LWG die Pflicht zur Wasserversorgung in ihrem Gemeindege­biet hat. Diese Pflicht verbleibt ihr als Sicherstel­lungspflicht auch dann, wenn sie einen Dritten mit der Durchführung der Wasserversorgung beauftragt oder die Pflicht zur Wasserversorgung auf einen Dritten übertragen oder sie (z.B. durch Abschluss eines Konzessi­onsvertrags) einem Dritten überlassen hat. An diese Sicherstellungs­pflicht knüpft das Wasserversorgungskonzept an.

Für die Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg hat das Kreiswasserwerk Heinsberg, wie schon im Jahr 2018 die erstmalige Erstellung, in diesem Jahr auch die Fortschreibung federführend begleitet.

Die Stadt ist gehalten, die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes bis zum 30. September 2024 in digitaler Form bei der Bezirksregierung einzureichen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

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Alternativen:

./.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für die Stadt Wegberg.

 

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Anlagen

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