Mitteilungsvorlage - VO/0145/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt

Die Verwaltung hat im Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demogra­phie und Sport (BISKDS) sowie im Rat der Stadt Wegberg in den Sitzungen am 29.02.2024 bzw. 12.03.2024 (s. hierzu Vorlage VO/0023/24) unter dem Punkt 3. über die geplante Verwendung von Fördermitteln des Landes NRW in Höhe von 789.848,77 €  berichtet, die der Stadt Wegberg aus dem Förderprogramm „Bewäl­tigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“ gewährt wurden.

Es wurde ausgeführt, dass ein Teil der Mittel dazu verwendet werden sollte, Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zur dezentralen Unterbringung anerkannter Flüchtlinge anzukaufen. Ein anderer Teil sollte für die Ertüchtigung und Erweiterung der Unter­bringungsmöglichkeiten im Übergangswohnheim in der Nordstraße 100 eingesetzt werden.

 

Die von der Verwaltung auf dem freien Wohnungsmarkt ins Auge gefassten und be­sichtigten Objekte kamen jedoch aus den verschiedensten Gründen für die Flüchtlings­unterbringung nicht in Frage, so dass die für 2024 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nun in Gänze für die Nordstraße 100 aufgewendet werden sollen.

Neben einem Sanierungsbedarf in einzelnen Bereichen des Unterkunftsgebäudes (Sani­täranlagen, Küchen) wurden insbesondere vorhandene räum­liche Potentiale festgestellt. Aus diesen wurden bauliche Maßnahmen entwickelt, die eine Erwei­terung sowie eine deutliche Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten zum Ziel haben. Im Folgen­den wird ein Überblick über die geplanten bau­lichen Maßnahmen gegeben.

 

 

 

Maßnahme 1 – Neue Räumlichkeiten für die Hausmeister und die Sozialarbeit

Die Räumlichkeiten für die beiden Hausmeister der Nordstraße 100 sowie für die Sozial­arbeit sind derzeit im Erdgeschoss ganz am Ende des Unterkunftsgebäudes unter­gebracht.

Im sogenannten „Wirtschaftsgebäude“, dem zweiten großen Gebäude auf dem Grund­stück der Nordstraße 100, sollen derzeit zu Lager­zwecken genutzte Räume für die Nutzung durch die Hausmeister und den/die Sozial­arbeiter/-in hergerichtet werden. Insgesamt handelt es sich um rund 90m² Fläche. Es entstehen zwei Büro­räume sowie eine Teeküche, ein Sanitär- und ein Umkleidebereich. Für eine kleinere Fläche verbleibt die Lagernutzung.

Die im Unterkunftsgebäude freiwerdenden Flächen werden dann für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung umgebaut (s. Maßnahme 2).

Durch den Umzug der Hausmeister in das Wirtschaftsgebäude wird auch eine deut­­lich bes­sere Übersicht und Kontrollmöglichkeit über den Eingang und die Zufahrt (Schran­kenanlage) auf das Grundstück der Nordstraße 100 erzielt.

Berechnete Gesamtbaukosten (inkl. Planung):   272.000,- € brutto

 

Maßnahme 2 – Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung

Der bisher durch die Hausmeister und die Sozialarbeit genutzte Bereich wird zum einen Teil (ca. 76 m²) umgebaut zur Unterbringung von Menschen mit Behinderung. Es wird eine barrierefreie Unterbringungssituation mit zwei Wohnräumen und ent­sprechendem Sanitär- und Küchenbereich für 2 Personen geschaffen.

Zum anderen Teil (ca. 70 m²) wird der Bereich zu Wohnräumen umgebaut, wie sie auch sonst im Unterkunftsgebäude vorhanden sind. Hier können bis zu 10 Personen unterge­bracht werden.

Die beiden Teilbereiche sind durch einen Flur verbunden und lassen sich zur Opti­mie­rung der Nutzbarkeit sowohl getrennt voneinander als auch kombinier­t nutzen.

Berechnete Gesamtbaukosten (inkl. Planung):   340.000,- € brutto

 

Maßnahme 3 – Sanierung und Ertüchtigung der Küchen und Sanitärbereiche

Die zentral im Unterkunftsgebäude in beiden Geschossen übereinander angeordne­ten gro­ßen Sa­ni­tär­bereiche und Gemeinschaftsküchen sollen baulich optimiert und saniert wer­den, um bessere Voraussetzungen für die Nutzbarkeit durch die Bewoh­ner zu schaf­fen.

Berechnete Gesamtbaukosten (inkl. Planung):   622.000,- € brutto

 

Maßnahme 4 – Schaffung von Wohnraum im Wirtschaftsgebäude

Im Wirtschaftsgebäude sollen die derzeit leerstehenden Räume der „Großküche“ des ehe­maligen Kasernengebäudes umgebaut werden. Dieser Bereich mit einer Nutz­fläche von insgesamt rund 199 m² wird entkernt und zu Wohnraum hergerichtet. Es entstehen Wohnräume, Sanitärbereiche und eine gemein­schaft­lich zu nutzende Küche für insge­samt bis zu 20 Personen.

Berechnete Gesamtbaukosten (inkl. Planung):   654.000,- € brutto

 

Maßnahme „0“ – Übergeordnetes (zur Realisierung der Maßnahmen 1 – 4)

Zu den Maßnahmen 1-4 der Erweiterung der Flüchtlingsunterbringung gehören noch einige übergeordnete, jedoch baulich notwendige Maßnahmen (z.B. Erweiterung der Wärmepumpen-Heizungsanlage, Dämmung der Geschossdecke zum nicht beheizten Dach­raum, Ertüchti­gungen im Treppenhaus und UG, allg. Baustellen­einrichtungskosten, etc.)

Berechnete Gesamtbaukosten (inkl. Planung):   205.000,- € brutto

 

 

Erster Schritt der Planung und Realisierung der Maßnahmen

Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln des Landes NRW in Höhe von rund 789.000,- €  sollen im ersten Schritt die folgenden vorgenannten Maßnahmen ge­plant und realisiert werden:

-          Maßnahme 1 (Hausmeister + Sozialarbeit)    272.000,- €

-          Maßnahme 2 (Wohnraum für Menschen mit Behinderung)  340.000,- €

-          Maßnahme „0“ (Übergeordnetes)      205.000,- €

sowie

-         Planung Maßnahmen 3 + 4 (nur bis LP 6 – Leistungsverzeichnisse)       85.000,- €

Gesamtbaukosten:       902.000,- €

 

 

Terminliche Umsetzung

Mit der Zuweisung ist gemäß Förderbescheid die Auflage verbunden, dass die För­der­mittel bis zum 31.12.2024 „vertraglich gebunden“ sein müssen. Dies bedeutet, dass ent­weder Planungs- und Bauleistungsaufträge abgeschlossen, oder zumindest Ver­gabe­verfahren für Bauleistungen in entsprechender Höhe eingelei­tet sein müssen.

Unter dieser Voraussetzung waren im Februar des Jahres 2024 Planungsbüros zu fin­den, die willens und in der Lage waren, unter dieser terminlichen Voraussetzung sehr kurzfristig tätig zu werden. Das gesetzte terminliche Ziel lautet konkret, dass Ende des Jahres 2024 für den Großteil der erforderlichen Baumaßnahmen (der Maßnahmen 1, 2 und „0“) die Vergabeverfahren durch die ZVS Viersen eingeleitet werden, und die finanziellen Fördermittel somit „vertraglich gebunden“ sind.

Folgende Planungsbüros konnten hierfür gewonnen und beauftragt werden, und sind seit Anfang März planerisch tätig:

 Gebäudeplanung:    Gronau Plan GbR, Wegberg

 Technische Gebäudeausrüstung:  Küppers Ing. GmbH, M´gladbach

 Tragwerksplanung:    Ingenieurbüro Ralf Schmelich

 Sachverständiger Brandschutz:  Gustav Gentges, Kempen

Mittlerweile wurden die Bauanträge gestellt (Juli 2024) und die weiteren Planungen befinden sich in der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung.

Die Bauleistungen für die Maßnahmen 1, 2 und „0“ werden zum Ende des Jahres zur Ausschreibung gebracht, um mit der Realisierung im neuen Jahr 2025 umgehend beginnen zu können.

Die vorbereiteten Leistungsverzeichnisse für die weiteren Maßnahmen 3 + 4 werden vorgehalten, um bei Erfordernis (bei anhaltend hohen Zuweisungszah­len von Flücht­lingen) und/oder eventuellen weiteren finanziellen Zuwei­sungen für das Jahr 2025  sehr kurzfristig reagieren zu können.

 

 

 

 

Kurzfristige Herrichtung des Gemeinschaftsraumes für die temporäre Unter­bringung von zugewiesenen Flüchtlingen

Aufgrund der aktuell hohen Zuweisungszahlen wird derzeit der sogenannte „Gemein­schafts­raum“ im Wirtschaftsgebäude mit einer Fläche von 146 m² herge­richtet für die kurzfristige Aufnahme und temporäre Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge.

Hierfür musste ein Bauantrag bzw. Nutzungsänderungsantrag gestellt werden. Die Ge­neh­mi­gung wurde sehr kurzfristig erteilt. 

Der Raum wird mit mobilen Raumteilern ausgestattet, erhält einen baulichen zweiten Rettungsweg und weitere brandschutztechnische Ertüchtigungen. Die einzelnen durch die Raumteiler abgetrennten Bereiche werden mit Einzel- und Doppel­stock­betten sowie Spinden, Tischen und Stühlen ausgestattet. Nach Möglichkeit soll der Raum bereits Ende Oktober für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen.

Insgesamt können im Gemeinschaftsraum bis maximal 30 Personen untergebracht werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtbaukosten für die vorbeschriebenen Maßnahmen 1, 2 und „0“ sowie für die Planungsleistungen der Maßnahmen 3 und 4 (bis LP 6) betragen im ersten Planungs- und Realisierungsschritt wie oben dargestellt 902.000,- € brutto. Die Mittel werden im investiven Teil für den Haushaltsplan des Jahres 2025 angemeldet.

Die Zuweisung von Fördermitteln des Landes NRW für das Jahr 2024 beläuft sich auf 789.848,77 €.

Der nicht durch eine finanzielle Förderung gedeckte Differenzbetrag beläuft sich somit auf rund 112.000,- €  und wird über Eigenmittel der Stadt Wegberg finanziert.

 

 

Alternativen

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

Loading...