Entscheidungsvorlage - VO/0159/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf dem Friedhof in Wegberg sind Teile der Einfriedung schadhaft und zum Teil derzeit nicht existent.

Es handelt sich vornehmlich um den Bereich entlang der Gleisanlage. Dies führte in der jüngeren Vergangenheit dazu, dass Rehe auf dem Friedhof gesichtet wurden. In der Folge wurde von abgefressenen Blumen in der näheren Umgebung der Wiesengräber berichtet.

Gravierender ist jedoch der Umstand, dass zur Gleisanlage hin keine Einfriedung besteht. Die Stadt Wegberg hat den Verkehr auf dem Friedhof im formalen Sinne eröffnet und steht somit in der Verkehrssicherungspflicht. Der zu errichtende Zaun soll vermeiden, dass Kinder (und natürlich auch Erwachsene), die den Friedhof in Begleitung Ihrer Eltern oder sonstiger Verwandter besuchen, unbemerkt auf die Gleise gelangen können – während die jeweiligen Begleitpersonen der Grabpflege nachgehen oder den Friedhof aus anderen, möglicherweise emotional belastenden, Gründen besuchen.

Es wird beabsichtigt den neuen Zaun als Stabgitterzaun errichten zu lassen. In der Anlage befindet sich eine Darstellung des groben Verlaufes der geplanten Zaunanlage.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für den laufenden Haushalt wurden für die Einzäunung auf dem Friedhof Wegberg unter der Investitionsnummer

13 05 00 – H108 insgesamt 80.000€ eingestellt.

Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle auf 17 Jahre festgelegt. Die Abschreibungen werden finanziell über die Friedhofsgebühren getragen.

Über die tatsächliche Höhe der Kosten wird die Verwaltung berichten.

 

Alternativen:

 

Keine Alternativen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Notwendigkeit der Maßnahmen zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme kurzfristig einzuleiten.

 

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Anlagen

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