Entscheidungsvorlage - VO/0160/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Im Rahmen des Projekts Sport am Beeckbach entsteht derzeit bekanntermaßen an der Stelle des vormaligen Tennen- („Aschen“-) Platzes ein Kunstrasenplatz. Weitere Kleinspielfelder mit Kunstrasenbelag werden in der Folge neben dem Skaterplatz entstehen.

Die hierdurch entstehenden Kunstrasenplätze werden die ersten Spielfelder dieser Beschaffenheit sein, die möglicherweise durch den Baubetriebshof zu unterhalten sind.

 

Normgebenden Charakter für die Unterhaltung sämtlicher Sportplatzbeläge haben die „Sportplatzpflegerichtlinien – Richtlinien für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien“ der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V., kurz: FLL.

Da von Seiten der Verwaltung derzeit noch keinerlei Erfahrungen mit entsprechenden Belägen vorliegen, dient das vorgenannte Werk als Ratgeber und wird im Rahmen der Pflegeübernahme durch Erläuterungen des ausführenden Fachplaners ergänzt werden.

 

Den genannten Richtlinien zu entnehmen ist, dass folgende Arbeiten zur Unterhaltung und Sicherstellung einer möglichst großen Nutzungsdauer erforderlich werden:

 

  • regelmäßige Entfernung von organischem Eintrag aus Laub-, Blüten und Fruchtfall (soweit vorhanden), (Anmerkung: Dies ist mit konventionellen Laubblasgeräten möglich und bedarf keiner Spezialmaschine)
  • egalisieren von durch die Nutzung ungleichmäßig verteiltem Füllstoff. „Die Häufigkeit richtet sich nach der Nutzungsintensität und ist von Fall zu Fall festzulegen.“
  • … Aufbürsten der Kunststoffrasenhalme („sollte einmal pro Woche […] erfolgen.“)

>>> „in den Hauptnutzungsbereichen müssen das Aufbürsten, Egalisieren und […] häufiger erfolgen.“

  • absaugen von Feinabrieb aus den Poren zwischen den Kunststoffrasenhalmen und dem Füllgranulat im Kehr-/ Saugverfahren > „Die Häufigkeit richtet sich nach der Nutzungsintensität, sollte jedoch mindestens einmal pro Jahr erfolgen“.

 

Für alle Tätigkeiten außer der Laubentfernung (erster Punkt der obigen Auflistung) bedarf es einer Spezialmaschine, deren Beschaffung im Rahmen dieser Beratungsvorlage beschlossen werden soll. Zuletzt wurden durch den Fachplaner der derzeit in Bau befindlichen Plätze einige Informationen zu entsprechenden Geräten bereitgestellt. Hieraus geht hervor, dass der Markt Maschinen bereithält, mit denen alle genannten Arbeiten auszuführen sind.

 

Derzeit prüft die Verwaltung, in wie weit der bzw. die nutzenden Vereine in die genannten Pflegearbeiten eingebunden werden können. Mit dem hauptnutzenden Verein ist bereits generell über eine Pflegebeteiligung gesprochen worden, eine Vereinbarung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Verein hatte aber in den Vorgesprächen schon deutlich gemacht, dass die Anschaffung einer Pflegemaschine finanziell nicht einfach sei. Wenn mehrere Vereine den neuen Sportplatz –insbesondere als Ausweichplatz bei schlechtem Wetter- nutzen sollen, wird es auch schwierig einem Verein zuzumuten diese Maschine auf eigene Kosten zu beschaffen.

In dieser Vorlage geht es daher zunächst um die Beschaffung der Maschine, damit die notwendigen Pflegearbeiten vom Moment der Inbetriebnahme des ersten Platzes an sichergestellt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Für den laufenden Haushalt wurden unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 114 insgesamt 35.000€ für ein „Gerät zur Kunstrasenpflege“ veranschlagt.

Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle auf 6 Jahre festzulegen.

 

 

Alternativen:

 

Keine Alternativen

 

 

 

 

 

Unterschrift d. federführenden FBL/Dezernentin   Gegenezichnung d. beteiligten FBL/Dezernenten

 

 

Pape                  FBL 304      Pint         FBL 202

 

 

Neudeck    Tech. Beigeordnete     Karneth      Erste Beigeordnete

 

 

         Kühlen       Kämmerin

 

 

         Wilkens-Mathar    RPA 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

 

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