Entscheidungsvorlage - VO/0158/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von 2 Fahrzeugen für den Baubetriebshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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08.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beabsichtigt, für den Baubetriebshof zwei zusätzliche Fahrzeuge zu beschaffen.
Der Baubetriebshof benötigt zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zwei zusätzliche Fahrzeuge. Eines der beiden Fahrzeuge soll in der Straßenbaukolonne eingesetzt werden, das Andere wird für die beiden Arbeitsgruppen Gärtner und Friedhöfe benötigt.
Für beide Einsatzzwecke gilt gleichermaßen, dass dort stets ein Fahrzeug fehlt.
Für die Straßenbaukolonne wird zur Kompensation der fehlenden Fahrzeugeinheit seit März ein Pritschenfahrzeug dauerhaft angemietet, was monatliche Kosten in Höhe von rund 1.490€ (brutto/ jährlich hochgerechnet somit rund 17.900€ brutto) nach sich zieht bzw. mit sich bringt.
Das Fahrzeug wird seither als Zugfahrzeug für den Anhänger mit dem Asphaltpatcher benötigt und genutzt. In Zeiten, wo der Asphaltpatcher nicht eingesetzt wird, wird das Fahrzeug für vielfältige Aufgaben in sämtlichen Bereichen, hier überwiegend Beschilderungsaufgaben, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen aber auch kleineren Straßenreparaturen in Pflaster- oder Plattenflächen genutzt und ist somit täglich im Einsatz.
Die Arbeitsgruppe Friedhof besteht regulär und grundsätzlich aus zwei Mitarbeitenden, die für die Durchführung von Bestattungen von weiteren 4 Kollegen (im Wechsel) bedarfsweise unterstützt werden. Seit einigen Monaten wird die Arbeitsgruppe Friedhof jedoch mehr oder weniger dauerhaft durch einen weiteren Mitarbeiter (aus den Reihen der Gärtner/ der 4 vorgenannten Kollegen) unterstützt, da die Menge der anfallenden Arbeiten (Einbau der Urnenstelen – Anlagen, Anlage neuer Grabfelder, Durchführung von Bestattungen, Abräumung von Gräbern etc.) ansonsten nicht realisieret werden könnte.
Um hierbei, vor Allem bei der Durchführung von Grababräumungen, wirtschaftlich arbeiten zu können, wird temporär immer ein Fahrzeug der Gärtnerkolonne genutzt – welches dann jedoch dort fehlt. An den entsprechenden Tagen wird das hierdurch fehlende Fahrzeug bei den Gärtnern derzeit durch das Fahrzeug des Spielplatzkontrolleurs ersetzt. Führt die Friedhofskolonne keine Grababräumungen durch, sondern ist beispielsweise mit Bestattungsaufgaben beschäftigt, nutzt ein Mitarbeiter der Friedhofskolonne das Fahrzeug des Spielplatzkontrolleurs. Dies ist jedoch nur temporär möglich, da der Spielplatzkontrolleur krankheitsbedingt bereits längere Zeit ausfällt und sein Fahrzeug daher frei ist. Wäre er im Dienst, bzw. wenn er in den Dienst zurückkehrt, ist die Anmietung eines weiteren Fahrzeuges fast unumgänglich. Diese Kosten sollen soweit wie möglich vermieden werden.
Zuletzt wurden durch den Baubetriebshof fast ausschließlich Neufahrzeuge beschafft, was sich sicherlich nicht nachteilig ausgewirkt hat. Da die Erfahrung mit den letzten Fahrzeugen jedoch gezeigt hat, dass der Beschaffungsprozess incl. Ausschreibung und Lieferzeit durchaus 16 Monate und mehr in Anspruch nehmen kann, wurde der Gebrauchtfahrzeugmarkt in den vergangenen Wochen sondiert. Dabei stellte sich heraus, dass der Markt durchaus (junge) Gebrauchtfahrzeuge bereithält, die für den vorgesehenen Zweck in Frage kommen. Die Anforderung an die beiden zur Beschaffung vorgesehenen Fahrzeuge werden bewusst relativ weit gefasst:
- Pritschen- oder Kipperfahrzeug mit 3,5to zulässigem Gesamtgewicht
- Einzel- oder Doppelkabine
- Dieselmotor mit möglichst neuer Abgastechnologie
- Heckantrieb (für gute Fahreigenschaften im Anhängerbetrieb)
- möglichst kurzer Radstand (zur besseren Wendigkeit) bei möglichst großem Ladevolumen
- möglichst geringe Laufleistung (wird im Rahmen der Ausschreibung noch präzisiert)
- bestenfalls verbleibender Rest der ursprünglichen Neufahrzeug – Garantie
- 3,5to Anhängelast
Unter Beachtung der oben beschriebenen Gründe sieht die Verwaltung die Beschaffungen als unumgänglich an und beabsichtigt das entsprechende Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für den laufenden Haushalt wurden unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 120 insgesamt 70.000€ für ein „Pritschenfahrzeug mit Kipper und Werkzeugbox für die Gärtnerkolonne“ veranschlagt.
Wie oben beschrieben wird von der Beschaffung von einem Neufahrzeug mit spezieller Konfiguration abgesehen. Zu dieser Entscheidung trägt auch der zusätzlich aufgefallene Bedarf für die Straßenbaukolonne und der damit verbundene Umstand bei, dass die Verwaltung die im Haushalt berücksichtigten Mittel möglichst effizient und quantitativ nutzen möchte.
Die Sondierung des Gebrauchtwagenmarktes hat ergeben, dass der Markt verschiedene Fahrzeuge bietet, die in der oben beschriebenen Ausstattungsvariante für jeweils unter bzw. bis zu 35.000€ (brutto) erhältlich sind.
Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle für neue, entsprechende Fahrzeuge auf 9 Jahre festgelegt. Die tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer richtet sich nach dem Alter der jeweiligen, zu beschaffenden Fahrzeuge. Die Praxis und das Alter des bestehenden Fuhrparks zeigen jedoch, dass die tatsächliche Nutzungsdauer deutlich über 9 Jahre hinausgehen dürfte.
Alternativen:
Keine Alternativen
Unterschrift d. federführenden Fachbereichsleiters/Dezernentin Gegenzeichnung de. Beteiligten Fachbereichsleiter/Dezernenten
Pape FBL 304 Kühlen Kämmerin
Neudeck Techn. Beigeordnete Wilkens-Mathar Leiter RPA
