Empfehlungsvorlage - VO/0787/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept - Beratung des Entwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die Möglichkeit und Notwendigkeit der bauleitplanerischen Steuerung
des Einzelhandels hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung in seinen Sitzungen am
Der Haupt- und Finanzausschuss hat schließlich am
Der Entwurf des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes wurde
zwischenzeitlich ausgearbeitet, liegt dieser Vorlage als Anlage bei und wird
vom beauftragten Büro in der Sitzung vorgestellt.
Zu Beginn wurde eine Projekt begleitende Arbeitsgruppe gegründet aus
Vertretern der Ratsfraktionen, der Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft, des
Einzelhandelsverbandes und der Industrie- und Handelskammer. Mit diesen Vertretern wurden die wichtigsten
Arbeitsschritte, Zwischen– und
Endergebnisse diskutiert und beraten. Die schriftlich vorliegenden
Unterlagen wurden den Teilnehmern der
Arbeitsgruppe unmittelbar nach den Treffen zur weiteren Beratung in den jeweiligen
Gremien zur Verfügung gestellt. So konnten frühzeitig wichtige
Weichenstellungen vorbereitet werden.
Nachfolgend werden diese Arbeitsschritte kurz zusammengefasst:
Ø Im Oktober und November
2007 wurde die Bestandsaufnahme durch Vor-Ort-Begehungen durchgeführt.
Insgesamt wurden 495 Betriebe, einschließlich Gastronomie und Leerstände,
erfasst, davon 177 Ladenhandels- und Ladenhandwerksbetriebe mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 58.450 qm. Die Gesamtverkaufsfläche wurde nach
Hauptsortimenten und Lagen untergliedert. Die daraus gewonnenen Daten wurden
mit Daten zur Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung, allgemeiner
Entwicklungstendenzen im Einzelhandel sowie Umfrageergebnisse aus dem Stadtmarketingprozess abgeglichen und daraus der
zukünftige Flächenbedarf ermittelt.
Ø Nachfolgend wurden Ziele
der Einzelhandelsentwicklung definiert:
·
Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion
·
Stärkung und Entwicklung des Hauptzentrums Innenstadt
·
Erhalt und Ausbau der Nahversorgungszentren
·
Konzentration der Einzelhandelsentwicklung auf die zentralen
Versorgungsbereiche
·
Sicherung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung, auch durch die
Stärkung in den Wohnquartieren
·
Entwicklung von Einzelhandel nur in integrierter Lage
Ø Zur planungsrechtlichen
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung bedarf es einer Entwicklung und
Verabschiedung einer ortsspezifischen Auflistung der zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimente. Daher wurde die so genannte „Wegberger Liste“ definiert
und parallel dazu
Ø die Abgrenzung der
zentralen Versorgungsbereiche (Hauptzentrum Innenstadt, Nahversorgungszentrum
Arsbeck und planerische Nahversorgungslagen
Rath-Anhoven und Beeck ) vorgenommen.
Ø Schließlich wurden sonstige
Einzelhandelslagen im Stadtgebiet im Rahmen der Erarbeitung untersucht und
Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Der Gutachter kommt
abschließend zu dem Ergebnis, dass die räumliche Verteilung von Verkaufsflächen
im Stadtgebiet verdeutlicht, dass es zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des
Hauptzentrums zwingend erforderlich ist, steuernd in die Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben einzugreifen. Um die Entwicklung der Standorte
Fußbachstraße, südlich und nördlich des Bahnhofes in Einklang mit den Zielen
der Raumordnung zu bringen, ist eine Überplanung erforderlich, die den bereits
vorhandenen genehmigten Bestand an Sortimenten festschreibt und einen Zuwachs
an Verkaufsflächen, insbesondere von zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten, ausschließt. Höchste Priorität hat aus gutachterlicher Sicht die
Überplanung des Standortes Fußbachstraße, weil hier ohne verbindliche
Bauleitplanung Genehmigungen nach § 34 BauGB ausgesprochen werden müssen, die
mit dem vorgelegten Konzept nicht vereinbar sind.
Für die
Investitionssicherheit der Betriebe, aber auch möglicher Betreiber und
Entwickler, müssen – so der Gutachter – konsequent alle Standorte
abgelehnt werden, die nicht mit dem vom Rat der Stadt Wegberg beschlossenen
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes in Übereinstimmung stehen. Bei
konsequenter Umsetzung würden sich die Anfragen zunehmend auf die aus
städtischer Sicht erwünschten Standortbereiche konzentrieren und damit einen
wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Zentren und zur Verbesserung der
Nahversorgung leisten.
Vor der
Verabschiedung durch den Rat der Stadt wird folgende Vorgehensweise
vorgeschlagen, die sich an dem Entwurf des neuen Einzelhandelserlass anlehnt:
1.
Beratung des
Entwurfes des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes im zuständigen
Fachausschuss
2.
Aufstellungsbeschluss
durch den Rat der Stadt
3.
Durchführung der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Beteiligung der Nachbargemeinden
4.
Beratung und
Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen durch den Rat der Stadt
5.
Beschluss des
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes durch den Rat der Stadt
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den
Entwurf des Einzelhandesstandort- und Zentrenkonzeptes zur Kenntnis, empfiehlt
dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen,
das weitere Verfahren durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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