Entscheidungsvorlage - VO/0166/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg  rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen  rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven  rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg  rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt  rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant  rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg  rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten rd.  0,02 %

zusammen             rd.  8,95 %.

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, da eine Kapitalerhöhung einen satzungsändernden Gesellschafterbeschluss erfordert.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu zuvor entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

Begründung:

In seiner Sitzung am 02.07.2024 (VO/0108/24) hat der Rat der Neuausrichtung der NEW Viersen GmbH im Rahmen der Kooperation mit der ENNI Energie & Wasser GmbH sowie deren Umfirmierung in NEW Kreis Viersen GmbH zugestimmt. Als letzter Schritt der Neuausrichtung der NEW Viersen GmbH wurde beschlossen, dass die NEW AG Geschäftsanteile, die sie an der NEW Kreis Viersen GmbH hält, kapitalerhöhend in die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH einbringt. Mit dieser Einbringung unter dem Ausschluss des Bezugsrechts für die Mitgesellschafter der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH sinken deren prozentuale Anteile am Stammkapital der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH.

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Reihe enthält.Automatisch generierte BeschreibungAbbildung 1 - Gesellschafterstruktur vor der Einbringung durch die NEW AG

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Reihe enthält.Automatisch generierte BeschreibungAbbildung 2 - Gesellschafterstruktur nach der Einbringung durch die NEW AG

 

  1. Einbringung des Gasnetzes Rheurdt in die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH

In Folge der Kapitalerhöhung durch die Einbringung der Anteile an der NEW Kreis Viersen GmbH sinkt der Anteil der Gelsenwasser AG von ursprünglich 15 % auf 14,87 %. Aufgrund dieses Absinkens der Beteiligungsquote verliert die Gelsenwasser AG das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg. Dieses ermöglicht der Gelsenwasser AG ihre Beteiligungserträge aus ihrer Gesellschafterstellung bei der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH für Zwecke der Gewerbesteuer zu kürzen. So können Doppelbesteuerungen vermieden werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine Beteiligungsquote von 15 % nicht unterschritten wird.

 

Ein Verlust des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs führt bei der Gelsenwasser AG nach eigenen Angaben zu einem jährlichen Verlust in Höhe von rund 500.000 €. Daher haben die Gesellschafter der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH zugestimmt, eine weitere Kapitalerhöhung bei der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH durchzuführen, so dass die Gelsenwasser AG das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg weiter ausüben kann.

 

Das Stammkapital der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH wird von 16.737.225 € um 90.800 € auf 16.828.025 € erhöht. Damit ändern sich die Beteiligungsquoten wie folgt:

 

Abbildung 3 - Gesellschafterstruktur nach Einbringung durch Gelsenwasser AG

 

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Einbringung einer Sacheinlage des Gasversorgungsnetzes der Gemeinde Rheurdt. Die Gemeinde Rheurdt liegt am unteren Niederrhein in der Nachbarschaft der Stadt Neukirchen-Vluyn. Das Gasversorgungsnetz der Gemeinde Rheurdt befindet sich im Eigentum der Gelsenwasser Energienetze GmbH, eine 100%ige Tochter der Gelsenwasser AG.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 

Gemäß § 108 Abs. 5 lit. b GO NRW bedarf es hinsichtlich der Kapitalerhöhung der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

  1. Der Kapitalerhöhung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH von 16.737.225 € um 90.800 € auf 16.828.025 € durch Einbringung des Gasversorgungsnetzes Rheurdt durch die Gelsenwasser AG wird zugestimmt. An dieser Kapitalerhöhung nimmt nur die Gelsenwasser AG teil. Das Bezugsrecht der anderen Gesellschafter ist ausgeschlossen.

 

  1. Die Vertreterin der Stadt Wegberg in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH wird ermächtigt, der Kapitalerhöhung (siehe 1.) zuzustimmen.

 

 

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