Entscheidungsvorlage - VO/0176/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbauorganisation des Fachbereiches Finanzwirtschaft und Zuordnung in das Dezernat II ab dem 1. November 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Bertrams, Hans
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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22.10.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Zusammenführung der Funktionen Stadtkämmerer und Fachbereichsleitung Finanzwirtschaft in einer Stelle
Der Rat der Stadt Wegberg hatte in seiner Sitzung am 22. Dezember 2009 beschlossen, im Fachbereich Finanzwirtschaft die Stelle des Stadtkämmerers und Fachbereichsleiters Finanzwirtschaft auf zwei Stellen aufzuteilen. Es wird auf die Beratungsvorlage VO/1223/09 verwiesen.
Diese Organisationsstruktur hatte in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die grundsätzlichen Überlegungen, die mit der Ratsentscheidung verbunden waren, nicht mehr vollends gegeben sind bzw. vorliegen. Beispielsweise wurde der Aufgabenbereich „Fördermittelberater“ bereits auf eine andere Stelle verlagert und in den vergangenen Jahren wurde der Stellenumfang im Fachbereich Finanzwirtschaft aufgestockt (im Stellenplan 2010 insgesamt 12,56 Stellenanteile / im Stellenplan 2024 insgesamt 14,04 Stellenanteile), sodass aufgrund von Aufgabenmehrungen bzw. ‑veränderungen der Unterbau im Fachbereich Finanzwirtschaft gestärkt wurde. Auch hat sich in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger gezeigt, dass die Möglichkeiten der Ausübung der Weisungsbefugnis im Fachbereich Finanzwirtschaft durch die Aufteilung in diese beiden Stellen nicht ideal ist und somit die dienstlichen Abläufe mehr Zeit in Anspruch genommen haben als unbedingt notwendig.
Der Bürgermeister beabsichtigt, die Aufteilung der Stellen Stadtkämmerer und Fachbereichsleiter Finanzwirtschaft wieder in einer Stelle zu vereinigen und damit den vorherigen Aufbau in der Organisationsstruktur wiederherzustellen. Gleichzeitig wird für den Fachbereich Finanzwirtschaft eine stellvertretende Fachbereichsleitung eingesetzt. In dieser Stelle soll dann auch die Vertretung des Stadtkämmerers bei Abwesenheit mit abgebildet werden.
Die damit verbundenen personellen Veränderungen werden in der Vorlage VO/0171/24 dargestellt.
II. Verlagerung des Fachbereichs Finanzwirtschaft vom Dezernat I in das Dezernat II
Der Bürgermeister hat entschieden, den Fachbereich Finanzwirtschaft in das Dezernat II zu verlagern.
Da der Geschäftskreis der Ersten Beigeordneten im Jahr 2013 vom Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt worden war, soll auch die Eingliederung des Fachbereichs Finanzwirtschaft in das Dezernat II gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 GO NRW zwischen Rat und Bürgermeister im Einvernehmen erfolgen. Die Erste Beigeordnete ist mit dieser neuen Geschäftsverteilung einverstanden, sofern der Rat auch die Zusammenführung der Funktionen unter I. beschließt.
III. Die o.g. Maßnahmen sollen nur gemeinsam umgesetzt werden. Die Umsetzung steht auch unter der Bedingung, dass alle Maßnahmen der Vorlage VO/0171/24 umgesetzt werden.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden ordnungsgemäß beteiligt. Dabei hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass alle Maßnahmen als untrennbare Einheit zu verstehen sind und daher nur eine Umsetzung im Gesamten beabsichtigt ist. Zu diesem Gesamtpaket gehören auch die Maßnahmen aus der Beratungsvorlage „Neustrukturierung des Finanzbereiches und Wechsel in der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes“ (VO 0171/24). Die Mitbestimmungsgremien haben unter diesen Bedingungen ihre jeweilige Zustimmung erteilt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
Der Rat beschließt:
- Der Rat befürwortet die Zusammenführung der Funktionen Stadtkämmerer und Fachbereichsleitung Finanzwirtschaft auf eine Stelle. Die Umsetzung soll zum 1. November 2024 erfolgen.
- Der Rat verlagert im Einvernehmen mit dem Bürgermeister den Fachbereich Finanzwirtschaft zum 1. November 2024 in den Geschäftsbereich der Ersten Beigeordneten.
