Entscheidungsvorlage - VO/0168/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Amtszeit des neu gewählten Personalrates der Stadt Wegberg begann am 1. Juli 2024 und beträgt gemäß § 23 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) vier Jahre.

 

Nach der Neuwahl des Personalrates ist gemäß § 67 LPVG für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates bei der obersten Dienstbehörde der jeweiligen Behörde eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertretung und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die vorsitzende Person der Einigungsstelle und ihre Stellvertretung werden für die gesamte Wahlperiode des Personalrates bestellt.

 

Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige anlassbezogene Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.

 

Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.

 

In der vorhergegangenen Wahlperiode des Personalrates haben Herr Ralf Kahlen, Erster Beigeordneter der Stadt Alsdorf, und Herr Jürgen Jansen (bis 2015 Vorsitzender des Personalrates der Stadt Wegberg, seit Februar 2016 im Ruhestand) sich den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz im gegenseitigen Wechsel geteilt.

 

Für die derzeitige Wahlperiode des Personalrates schlägt die Verwaltung in Absprache mit dem Personalrat vor, die Funktion der Vorsitzenden der Einigungsstelle mit Frau Annette Klingenberg (Rechtsamtsleiterin bei der Stadt Alsdorf) zu besetzen. Die Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle soll mit Herrn Jürgen Jansen besetzt werden.

 

Sowohl Frau Klingenberg, als auch Herr Jansen haben sich bereit erklärt, diese Ehrenämter zu übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die durch die Tätigkeit der Einigungsstelle entstehenden Kosten hat die Dienststelle zu tragen. Dem Vorsitzenden der Einigungsstelle kann im Bedarfsfall eine Entschädigung für Zeitaufwand gewährt werden.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung schlägt dem Rat vor, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz einzurichtende Einigungsstelle einzurichten und wie folgt zu besetzen:

 

Für die Dauer bis zum 30.06.2028:

Vorsitzende:   Annette Klingenberg, Aachen

Rechtsamtsleiterin bei der Stadt Alsdorf

 

Stellvertreter:  Jürgen Jansen, Wegberg

Rentner

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