Entscheidungsvorlage - VO/0171/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Bezug auf die Beratungsvorlage „Aufbauorganisation des Fachbereiches Finanzwirtschaft und Zuordnung in das Dezernat II ab dem 1. November 2024“ (VO/0176/24) soll für den Bereich der Finanzwirtschaft die Organisationsstruktur geändert werden. Hiermit gehen einher personelle Veränderungen, die nachfolgend näher dargestellt und erläutert werden:

Die Stadtkämmerin, Frau Stadtverwaltungsrätin Sonja Kühlen, hat dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass sie von der Funktion der Stadtkämmerin entbunden werden möchte, sie sich alternativ die Leitung der Rechnungsprüfung vorstellen könne. Der Leiter der Rechnungsprüfung, Herr Richard Wilkens-Mathar, hat dem Bürgermeister mitgeteilt, dass auch er sich einen Wechsel, und zwar in der Konstellation Kämmerer in Personalunion Fachbereichsleiter Finanzwirtschaft, vorstellen könne.  

 

Der Bürgermeister möchte dies bereits zum 01.11.2024 umsetzen.

 

Sowohl Frau Kühlen als auch Herr Wilkens-Mathar besitzen die fachlichen Voraussetzungen für die Bekleidung beider Stellen.

 

Diese personellen Veränderungen setzen mehrere Ratsbeschlüsse voraus:

 

1. Abberufung des Leiters der Rechnungsprüfung gemäß § 101 Absatz 4 Satz 1 GO NRW,

2. Widerruf der Bestellung der Kämmerin gemäß § 73 Absatz 3 Satz 2 GO NRW,

3. Bestellung von Frau Sonja Kühlen als Leiterin der Rechnungsprüfung gemäß § 101 Absatz 4 Satz 1 GO NRW,

4. Bestellung von Herrn Richard Wilkens-Mathar als Kämmerer bei gleichzeitigem Einvernehmen nach § 73 Absatz 3 Satz 2 GO NRW mit der Entscheidung des Bürgermeisters, ihn zum Leiter des Fachbereichs Finanzwirtschaft zu bestellen.

 

Die personalrechtlichen Auswirkungen dieser Veränderungen sind in der nichtöffentlichen Vorlage „Personalrechtliche Auswirkungen der Neustrukturierung des Finanzbereiches“ (VO/0177/24) näher erläutert.

 

Sollte eine Aussprache zu den Personalien gewünscht sein, wird um einen entsprechenden Antrag spätestens zu Beginn des Tagesordnungspunktes gebeten.

Auf § 48 Absatz 2 Satz 4 der Gemeindeordnung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden ordnungsgemäß beteiligt. In der Beteiligung wurde deutlich gemacht, dass die o.g. Maßnahmen als untrennbare Einheit zu verstehen sind und daher eine Umsetzung nur im Gesamten beabsichtigt ist. Zu diesem Gesamtpaket gehören auch die Maßnahmen aus der Beratungsvorlage Aufbauorganisation des Fachbereiches Finanzwirtschaft und Zuordnung in das Dezernat II ab dem 1. November 2024 (VO 0176/24). Die Mitbestimmungsgremien haben unter diesen Bedingungen ihre jeweilige Zustimmung erteilt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die höheren Personalaufwendungen können für das laufende Haushaltsjahr 2024 aus den Aufwendungen des Personalbudgets gedeckt werden. In den kommenden Haushaltsjahren werden entsprechende Mittel veranschlagt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

Herr Richard Wilkens-Mathar wird mit Ablauf des 31.10.2024 als Leiter der Rechnungsprüfung abberufen.

 

Die Bestellung von Frau Stadtverwaltungsrätin Sonja Kühlen zur Kämmerin wird mit Ablauf des 31.10.2024 widerrufen.

 

Frau Stadtverwaltungsrätin Sonja Kühlen wird mit Wirkung zum 01.11.2024 zur Leiterin der Rechnungsprüfung bestellt.

 

Herr Richard Wilkens-Mathar wird mit Wirkung zum 01.11.2024 zum Stadtkämmerer bestellt. Gleichzeitig erklärt der Rat sein Einvernehmen mit seiner Bestellung zum Leiter des Fachbereichs Finanzwirtschaft.

 

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