Entscheidungsvorlage - VO/0163/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) GO NRW zur Genehmigung einer Mittelübertragung für eine überplanmäßige Aufwendung gemäß § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt
Die Baumaßnahme der Gründungsertüchtigung am Bestandsgebäude der Grundschule Arsbeck, Standort Wildenrath war dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften in seiner Sitzung am 16.04.2024 vorgestellt und von ihm beschlossen worden. Die Gesamtbaukosten waren in der Vorlage mit 326.000,- € beziffert worden.
Da die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme mit 220.000,- € aus dem Jahr 2023 stammte und nun lediglich dieser - wie sich herausstellte - zu geringe Betrag im Haushaltsplan 2024 enthalten ist, war im Juli die Genehmigung des Rates der Stadt Wegberg für die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 110.000,- € einzuholen.
In seiner Sitzung am 02.07.2024 genehmigte der Rat der Stadt Wegberg nachträglich die Mittelübertragung für diese überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 110.000,- €. Es wird verwiesen auf die Vorlage VO/0113/24, TOP 6.
Leider ergab das nachfolgende Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen für die Gründungsertüchtigungen im Juni 2024 hohe Angebotspreise. Das Angebot der Firma Porr Spezialtiefbau GmbH aus Düsseldorf, auf das letztlich der Zuschlag zu erteilen war, lag rund 65.700,- € oberhalb der vom Fachingenieur prognostizierten Summe.
Aufgrund der dadurch weiteren, zusätzlich benötigten Mittel für die Baumaßnahme stehen im Gesamtprodukt 030107 – Grundschule Wildenrath mittlerweile keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung, vielmehr ist ein Fehlbetrag von rund 59.000,- € entstanden.
Dringlichkeit der Mittelübertragung für die zusätzliche überplanmäßige Aufwendung
Durch den vorhandenen Fehlbetrag im Produkt 030107 – Grundschule Wildenrath können aktuell auch kleinere notwendige Aufträge für das Produkt nicht mehr eingetragen und erteilt werden. Daher ist eine Mittelübertragung zum finanziellen Ausgleich des Produktsachkontos bzw. des Produkts vorzunehmen.
Um für den weiteren Verlauf des Jahres 2024 noch über einen finanziellen Puffer zu verfügen, soll zugunsten des Produkts 030107 - Grundschule Wildenrath eine wietere Mittelübertragung in Höhe von 70.000,- € vorgenommen werden.
Finanzierung
Die Übertragung der Mittel soll zu Lasten des Produkts 080300 – Grenzlandringbad erfolgen. Für das Jahr 2024 sind auf dem Produktsachkonto 080300 521100 – Instandhaltung Grenzlandringbad Mittel in ausreichender Höhe vorhanden. Diese werden jedoch aufgrund terminlicher Verzögerungen bei der Baumaßnahme Sport am Beeckbach – Sanierung Grenzlandringbad in diesem Jahr nicht benötigt (eine Neuanmeldung erfolgt für den Haushaltsplan 2025).
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 ist der Rat für die Genehmigung dieser überplanmäßigen Aufwendung zuständig.
Der Mittelübertragung in Höhe von 70.000,- € zugunsten des Produkts 030107 – Grundschule Wildenrath aufgrund von weiteren überplanmäßigen Aufwendungen für die Gründungsertüchtigungen am Bestandsgebäude der Schule wird zugestimmt.
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Christian Pape Thomas Cassel
Bürgermeister Fraktionsvorsitzender CDU
