Entscheidungsvorlage - VO/0178/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) GO NRW zur Genehmigung einer Mittelübertragung für eine überplanmäßige Aufwendung gemäß § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt
Für die Baumaßnahmen der Gründungsertüchtigung am Bestandsgebäude der Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath wurde per Dringlichkeit gemäß § 60 (2) GO NRW mit Datum vom 30.09.2024 (Unterschriftsdatum) entschieden, einer Mittelübertragung in Höhe von 70.000,- € für eine überplanmäßige Aufwendung gem. § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wegberg zuzustimmen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Cassel sowie vom Bürgermeister Herrn Pape unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. Der Sachverhalt, der die Mittelübertragung erforderlich machte, ist dort ausführlich dargestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Mühlenstadt Wegberg genehmigt nachträglich die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) GO NRW zur Genehmigung einer Mittelübertragung für eine überplanmäßige Aufwendung gemäß § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wegberg für die Gründungsertüchtigungsarbeiten an der Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath in Höhe von 70.000,- €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,8 kB
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