Entscheidungsvorlage - VO/0178/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Für die Baumaßnahmen der Gründungsertüchtigung am Bestandsgebäude der Grundschule Arsbeck, Teilstandort Wildenrath wurde per Dringlichkeit gemäß § 60 (2) GO NRW mit Datum vom 30.09.2024 (Unterschriftsdatum) entschieden, einer Mittelübertragung in Höhe von 70.000,- €  für eine überplanmäßige Aufwendung gem. § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wegberg zuzustimmen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Cassel sowie vom Bürgermeister Herrn Pape unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. Der Sachverhalt, der die Mittelübertragung erforderlich machte, ist dort ausführlich dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg genehmigt nachträglich die Dringlichkeits­en­tschei­dung gem. § 60 (2) GO NRW zur Genehmigung einer Mittelübertragung für eine überplanmäßi­ge Auf­wendung gemäß § 8 (2) der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wegberg für die Gründungsertüchtigungsarbeiten an der Grundschule Arsbeck, Teil­stand­ort Wildenrath in Höhe von 70.000,- €.

 

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Anlagen

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