Mitteilungsvorlage - VO/0165/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Beigefügte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze sind gemäß § 83 Abs. 1 bzw. § 85 Abs. 1 S. 2 GO NRW in dem Zeitraum 14.06. – 30.09.2024 nach Genehmigung durch die Kämmerin erfolgt. Sie sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 (letzter Halbsatz) GO NRW zur Kenntnis zu bringen.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb der Erheblichkeitsgrenze werden nachrichtlich aufgeführt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen, die von der Kämmerin genehmigt wurden, Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen

Loading...