Mitteilungsvorlage - VO/0165/24
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung betreffend "über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen" im Zeitraum 14.06.-30.09.24
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.10.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beigefügte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze sind gemäß § 83 Abs. 1 bzw. § 85 Abs. 1 S. 2 GO NRW in dem Zeitraum 14.06. – 30.09.2024 nach Genehmigung durch die Kämmerin erfolgt. Sie sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 (letzter Halbsatz) GO NRW zur Kenntnis zu bringen.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb der Erheblichkeitsgrenze werden nachrichtlich aufgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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419,1 kB
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