Mitteilungsvorlage - VO/0185/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Aufstellungsverfahren zum Lärmaktionsplan (siehe VO/0012/24 und VO/0081/24) ist die Verkehrssituation auf der Dülkener Straße in Rickelrath (Ortsdurchfahrt L3) wieder Thema geworden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatte bereits im Jahr 2021 einen Antrag mit dem Ziel gestellt, eine Temporeduzierung für die Ortsdurchfahrt Rickelrath auf 30km/h zu erreichen. Dem Antrag konnte aus Rechtsgründen nicht gefolgt werden (siehe Vorlage VO/0165/21). Eine Petition von Anwohnern an den Petitionsausschuss des Landtages blieb aus denselben Gründen erfolglos.

Nach dem Beschluss des Lärmaktionsplanes für die Stadt Wegberg hat die Straßenverkehrsbehörde erneut Verkehrsmessungen auf der Dülkener Straße (OD Rickelrath, L3) durchgeführt. Die Ergebnisse der neuen Messungen sind vergleichbar mit den Zahlen aus dem Jahr 2021. Die Anzahl der PKW/LKW sowie die gemessenen Geschwindigkeiten sind nahezu identisch.

Die tatsächliche Situation hat sich also nicht geändert. Geändert hat sich jedoch die rechtliche Situation:

Am 11. Oktober 2024 ist die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 299 vom 10.10.2024). Durch diese Verordnung wurde u. a. § 45 Absatz 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert.

Der Grundsatz, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur aufgrund von aus örtlichen Verhältnissen resultierenden erheblich gesteigerten Gefahrenlagen angeordnet werden dürfen, erhielt eine weitere Ausnahme:

Der vorgenannte Grundsatz gilt nicht für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern.

Da sich innerhalb der Ortsdurchfahrt Dülkener Straße in unmittelbarer Nähe der L3 ein Spielplatz befindet und es sich bei der Dülkener Straße um den Schulweg der im Ort ansässigen Kinder handelt, wurde die neue Rechtslage mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Baulastträger) mündlich besprochen. Der Landesbetrieb hat sich aufgrund der Änderung der StVO mit der Anordnung von Tempo 30 für die OD Rickelrath bereits einverstanden gezeigt. Die schriftliche Bestätigung steht noch aus. Auch die Stellungnahme der Polizei liegt noch nicht vor. Es wird aber mit einer Zustimmung gerechnet.

Der Baubetriebshof wird umgehend nach Vorliegen der positiven Stellungnahmen die Anordnung von Tempo 30 für die OD Rickelrath erhalten und diese umsetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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