Entscheidungsvorlage - VO/0196/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Vorlage VO/0033/24 zur Ratssitzung am 12.03.2024 (Einführung der Bestattungsmöglichkeit Urnen in Kolumbarien) wurde bereits der Hinweis gegeben, dass nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung 2023 und Kalkulation der übrigen neuen Bestattungsformen weitere Satzungsänderungen vorgenommen würden.

Unter der Vorlagen Nr. VO/0124/24 wurde die Betriebskostenabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung “Friedhofs- und Bestattungswesen“ dem Haupt- und Finanzausschuss am 03.09.2024 bereits vorgelegt.

Neben der Einführung der neuen Grabstättenart „Baumgrabstätten“ (Urnen werden in Reihe unter einem Baum beigesetzt) und der Möglichkeit, sog. Sternenkinder (Totgeborene ohne Bestattungspflicht) außerhalb einer regulären Grabstätte beisetzen zu lassen, beinhaltet die Vierte Änderungssatzung zur Friedhofsatzung eine Reihe redaktioneller Änderungen bzw. Anpassungen.

Die Neukalkulation der Gebühren ergab für nahezu alle Tarifstellen neue Gebührentarife. Deshalb wurde in der Sechsten Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gebührentarif zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung komplett neugefasst – inkl. der Aufnahme der neuen Bestattungsarten.

Die Kalkulation der neuen Gebührensätze schließt mit einer Überdeckung i. H. v. 2.967,84 € ab. Dies ist im Verhältnis zum Gesamtvolumen der gebührenfähigen Kosten 2025 (712.444,16 €) vertretbar.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder deutlich, dass sich, wie erwartet, das Auswahlverhalten der Bestattungspflichtigen hin zu flächensparenden Bestattungsformen entwickelt. Dies hatte für die Gebührenkalkulation zur Folge, dass in der Gewichtung neben dem Faktor Flächenverbrauch noch mehr der Nutzungsvorteil pflegearmer und pflegefreier Bestattungsformen zu berücksichtigen war. Der Weg zur Umgestaltung der Friedhöfe und zur Nutzung pflegeextensiver und platzsparender Bestattungsformen sollte weitergeführt werden.

Bedauerlicherweise wird die Kostenersparnis, die sich aus dem geänderten Nutzerverhalten und der begonnenen Umstrukturierung der Friedhöfe ergeben hat, durch die Kostensteigerungen im Allgemeinen und im Besonderen bei den Personalkosten durch Tarifsteigerungen wieder aufgezehrt.

Die Gebührenkalkulation wurde durch das Rechnungsprüfungsamt begleitend geprüft. Die Stellungnahme der örtlichen Rechnungsprüfung ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vierte Änderungssatzung zur Friedhofssatzungsatzung.

 

  1. Der Haupt- Finanzausschuss empfiehlt: Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 2 beigefügte Sechste Änderungsatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

 

 

 

 

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